20-1410.07

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 47 (Am großen Dahlen) - Zustimmung zur Verlängerung der Veränderungssperre

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 18.02.2019 Stadtplanungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Betreff:Eißendorf 47 (Am Großen Dahlen)

hier: Verlängerung einer Veränderungssperre

 

Mit dem Bebauungsplan Eißendorf 47 soll der vorhandene Gebietscharakter mit seiner überwiegend eingeschossigen Bebauung, der bewegten Topografie und dem hohen Begrünungsanteil gesichert werden und eine geordnete und moderate bauliche Entwicklung zugelassen werden. Die künftigen Bauvorhaben sollen sich mit ihrer Größe und Erscheinung in die vorhandene Bebauungsstruktur einfügen.  Mit einem Textplan zur Änderung des bestehenden Baustufenplans sollen Festsetzungen u.a. zu Gebäudehöhen, Anzahl der Wohneinheiten, Grundflächen und Geschossflächen der baulichen Anlagen getroffen werden.

 

Die Bezirksversammlung hat am 26.04.2016 der Einleitung des Bebauungsplans Eißendorf 47 zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.05.2016 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

 

Für ein Grundstück in der Straße Am Großen Dahlen wurde der Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses am 15.12.2015  (Antragseingang) mit dem 3. Nachtrag zum Bauantrag am 09.03.2016 gestellt. Dieser wurde am 19.05.2016 auf der Grundlage von § 15 BauGB zurückgestellt. Am 21.04.2017 wurde eine Veränderungssperre für das Plangebiet für zwei Jahre erlassen. Für den bezeichneten Bauantrag läuft damit die Zurückstellung samt der Veränderungssperre nach 3 Jahren am 18.05.2019 aus.

 

Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens kann nach der öffentlichen Auslegung bis zum 18.05.2019 erfolgen.

 

Zur Sicherung der Planung ist deshalb eine Verlängerung der Veränderungssperre für den dargestellten Bereich (gesamter Geltungsbereich des Bebauungsplans) um ein weiteres Jahr bis zum 21.04.20 erforderlich. Für die Veränderungssperre war gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Veränderungssperre kann um ein weiteres Jahr verlängert werden (§ 17 Satz 1 Satz 3 BauGB). Für das oben genannte Bauvorhaben wird die Zeit der Zurückstellung angerechnet.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Eißendorf 47 zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.

 

 

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Jörg Heinrich Penner

Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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