Bebauungsplanverfahren Eißendorf 47 (Am großen Dahlen) - Verlängerung der Veränderungssperre
I.Die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet zwischen den Straßen Am Großen Dahlen, Dahlengrund, Marmstorfer Weg, Heino-Marx-Weg und Eißendorfer Grenzweg in der Gemarkung Eißendorf ist aus folgenden Gründen geboten:
In der Vergangenheit gingen weitere Bauanträge ein, die die Erweiterung oder den Neubau von Gebäuden im Plangebiet zum Inhalt haben. Es zeichnet sich eine Entwicklung zur Nachverdichtung im gesamten Plangebiet ab, die sowohl Bebauung in der ersten als auch in der zweiten Reihe betrifft. Daher bezieht sich auch die Verlängerung der Veränderungssperre auf das gesamte Plangebiet.
Nach derzeitigem Stand des Verfahrens kann ein Inkrafttreten des Bebauungsplans Eißendorf 47 nicht vor dem 21.04.2019 erfolgen. Zur Sicherung der Planung ist deshalb eine Verlängerung der Veränderungssperre für den dargestellten Bereich innerhalb der Zurückstellungsfrist bis zum 21.04.2020 erforderlich.
Die Veränderungssperre tritt außer Kraft sobald und soweit der Bebauungsplan Eißendorf 47 festgestellt ist (§ 17 Abs. 5 BauGB). Auch in der Zwischenzeit können bauliche Anlagen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn nicht überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen; bereits genehmigte Vorhaben, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung bleiben unberührt (§14 Abs. 2 und 3 BauGB).
II.Im Rahmen des Abstimmungsverfahrens hat eine Beteiligung der Senatskanzlei, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Umwelt und Energie und des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie des Rechtsamts und der Bauprüfabteilung des Bezirksamts Harburg stattgefunden. Alle Beteiligten haben der Veränderungssperre grundsätzlich zugestimmt.
III.Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtplanungsausschusses am 18.02.2019 zur Weiterleitung der Veränderungssperre an die Bezirksversammlung.
Die Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Eißendorf 47 zuzustimmen.