Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 18.02.2019

Ö 1 - 20-2141

Antrag SPD betr. Beteiligungsverfahren in der Stadtentwicklung (Bericht durch Vertreter aus dem Bezirksamt Eimsbüttel, dem Stadtteilbeirat Heimfeld sowie der Harburger Verwaltung)

Herr Stephan stellt das Leitbild Eimsbüttel 2040 „Weiter wachsen, aber wie?“ mit Hilfe einer Präsentation vor. Er geht zunächst auf die Rahmenbedingungen mit Daten und Fakten auf den Bezirk Eimsbüttel ein. Die Besonderheiten des Stadtteils seien:

 

  • Wenig Liegenschaftsflächen
  • Keine Konversionsflächen
  • Beschränkende Fluglärmzonen (Richtung Nordwesten sowie Südwesten)

 

Eimsbüttel sei einer der am dichtesten besiedelten Bezirke. Mit fast 5.000 Einwohnern/km² mehr als doppelt so hoch wie die Einwohnerzahl der Gesamtstadt. Um den Vertrag für Hamburg zu erfüllen, bräuchte der Bezirk Wohnungen für 20.000 30.000 neue Einwohner. Dies sei die Einwohnerzahl eines gesamten Stadtteils und stelle eine Herausforderung dar, mit der es gelte umzugehen. Ziel sei es, die Nachverdichtung besser zu gestalten.

 

Der Bezirk Eimsbüttel habe seit fast 20 Jahren einen bezirkliche Entwicklungsplanung als Basis für die räumliche Entwicklung. Darin habe man sich bereits mit der wachsenden Stadt und der Änderung der Stadtgesellschaft auseinandergesetzt, jedoch ohne zu wissen, wo es passieren solle. Im Jahr 2015 habe die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) die Mehrstadt an neuen Orten ausgerufen. Unter dieser Prämisse sse dann automatisch die Landschaftsachse zwischen Schnellsen und Eidelstedt berücksichtigt werden. In diesem Landschaftsraum wolle man jedoch keineswegs Stadtentwicklung weiter betreiben, sondern in der inneren Stadt weiter wachsen.

 

Im Juni 2017 bis Februar 2018 sei Eimsbüttel mit einem Gutachter aus Berlin und Zürich gestartet, das Leitbild Eimsbüttel 2040 zu entwickeln (Broschüre wurde an die Fraktionen verteilt).

 

Die Bürgerbeteiligung sei in schriftlicher Form erfolgt. Bei jedem Verfahrensschritt sei geprüft worden, welches Verfahren sich für die Bürgerbeteiligung eigne und was mit der Bürgerbeteiligung erreicht werden solle. Dazu gebe es 6 Stufen der Beteiligung: Information, Anhörung, Einbeziehung, Mitbestimmung, Entscheidungskompetenz, Übertragung von Entscheidungen.

 

Eimsbüttel habe sich bei dem Leitbild 2040 dafür entschieden, den Bürgern die Fragen zu stellen, wo Eimsbüttel wachsen solle und mit welcher Qualität. Diese Befragung habe im Dezember 2018 in jedem Stadtteil auf den Weihnachts- und Wochenmärkten an einem beliebigen Tag in der Woche stattgefunden. Ein Büro habe gemeinsam mit der Bezirksverwaltung den jeweiligen Stand betreut.

 

r eine Kinder und Jugendlichen Befragung seien vier Schulen in Eimsbüttel ausgewählt worden, mit denen sehr engagiert gearbeitet worden sei. Eine Klasse eines Gymnasiums habe selber eine Beteiligung bei anderen Schulen durchgeführt. Insgesamt seien jedoch alle Schulen angeschrieben worden mit der Bitte, die Eltern über die Online-Bürgerbeteiligung zu informieren.

 

Auch eine zweistufige Online-Beteiligung sei frühzeitig durchgeführt worden, um zu erfahren, was den Eimsbütteler bewegt. Damit konnten Themen gesetzt und Kommentare abgegeben werden. Anschließend erfolgte eine Auswertung der vorgegebenen Themen. In der Onlinebeteiligung habe es über 20.000 Clicks sowie 3.000 Beiträge gegeben, von denen 800 die Qualität für eine Weiterbearbeitung aufwiesen. Dafür habe ein hoher Aufwand betrieben werden müssen. Nicht jeder Beitrag hätte das Ziel 2040 gehabt, sondern hätte sich auf die Gegenwart bezogen.

 

Neben einer Kartenabfrage (Edgar Freecards), wie sich die Eimsbütteler den Bezirk in 2040 mit einer zusätzlichen Einwohnerzahl von 20-30 Tsd. vorstellten, habe auch noch eine Umfrage mit ca. 7 Fragen zur Darstellung des Straßenraums stattgefunden.

 

Herr Stephan erinnert an den „Finding-Places-Prozess“ 2016, mit dem vermeintlichen Ergebnis, dass die Hamburgerinnen und Hamburger Grünflächen bebauen möchten. Diesbezüglich seien die Eimsbütteler gefragt worden, welche Grünflächen bebaut werden sollten. Es seien Parkanlagen, Spielplätze, Kleingärten sowie untergenutzte Flächen oder Gewerbeflächen genannt worden. Die wenigsten hätten sich jedoch für Grünflächen ausgesprochen.

 

Die Bezirksverwaltung habe den Bürgerbeteiligungsprozess dahingehend genutzt, inhaltlich Hinweise zu holen. Es habe dadurch eine Clusterung der einzelnen Stadtteile erfolgen können. Insbesondere sollte eine Wirksamkeit und eine Wahrnehmung des Leitbildes hervorgerufen werden. Die Bürgerinnen und Bürgen sollten sich damit auseinandersetzen, was in der Stadtplanung getan und welchem Leitbild gefolgt werde. Insofern habe sich die Bürgerbeteiligung zwischen einer Information und einer Einbeziehung bewegt.

 

Abschießend weist Herr Stephan auf den Leitbildplan hin und zeigt auf, dass sie in Eimsbüttel auch mit der Öffentlichkeit ermittelt hätten, an den Magistralen und in den Zentren zu wachsen sowie die Grünflächen und die Gewerbegebiete zu erhalten. Dieses sei in Eimsbüttel ein wichtiger Wert gegenüber der Landesplanung, die sich durchaus mehr Stadt an neuen Orten wünschen würde.

 

Frau Arnholz und Frau Ernster berichten über ihr Projekt in Heimfeld wie folgt:

 

2016 sei eine Umfrage vom Stadtteilbeirat Heimfeld ausgehend gestartet worden, um zu erfahren, welche Stadtteilarbeit in Heimfeld sinnvoll sei und welche Wünsche die Einwohner hätten. Die Durchführung sei ihnen übertragen worden und sie hätten einen Fragebogen in verständlicher und leichter Sprache entwickelt, um auch die Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund erreichen zu können. Um die Antworten einordnen zu können, sei das Alter, das Geschlecht und die Muttersprache abgefragt worden, ansonsten sei das Verfahren anonym durchgeführt worden. Die Fragen selbst bezogen sich auf den öffentlichen Raum, Grünanlagen, Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten. Insbesondere wollten sie wissen, wo Menschen sich ausgegrenzt fühlten, was ihre Lieblingsorte seien und welche Orte sie ablehnten. Die Fragebögen seien über die Institutionen des Stadtteilbeirates (Schule Grumbrechtstraße, Seniorenkreis, Eltern-Cafés, Download) verteilt und nach Rücklauf von ihnen ausgewertet worden. Beim Neujahrsempfang 2017 seien die Ergebnisse vorgestellt worden. Es hätte diverse Antworten gegeben, die nicht verwunderten (z. B. zu wenig Ärzte). Allerdings hätte sie überrascht, dass die Kinder ihre Spielplätze nicht sicher und nicht attraktiv empfinden. Die Kinder bemängelten auch, dass die Spielplätze nicht überdacht seien bzw. keine Unterstände hätten. Außerdem wünschten sie sich mehr Sauberkeit und statt des abgelagerten Mülls, bepflanzte Vorgärten. Wie viele Menschen sich insgesamt an der Umfrage beteiligt hätten, könne nicht gesagt werden, da keine konkrete Auszählung erfolgt sei und es zusätzlich noch „Mit-Mach-Aktionen“ vor Ort gegeben habe. Allerdings würden einige Hundert geschätzt.

 

Die Umfrage habe auch in der Politik Interesse hervorgerufen, die auch beim Neujahrsempfang 2017 anwesend gewesen sei. Dort hätten die Gäste auch nochmals schriftlich Kommentare abgeben und anhand von Skalen die Zufriedenheit benennen können. Anschließend sei auch dies bewertet worden.

 

Mit dieser Maßnahme seien gewollter maßen sehr kleinteilige Dinge in Bewegung gebracht worden, die jedoch zur besseren Verständigung im Stadtteil beigetragen hätten. Dabei ging es u. a. um zu hohe Bordsteine oder Ampelschaltungen. Außerdem sei die Aktion „Heimfeld räumt auf“ in Anlehnung an „Hamburg räumt auf“ durchgeführt worden.

 

Als Fazit könne gesagt werden, dass die Zufriedenheit der Heimfelder recht hoch einzuschätzen sei.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Arnholz, dass es empfehlenswert für Stadtbeiräte sei, eine solche Umfrage zu veranlassen. Allerdings müssten sich Freiwillige finden, die Lust und Zeit für diese umfangreiche Arbeit hätten.

 

Besondere neue Erkenntnisse habe man nicht gewonnen. Die vorherige Einschätzung, die darauf zurückzuführen sei, dass sie den Stadtteil und deren Menschen gut kennen, sei recht gut gewesen.

 

Herauszuheben sei die negative Situation an der S-Bahn-Station Heimfeld und dem Vorplatz der Pauluskirche. Dort fühlten sich die Menschen aufgrund der Verunreinigung, des besonderen Klientel, das sich dort aufhielte, ausgesprochen unwohl. Die politischen Vertreter werden gebeten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen.

 

Herr Stolzenburg teilt mit, dass der Bezirk Harburg den Schwerpunkt des Rahmenplans auf den Kernbereich der Innenstadt beschränke. Der Maßstab sei gegenüber Eimsbüttel größer und man werde viel konkreter in der Planung. Daher sei die Zielsetzung der Beteiligung eine andere. Er erinnert daran, dass in der Vergangenheit bereits umfangreich mit dem Innenstadtdialog, den Wohnungsbaukonferenzen auf strategischer Ebene Beteiligungen informeller Art durchgeführt worden seien.

 

Mit Hilfe einer Präsentation geht er auf den vorläufigen Zeitplan für den Rahmenplan „Harburger Innenstadt 2040“ ein und informiert darüber, dass im Juni 2019 eine Informationsveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden solle. Die Ergebnisserden im September 2019 präsentiert und nach Abschluss der Fertigstellung des Planwerkes und der Abschlussdokumentation solle im November 2019 der formelle Beschluss des Rahmenplans als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch die Bezirksversammlung erwirkt werden.

 

Es sei vorstellbar, die Informationsveranstaltung in Form eines Workshopverfahrens durchzuführen. Gegebenenfalls im Format eines „World-Café“. Mögliche Themenschwerpunkte seien der Einzelhandel, die Nachverdichtung / Wohnen, städtebauliche Barrieren, Entwicklung / Städtebau sowie Qualifizierung der Freiräume. Im Anschluss sei eine Web-basierte Beteiligung denkbar. Die Beteiligung aus diesem Prozess würde dann in das Rahmenplanverfahren zurückgespielt. In der weiteren Entwicklung bis September 2019 rden diese Informationen und Anregungen berücksichtigt, um dann ein endgültiges Konzept zu erhalten.

 

Zurzeit sei dies eine Idee und das Fachamt sei gerade dabei, diese Idee zu konkretisieren. Eine Präsentation dazu erfolge im April 2019.

 

Ö 2 - 20-4391

Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. In 20 Minuten von Harburg zu den Landungsbrücken per Schiff? (Berichterstattung durch Vertreter von der BWVI und HC Hagemann)

Herr Richter gibt bekannt, dass die BWVI für heute keinen Referenten entsandt habe und stattdessen schriftlich Stellung genommen habe.

 

Herr Höpcke erklärt, Grundgedanke r die Idee einer Fährverbindung sei die seit geraumer Zeit durchgeführte Entwicklungr das HIP-Hotel im Harburger Binnenhafen gewesen. Damit die Hotelgäste die Hamburger Innenstadt erreichen könnten, böte sich der Wasserweg an. Denkbar sei der Start am Kanalplatz mit Fahrt über die Schleuse Richtung Landungsbrücken oder Start am Dampfschiffsweg Richtung Landungsbrücken.

 

Man habe die Routen genauer betrachtet. Mit einer Geschwindigkeit von ca. 6,5 Knoten würden für die Fahrt ca. 41 Minuten benötigt. Aus touristischer Sicht mache dies Sinn. Um eine Attraktivität auch für andere Nutzer zu erwirken, müsste schneller gefahren werden. Dadurch könnte auch eine Konkurrenz zum Bus und zur Bahn geschaffen werden. Somit sei als weitere Route die Fahrt über den Köhlbrand mit einer maximalen Arbeitsgeschwindigkeit von 19 Knoten über Grund berechnet worden. Nach Aussagen von HPA seien im Hamburger Hafen jedoch 10 Knoten gesetzt.

 

Weitere Kriterien für die Fährverbindung sei, dass man tidenunabhängig sei und jederzeit die Kattwykbrücke passieren könne. Mit Öffnungszeiten würde es nicht funktionieren. Weiterhin müsse auf den Wellenschlag, eine hohe Manövrierfähigkeit sowie auf die Möglichkeit eines Einmannbetriebs geachtet werden. Die Beförderungsgröße sollte 130 Personen betragen. Diese Kriterien könnten mit einem Katamaran erfüllt werden und es seien bereits Gespräche mit einer Herstellerfirma dieses Typs geführt worden. Man habe sich jedoch noch einen weiteren Fährentyp angesehen, für den Fall, doch eine rein touristische Fährroute (Reiherstieg Landungsbrücken / Theaterstätten, etc.) anbieten zu wollen. Beginnen wolle man zunächst mit einer Fähre.

 

Herr Penner erklärt, dass die Bezirksverwaltung die Absicht einer Fährverbindung unterstützen wolle. Sie würden es sehr begrüßen, wenn die Fachbehörden (insbesondere die BWVI) die gleiche Sichtweise dazu hätten. Die Verwaltung sehe zwei Ansätze. Zum einen den Pendleransatz mit sozialer Komponente. Zusätzlich als Alternative zur S3 und zum Individualverkehr. Es rde zwar keine wesentliche Entlastung der S3 geben, allerdings nnte es ein Baustein für viele Maßnahmen sein, die dazu führten, die sehr hohe Frequentierung der S3 zu vermindern und gleichzeitig den Individualverkehr zu reduzieren. Für Pendler käme nur die schnelle Route zwischen dem Anleger Dampfschiffweg und Landungsbrücken in Frage. Das zweite Konzept sei ein touristischer (Route: Harburger Binnenhafen / Harburger Hafenschleuse / Reiherstiegschleuse / Elbphilharmonie). Diese beiden Konzepte könnten möglicherweise kombiniert werden. Die baulichen Voraussetzungen seien grundsätzlich vorhanden. Es sei auch ein Fähranleger am Kanalplatz geschaffen worden und es gebe eventuell die Möglichkeit, auch den geplanten Anleger am Hotel Veritaskai zu nutzen.

 

Aufgrund der mehrjährigen Sperrung des Reiherstiegs könne die touristische Variante jedoch nur eine langfristige Planung sein.

 

Die einzige Problematik, die mit dem Pendlerkonzept entstehen könnte, seien Parkplätze an Land. Dieses Thema müsste in der noch ausstehenden Machbarkeitsstudie aufgegriffen werden.

 

Herr Fischer weist an der Stelle auf die Möglichkeit für Fahrradparken hin.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:

 

  • Die Fähre sollte, da sie zunächst für das Hotel bestimmt sei, in Eigenregie betrieben werden. Es liefen jedoch auch Gespräche mit der HADAG, zumal deren Anleger genutzt werden müsste. Man stehe in engem Kontakt und es werde geprüft, ob eine Fremdbereederung mit der HADAG möglich sei.

 

  • Eine Kostenaufstellung werde aktuell zusammengestellt, aus diesem Grund könne momentan noch keine Summe bekanntgegeben werden.

 

  • r einen Elektroantrieb müssten laut Hersteller mindestens zwei Schiffe angeschafft werden. Selbst damit sei die Rentabilität noch fraglich, weil die Infrastruktur an Land so immens teuer sei. Auch weil eine hohe Geschwindigkeit gefahren werden solle, habe man von dem Elektroantrieb Abstand genommen. Ebenso sei der Flüssigkeitsantrieb keine Alternative. Somit sei die Entscheidung momentan auf die modernste Ausstattung des herkömmlichen Antriebes gefallen.

Ö 2.1 - 20-4407

Antrag CDU betr. Schiffsverkehr Harburger Binnenhafen

Siehe Ausführungen unter Top 2 (Drs. 20-4391)

Ö 3 - 20-4001.02

Umgestaltung Seevepassage - Sachstandsbericht (Bericht der Verwaltung)

Herr Lied erinnert an die Vorstellung des Projektes Seevepassage / Gloriatunnel vom November 2018. Zwischenzeitlich seien Gespräche mit den Eigentümern geführt worden und es sei ein Vorschlag entwickelt worden, wie die dortige Situation barrierefrei hergestellt werden könnte.

 

Mit Hilfe einer Präsentation stellt er den Entwicklungsstand der Gesamtmaßnahme vor sowie die Varianten, wie eine Barrierefreiheit im Gloriatunnel hergestellt werden könne. Es gebe eine Reihe von Bausteinen in der Seevepassage mit unterschiedlichen Akteuren.

 

Am Seeveplatz sei gemeinsam mit Marktkauf (Edeka) die Maßnahme für Treppen am Seevekanal geplant gewesen. Aufgrund von Priorisierung anderer Projekte sei sie zunächst zurückgestellt worden.

 

Edeka plane den Abriss der Galerie, dadurch werde mehr Großgigkeit in diesem Bereich der Seevepassage geschaffen. Es sei ein letter of intend mit der Geschäftsführung verhandelt worden. Darin sei festgehalten, dass die Gebäudefront im bekannten Farbcode gestaltet werde. Außerdem, dass eine Ersatztreppe für die durch den Abriss entfallene errichtet werde. Dazu werde Edeka einen Zuwendungsantrag für RISE-Mittel stellen. Ansonsten trage allein Edeka die Kosten für die Erneuerung.

 

r die Verbindung zwischen Moorstraße und Seevepassage habe ein Gespräch mit dem Verwalter der Eigentümergemeinschaft stattgefunden. Der Bereich, der durch das Gebäude führe, betreffe das öffentliche Gehrecht. Der Erneuerung des Bodens sei zugestimmt worden. Für die Farbgestaltung der Deckenuntersicht, die den Farbcode widerspiegeln werde, müsse das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft noch eingeholt werden. Sollte sich dafür ausgesprochen werden, könnte mit der Aufwertung des „uselochs“ noch in diesem Jahr begonnen werden.

 

r den großen Teil der Galerie müsse Einvernehmen mit zwei Eigentümergemeinschaften und einem Einzeleigentümer hergestellt werden. Zwischenzeitlich seien Gespräche erfolgt und man habe den Eigentümern einen Entwurf einer möglichen Vereinbarung ausgehändigt. Die Rückmeldungen seien sehr unterschiedlich gewesen, wobei sich niemand komplett gegen die Maßnahme ausgesprochen habe. Der ursprüngliche Gedanke, dass die Verwaltung die Galerie aufwerte und als Gegenleistung die Eigentümer den Teil darunter übernehmen, werde in einem Falle nicht funktionieren. In einem anderen ließe sich diese Aufgabenteilung nicht vernünftig absichern. Angesichts dieser Situation und aufgrund anderer Erkenntnisse, werde vorgeschlagen, den Umfang der Maßnahme im unteren Bereich auf das Einfärben der Stützen und der Front zu reduzieren. Schwierig würde sich die Erneuerung des Belags auf der Laufebene der Galerie wegen möglicher Durchfeuchtung und damit hoher Haftungsrisiken gestalten. Daher sei man zu dem Ergebnis gekommen, die jetzigen Roste gegen neue zu ersetzen. Insgesamt werde die Maßnahme jedoch zu Gunsten anderer Maßnahmen zunächst zurückgestellt.

 

Die große Freitreppe werde größtenteils von BPD finanziert. Die Kosten seien deutlich gestiegen, was vor allem zu Lasten von BPD gehe. Daher würden die Planungskosten und der Anteil der Baukosten sowie die Beleuchtung und die Einfärbung entsprechend der Regelung im städtebaulichen Vertrag die Stadt übernehmen.

 

Herr Lied geht auf den Gloriatunnel ein und stellt anhand von Bildern die Planungen mit dem vorgesehen Farbcode vor. Im Weiteren stellt er Varianten für die Barrierefreiheit des Gloriatunnels vor. Denkbar wäre eine Rampenverlängerung in die Lüneburger Straße hinein. Dadurch entfalle jedoch Straßenraum und es würden sich Nachteile für Einzelhändler in der Lüneburger Straße ergeben. Auch eine Barrierefreiheit würde nicht in Gänze geschaffen werden können. Gegen die „Serpentinen“-Lösung sprächen die hohen Baukosten und das Einschneiden in den vorhandenen Betontrog mit der Gefahr von Grundbruch. Barrierefreiheit wäre zwar gegeben, aber es müsste eine sehr lange Wegstrecke zurückgelegt werden. Letztendlich sei ein Aufzug an der Stelle des Treppenaufgangs r den bisherdie Zuschüttung geplant sei - die sinnvollste Lösung. Mit dieser Maßnahme könnten mobilitätseingeschränkte Personen die Niveaus komfortabel überbrücken. Insbesondere um die Bushaltestellen am Harburger Ring erreichen zu können. Um in die Lüneburger Straße zu gelangen, müsste der Fußngerüberweg genutzt werden. In der Abwägung aller Faktoren sei die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die Aufzugslösung die einzige sei, die zu einem vernünftigen Ergebnis führe. Einziger Nachteil seien die Unterhaltungskosten von 10.000 € / Jahr.

 

Er erläutert die Investitionskosten und das Budget mit Stand November 2018 gegenüber dem Stand Januar 2019. Das Budget abzüglich der Kosten sei nahezu unverändert. Rechne man die Kostenvarianz in Höhe von 15 % heraus, ergebe sich sogar ein Plus in Höhe von 126 Tausend €. Man sei zuversichtlich, dass noch durch Privatinvestitionen (insbesondere bei BPD) eine Budgetsteigerung erfolge. Auch RISE-Mittel sollten eingeworben werden können, so dass dann der komplette Aufzug finanziert werden könne. Eine Vorrüstung des Aufzuges im Treppenschacht werde jedoch auf jeden Fall machbar sein. Die Unterhaltungskosten seien bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt worden und müssten als laufende Kosten über andere Budgets abgedeckt werden.

 

Abschließend zeigt Herr Lied die Gegenüberstellung der Aufwendungen von RISE-Mitteln (854 Tsd. €), ECE-Zuwendung (1.225 Mio. €) und private Geldgeber (1.156 Mio. €) auf, mit einem Gesamtvolumen von 3.235 Mio.

Ö 4 - 20-1410.07

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 47 (Am großen Dahlen) - Zustimmung zur Verlängerung der Veränderungssperre

Ö 5 - 20-1410.08

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 47 (Am großen Dahlen) - Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf

Herr Evers gibt bekannt, dass die öffentliche Auslegung vom 17.10.2018 bis 19.11.2018 durchgeführt worden sei. Es seien 135 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, jedoch nur 6 Schreiben sowie 3 Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange, allerdings nur Hinweise.

 

Mit Hilfe einer Präsentation berichtet Herr Evers wie folgt:

 

Ziele des Textbebauungsplans Eißendorf 47 seien der Erhalt des Gebietscharakters sowie die Zulassung und Steuerung einer maßvollen und ortsverträglichen Nachverdichtung.

 

Mit dem bisherigen Planrecht, dass als Ausweisung Wohngebiet, eingeschossig, offene Bauweise, Zweiwohnungsklause und Maß der überbaubaren Grundstückfläche 2/10 (gem. Baustufentafel des § 11 Abs. 1 BPVO) beinhalte, sei heute noch relativ viel Nachverdichtung möglich.

 

Mit dem neuen Planrecht werde der Konflikt aufgelöst, indem die Möglichkeit der Nachverdichtung auf das Maß zurückgenommen werde, dass für diesen Standort für vertretbar gehalten werde.

 

Dazu gehöre:

 

-          Konfliktlösung: Bauweise:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werde eine abweichende Bauweise festgesetzt. Als Hausform seien ausschließlich Einzelhäuser zulässig. Die der Straßenverkehrsfläche zugewandte Gebäudeseite (Länge) der Gebäude dürfe 15 Meter nicht überschreiten. (vgl. § 2 Nummer 7)

-          Konfliktlösung:Beschränkung der Gebäudehöhe:

  • Begrenzung der Traufhöhe auf 3,50 Meter
  • Begrenzung der Gebäudehöhe auf 8,00 Meter
  • r Gebäude mit Pultdächern auf 5,50 Meter über Oberkante Erdgeschossfußboden.
  • Die maximale Dachneigung dürfe 50 Grad nicht überschreiten
  • Staffelgeschosse müssten mit einem Neigungswinkel von 50 Grad hinter der Fassade des darunter liegenden Geschosses zucktreten
  • Ausnahmemöglichkeiten für Bestandsbauten.
  • Begrenzung der Höhe, die ein Kellergeschoss talseitig aus dem Boden herausragen dürfe. Die Festlegung sei 3,50 Meter.

-          Konfliktlösung: Wahrnehmbare Eingeschossigkeit Ausnahmen

Auf den Flurstücken 114, 115, 116, 117 und 118 sei straßenseitig jeweils ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig.

Ansonsten gelte:

Die höchstzulässige Traufhöhe betrage 7,0 Meter über der Oberkante Erdgeschossfußboden. § 2 Nr. 1 S. 2 gelte entsprechend. Die höchstzussige Gebäudehöhe betrage 11,50 Meter über Oberkante Erdgeschossfußboden. Für gleichschenklige Satteldächer (gleiche Neigung beider Schenkel) betrage die maximale Gebäudehöhe 12,50 Meter über Oberkante Erdgeschossfußboden. Für Pultdächer betrage die maximale Gebäudehöhe 9,00 Meter über Oberkante Erdgeschossfußboden. Die maximale Dachneigung dürfe 50 Grad nicht überschreiten. (vgl. § 2 Nummer 5)

-          Konfliktlösung: Dachlandschaft:

Dachgauben und Dacheinschnitte dürften, gemessen an ihrer längsten Stelle, insgesamt eine Länge haben, die höchstens 50 % der Länge der darunterliegenden Traufe entspreche. Bei der Ausbildung von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten dürfe die jeweilige Traufe nicht unterbrochen werden. Eine zweite Reihe Gauben sei unzulässig. (vgl. § 2 Nummer 10)

-          Konfliktlösung: Maß der baulichen Nutzung

Die Größe der Grundfläche von baulichen Anlagen dürfe 200 m² nicht überschreiten. Die höchstzulässige Größe der Grundflächen gelte jeweils unabhängig auch für mehrere bauliche Anlagen auf einem Baugrundstück. (vgl. § 2 Nummer 6)

-          Konfliktlösung: Anzahl der Wohneinheiten

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans seien höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Ausnahmen für genehmigungspflichtige Umbauten in Bestandsgebäuden, die bereits mehr als zwei Wohnungen aufwiesen, könnten zugelassen werden. (vgl. § 2 Nummer 8)

 

Anschließend geht Herr Evers auf die 6 Themen ein, für die Einwendungen durch die 135 Bürgerinnen und Bürgern erhoben worden seien.

 

Es seien Befürchtungen geäert worden, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu weit und großgig gefasst seien.

 

Thema 1 - Eigentumsverhältnisse:

Übernahme von Grundstücken durch Bauträger und dadurch Venderung des Gebietscharakters und Änderung der Bewohnerstruktur.

 

Abwägung:

Durch den Bebauungsplan könne nicht gesteuert werden, wer ein Grundstück erwirbt und bebaut und anschließend weiter verkauft. Es bestehe Gleichbehandlung alle Eigentümer: jeder Eigentümer nne Nachverdichtungsmöglichkeit ausschöpfen

 

Thema 2 Verkehrliche Auswirkungen:

Befürchtung Mehrverkehr, Ruhestörung, Abgasbelästigung, zu wenig Besucherparkplätze

 

Abwägung:

-          Es erfolge eine verträgliche Nachverdichtung bezüglich der verkehrlichen Auswirkungen

-          Die Wohnqualität werde durch geringe Dichte und mit bestehenden Straßenquerschnitten nicht beeinträchtigt

-          2013 sei die Abschaffung der Stellplatzpflicht erfolgt.

-          Ortsbegehungen zeigten ein ruhiges Bild und ausreichend Besucherparkplätze auf.

 

Thema 3 Anzahl der Wohneinheiten

Befürchtung - Entstehung von „Mehrfamilienhäusern“ durch Doppel-/Reihenhäusern

 

Abwägung:

Der § 9 Abs 1 Nr. 6 Baugesetzbuch regelt die Festsetzungen im Bebauungsplan. Darin stehe, dass die Anzahl der Wohnungen je Gebäude und nicht je Haus festgesetzt werden könne.

 

Die Festsetzung von 2 Wohneinheiten sei dem Trend geschuldet, dass man generationsübergreifendes Wohnen fördern wolle. Somit sei eine Doppelhausbebauung möglich, die als 1 Haus mit 2 Gebäuden gelte. Daraus resultiere, dass 4 Wohneinheiten machbar seien. Die Herstellung eines klassischen Mehrfamilienhauses sei jedoch nicht zu befürchten. Denn es gebe die Ausweisung für eine eingeschossige Bebauung mit einer restriktiven Regelung zur Gebäudehöhe.

 

Thema 4 - Gebäudehöhe

Befürchtung - Umsetzung einer vierten Etage

 

Abwägung:

Mit Festsetzung zur Geschossigkeit, Gebäudehöhe und Dachneigung i. V. m. den Regelungen der HbauO könne die 4. Etage verhindert werden. (Beggrenzung der talseitigen Höhe des Untergeschosses auf 2,5 m sowie Reduzierung der maximalen talseitigen Gebäudehöhe auf 10 m).

 

Eine Forderung sei gewesen, anstatt die Gaubenlänge je Dachseite auf 50 % zu begrenzen, sollten nur 40 % festgesetzt werden.

 

Abwägung:

Dies sei denkbar und eine Abwägungsentscheidung der Politik.

 

Anschließend geht Herr Evers auf die Einwendungen ein, dass der Bebauungsplan zu enge“ Grenzen setzen würde.

 

Thema 1 Überbaubare Grundfläche

Befürchtung 200 m² überbaubare Grundfläche seien unzureichend zur Ausnutzung großer Grundstücke und Errichtung großer Gebäude. Dadurch Entstehung von Wertminderung und Planungsschäden.

 

Abwägung:

Man erreiche eine maßvolle und ortsbildverträgliche Nachverdichtung durch Festsetzung einer GR von 200 m². Es sei eine Errichtung von mehreren Gebäuden unter Einhaltung der überbaubaren Grundflächen 2/10 gem. Baupolizeiverordnung sowie der GR möglich. Planungsschäden gem. § 43 Abs. 1 und 3 BauGB seine in der Regel nicht zu erwarten. Eine größere Bebauung würde den Gebietscharakter empfindlich stören. Dies werde größer gewichtet als das Einzelinteresse an Baufreiheiten.

 

Thema 2 Gebäudehöhe

Befürchtung Die Umsetzung von allen Dachformen sei mit festgesetzter Gebäudehöhe nicht möglich. Dadurch ergebe sich auch ein Verlust von Wohnfläche im Spitzboden.

 

Abwägung:

Durch die Begrenzung der Gebäudehöhe werde die Erhaltung des Ortsbildes gesichert. Die Umsetzung von plangebietstypischen Dachformen sei ohne Flächenverlust realisierbar.

 

Thema 3 Vollgeschosse

Befürchtung Um die Reduzierung der Geschossigkeit von Gebäuden außerhalb des Sonderbereiches, die älter als der Baustufenplan seien zu verhindern, werde die Festsetzung von 2 Vollgeschossen für Bestandsgebäude gefordert.

 

Abwägung:

Es werde empfohlen, dem nicht zu folgen. Diese Gebäude genössen zunächst Bestandsschutz. Für den Fall, dass sie irgendwann abgängig seien, werde auch hier das Ziel der Sicherung des Ortsbildes verfolgt und es gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

Herr Evers erklärt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Form grundsätzlich funktionsfähig sei. Der Bezirk habe bereits einige Bauanträge anhand dieser zukünftigen Textplanfestsetzungen geprüft, angewendet und positiv vertreten. Dies habe dazu geführt, dass in den Beratungsgesprächen die Baumasse des jeweiligen Einzelvorhabens reduziert worden sei. Sollten nun noch Änderungen im Textplanentwurf gewünscht werden, gebe es eine zeitliche Problematik bezüglich der Veränderungssperre.

 

Herr Evers beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder sowie die eines betroffenen Bürgers.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass die Originalstellungnahmen zur Einsichtnahme vorliegen.

Ö 6 - XIX-1383.08

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 (Winsener Straße 32-50) - Zustimmung zur Wiederaufnahme des Verfahrens und zur erneuten Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion

Herr Richter erinnert an die Vorstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 04.02.2019.

Ö 7 - 20-3192.04

Bogendachhäuser Jägerstraße - Zustimmung zur Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung

Herr Richter weist darauf hin, dass es einen Brief und eine E-Mail von Anwohnern gegeben habe. Er habe auch im Namen des Ausschusses geantwortet und habe mitgeteilt, dass die Ausführungen des Gutachters keine Verordnungen seien, sondern Anregungen. Weiterhin habe er die Anwohner darauf hingewiesen, dass es zunächst eine Öffentlichkeitsveranstaltung vor Ort geben werde, in der mit der Verwaltung das Ergebnis diskutiert werdennne.

Ö 8

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Lied kündigt an, dass die nächste Sitzung im ehemaligen Ortsamt Neugraben stattfinden werde, um die öffentliche Plandiskussion Neugraben Fischbek 72 (Weidenkehre) vor Ort durchzuführen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Herr Penner bittet darum, dass die Bestuhlung im großen Saal für die Sitzungen der Fachausschüsse als „U“ aufgebaut werde, um eine bessere Diskussionskultur, wie im Mehrzwecksaal, zu erhalten.

 

Herr Finkler teilt diese Sichtweise, während Herr Bliefernicht die Sitzungsordnung für das Publikum so beibehalten wolle.

 

Herr Richter findet, dass sich die Abhaltung der Sitzungen im Mehrzwecksaal bewährt hätte. Er bedauert, dass sich dort zurzeit die Wahldienststelle befindet. Allerdings rden nur noch vier Sitzungen in dieser Wahlperiode abgehalten werden und er schlägt vor, dieses Thema in der neuen Wahlperiode erneut aufzugreifen.