Bebauungsplanverfahren Eißendorf 47 (Am großen Dahlen) - Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf
Letzte Beratung: 18.02.2019 Stadtplanungsausschuss Ö 5
hier:1.Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
2.Zustimmung zur Feststellung zum Bebauungsplanentwurf und
Weiterleitung an die Bezirksversammlung
Mit dem Bebauungsplan Eißendorf 47 als Strukturerhaltungsplan soll der Quartierscharakter des Gebiets unter Berücksichtigung einer geordneten und moderaten baulichen Entwicklung mit freistehenden Einzelhäusern gesichert werden. Dabei soll insbesondere Rücksicht auf die Vorgartenbereiche, die bewegte Geländetopografie und den erhaltenswerten parkartigen Baumbestand genommen werden.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Eißendorfer Grenzweg - Am Großen Dahlen - Westgrenze des Flurstücks 1445, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 1434 - Dahlengrund - Marmstorfer Weg - Heino-Marx- Weg - Westgrenzen der Flurstücke 1529, 1527 und 1685 in der Gemarkung Eißendorf des Bezirkes Harburg und umfasst damit die Flächen, die in denen der Baustufenplan von 1955 noch gilt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Textbebauungsplan. Zur Sicherung der Ziele soll die Kubatur der Gebäude ergänzend zu den Festsetzungen des Baustufenplans begrenzt werden. Dazu werden u.a. maximale Gebäudehöhen und Traufhöhen über Erdgeschossfußboden, eine maximale Grundfläche pro baulicher Anlage und Regelungen für Dachaufbauten wie Staffelgeschosse und Gauben festgesetzt. Weiterhin wird für die Bebauung eine Begrenzung der Wohneinheiten pro Gebäude auf 2 festgesetzt, für Bestandsgebäude soll es Ausnahmen geben. Zur Sicherung des prägenden Gehölzbestandes werden Festsetzungen zu Baumpflanzungen getroffen.
Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Der Teilbebauungsplan 688 von 1960 wird aufgehoben. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Biotop- und Artenschutz sind nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.05.2016 bekannt gemacht, zur Sicherung der Planziele während des Aufstellungsverfahrens wurde mit Veröffentlichung vom 21.04.2017 eine Veränderungssperre für das Gebiet erlassen.
Die Grobabstimmung erfolgte im April 2016 schriftlich. Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung und der Durchführung einer ÖPD am 04.04.2016 mehrheitlich zugestimmt, die Bezirksversammlung ist diesem Beschluss am 26.04.2016 mehrheitlich gefolgt. Die Trägerbeteiligung wurde vom 26.07. bis zum 28.08.2017 durchgeführt. Der AK I fand mit Verschickung vom 03.11.2017 statt.
Der Stadtplanungsausschuss hat am 17. September 2018 der öffentlichen Auslegung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung ist diesem Votum am 25. September 2018 ebenfalls einstimmig gefolgt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf ermöglicht.
Es gingen 135 Stellungnahmen von Privatperson mit über 160 Unterschriften ein.
Inhaltlich wurden folgende Punkte zum Änderungsbereich des B-Plans thematisiert:
Hinweise der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen:
Der Bebauungsplanentwurf setzt zu "enge" Grenzen:
oWertminderung der Grundstücke - durch Begrenzung der jeweils überbaubaren Grundfläche auf 200 m2
oMax. Gebäudehöhe von 9,0 m für Satteldächer unzureichend - erschwert die Umsetzung diverser Dachformen
oAusnahme von II Vollgeschossen am Marmstorfer Weg nicht ausreichend - diese sollte auch für gleich alten Gebäudebestand am Eißendorfer Grenzweg gelten
Daraus abgeleitete konkrete Forderungen:
oErhöhung der max. Gebäudehöhe auf 8,5 m für alle Dachformen außer Satteldach
Der Bebauungsplanentwurf setzt zu "weite" Grenzen:
ozu hohe Nachverdichtung weiterhin möglich
omögliche Folgen der Erhöhung der Wohneinheiten:
oMehrverkehr / "Verkehrschaos"
oVerschlechterung der Parkplatzsituation
oAbgas- und Lärmbelästigung, Ruhestörung
oVeränderung des Ortsbildes
Daraus abgeleitete konkrete Forderungen:
oBegrenzung auf 1 Wohneinheit / Wohngebäude
oBegrenzung auf 2 Wohneinheiten / Haus
oBegrenzung der talseitigen Höhe des Erdgeschosses auf 2,5 m
oReduzierung der max. talseitigen Gebäudehöhe auf 10 m
oBegrenzung der Gaubenlänge je Dachseite auf 40 %
Im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung an die Behörden und Träger öffentlicher Belange vor öffentlicher Auslegung sind drei Schreiben eingegangen, die eine Zustimmung und redaktionelle Änderungen enthielten.
Nach Auswertung der wiedergegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und nach Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird vorgeschlagen, den Bebauungsplanentwurf nicht zu verändern. Der Arbeitskreis II wurde am 14.12.2018 durchgeführt und ist diesem Vorschlag gefolgt.
Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, dem Bebauungsplanentwurf Eißendorf 47 zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
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Jörg Heinrich Penner
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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