Herr Richter macht Herrn Klaus-Peter Hesse(CDU-Fraktion) und Herrn Andreas Schmelt (Bezirksseniorenbeirat) auf die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg vom 28.06.2022, auf die §§ 5-7 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Stand vom 26.05.2021 sowie auf die §§ 203-205, 331-334 und 353b des Strafgesetzbuches aufmerksam und bittet sie, sich mit dem Inhalt der genannten Paragraphen vertraut zu machen und danach zu handeln.
Er verpflichtet sie zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Ein Vertreter aus dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG) teilt mit, dass die Zuständigkeit für die Karstadt Immobilie seit 01.04.2024 in ihrem Hause liege. Seitdem seien sie bestrebt, die anfallenden Aufgaben zu bearbeiten und ein Zwischennutzungskonzept für die sehr komplexe Immobilie sowie diversen Nutzern für die Zeit von voraussichtlich 7-8 Jahren zu erstellen.
Ein Vertreter der Sprinkenhof GmbH Hamburg (Sprinkenhof) erklärt, dass die Sprinkenhof als Dienstleister Gewerbeimmobilien im Auftrage des LIG verwalte und für das Leerstandsmanagement zuständig sei. Dazu gehöre auch die Gestaltung und Realisierung der Zwischennutzung für das Erd- und Untergeschoss. Hierfür habe man bereits eine Abfrage des Marktes bestimmter Nutzer durchgeführt, ob Interesse für eine Zwischennutzung bis zu 8 Jahren bestehe. Bei dieser Abfrage sei kein Erfolg erzielt worden. Es gebe jedoch weitere Gespräche mit anderen Nutzergruppen. Konkrete Aussagen könnten momentan noch nicht erfolgen, man hoffe allerdings in Kürze eine Lösung präsentieren zu können.
Sehr erfreulich sei, dass das Archäologische Museum Hamburg (AMH) einen Teil der Erdgeschoss Fläche (600 m²)für eine Ausstellung nutzen wolle. Der Bauantrag sei gestellt und die Umbauarbeiten könnten in Kürze beginnen. Weiterhin sei ein Bauantrag für eine Flohmarktnutzung gestellt worden. Von einer Genehmigung werde ausgegangen.
Besonders wichtig sei die Überprüfung der technischen Anlagen, die bereits größtenteils erfolgt sei. Die Sachverständigen-Prüfung werde zurzeit durchgeführt. Folgen würde jetzt noch am 02. Und 03.12.2024 die Überprüfung der Sprinkleranlagen und Wandhydranten. Dabei festgestellte Mängel würden im Bauantragsverfahren beseitigt.
Um die Zwischennutzung wirtschaftlich gestalten zu können, werde versucht die Gebäudeinfrastruktur ungenutzt zu lassen, die im Rahmen der Zwischennutzung nicht benötigt wird. Die Vermietung erfolge zunächst im Unter- und Erdgeschoss. Sanitäreinrichtungen würden im Erdgeschoss geschaffen. Vorstellbar sei auch, das Obergeschoss zu schließen, um Kosten zu minimieren. In-wie-weit die Immobilie kostendeckend oder defizitär in den nächsten Jahren betrieben wird, könne zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Die Anregung durch die CDU-Fraktion, den Harburger Wirtschaftsverein mit in die Planungen einzubeziehen werde vom LIG und der SPRIG mitgenommen. Mit der Handwerkskammer und der Handelskammer stünden sie in engem Austausch.
Die LINKE-Fraktion begrüßt den Ankauf der Immobilie und hält es für sehr wichtig, dass die Stadt Hamburg das Objekt in ihrem Eigentum behalte.
Ein Gast teilt mit, dass im Kulturausschuss am 07.11.2024einVertreter von Südkulturberichtet habe, dass sie nach Aufforderung im September soziokulturelle Konzepte zur Entwicklung des Karstadt-Gebäudes an die Sprinkenhof gesandt hätten. Es handele sich um 20 Interessenbekundungen mit einem Gesamtflächenbedarf von über 3000 m².Es habe bisher keine Rückmeldung gegeben.
Eine Vertreterin der Sprinkenhofberichtet, dass ihnen das Interesse vorliege und es bestehe Kontakt. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten keine Zusagen erfolgen, aber die einzelnen Vorschläge seien aufgenommen worden. Das Thema wird von der Sprinkenhof mitgenommen.
Der Direktor des Archäologischen Museums Hamburg (AMH) und des Stadtmuseums Hamburggeht ausführlich auf die Vorgeschichte und die bestehende prekäre räumliche Problematik(auslaufende Mietverträge, abgängiges Gebäude) beider Museen ein.Die leerstehende Karstadt-Immobilie böte sich als neuer Standort an. Eventuell sei sie auch für die Dauerausstellung und Sonderausstellungen vorstellbar.Diese Option sei der Kulturbehörde und der Finanzbehörde als perspektivische Lösung vorgeschlagenworden und sie hätten drei unterschiedliche Nutzungsmodelle mit Größen von mindestens 3.200 bis 9.000 m²formuliert.
Während der Phase 0 würden nunmehr ca. 600 m² im Erdgeschoss für das Stadtmuseum in Anspruch genommen. Die Investitionskosten betrügen ca. 300.000 Euro und seien am 25.10.2024 vom Finanzsenator schriftlich zugesagt worden
Der Museumsdirektor geht auf den geplanten Grundriss des Museums ein und weist auf mögliche Ausstellungen hin. Beispielsweise:
Weiterhin gebe es die Idee, einen den heutigen Ansprüchen erfüllenden Vortragsraum mit ca. 150 m² Fläche und 102 Sitzplätzen einzurichten. Die Kosten seien mit einer Höhe von ca. 100.000 € bemessen worden und würden den o. g. 300.000 Euro Investitionsmitteln entnommen.Neben eigenen Vortragsreihen solle dieser Vortragsraum dann auch interessierten Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Museumsbesuch sei kostenfrei. Über die Vermietungsmodalitäten des Vortragsraums könnten zurzeit keine Aussagen getroffen werden.
Aktuell befände man sich im Austausch mit dem LIG und der Sprinkenhof.
Die Eröffnung sei für den 19.02.2025 geplant.
Als Hinweis gibt er bekannt, dass auch für die Bücherhalle und die Volkhochschule die Mietverträge mittelfristig ausliefen und würden dann gern an einen neuen Standort ziehen.Als langfristige Perspektive wäre es wünschenswert, diese drei kulturellen Angebote in einer Immobilie an diesem besonderen zentralen Standort zusammenzuführen.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Nach der Beantwortung von Einzelfragen nimmt der Ausschuss Kenntnis.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Antrag verbleibt mit den Ausführungen zur Drs. 22-0202 im Ausschuss.
Der Antrag verbleibt mit den Ausführungen zur Drs. 22-0202 im Ausschuss.
Herr Klein erläutert mit Hilfe einer Präsentation den Geltungsbereich und Inhalte des Bebauungsplanentwurfes Harburg 76 (Harburg-Freudenberger West). Mit dem beabsichtigten Planrecht sollen neue gemischte Nutzungen ermöglicht werden. Grundlage werde das Rahmenkonzept und die Vorbereitende Untersuchung (VU) im Sinne einer informellen Vorplanung sein, die für die städtebaulichen Entwicklung vorlägen. Deutliches Ziel sei ein umfassendererNutzungsmix, der auf Grundlage der aktuellen Industriegebietsausweisung nach Baustufenplan und der aktuellen textlichen Festsetzung nicht möglich sei.Derzeit sei hier lediglich emittierendes Gewerbe zulässig. Zukünftig sollten auch nicht emittierende Startup-Unternehmen Freizeitnutzungen sowie kulturelle Veranstaltungen (z. B. Lesungen, Konzerte, Sportevents) auf der Grundlage einer Gewerbegebietsausweisung ermöglicht werden.
Beabsichtigt sei, das prägende Bild mit zahlreichen denkmalgeschützten Hallen zu sichern und selektiv mit Neuem zu ergänzen. Im südlichen unbebauten Bereich des Areals sollten weitere Voraussetzungen für Gewerbe geschaffen werden.
Der Bebauungsplan solle als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch(BauGB)im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden, da bereits einfaches Planrecht bestehe und es sich um bereits bebaute Flächen handele. Vorrausetzung hierfür sei, dass die Vorprüfung des Einzelfalls, die in dem weiteren Verfahren ausgearbeitet würde, zu dem Ergebnis käme, dass keine erheblichen Hinderungsgründe vorliegen.
Herr Klein geht auf die historische Bedeutung des Harburger Binnenhafens ein, der 2010 aus dem bestehenden Hafengebiet entlassen worden sei und in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg fiel. Die Firma Freudenberger zog Ende 2021 in seine neue Unternehmenszentrale östlich des Binnenhafens um. Das Areal weise eine Größe von ca. 2,16 ha auf und sei stark überbaut und versiegelt. Das Plangebiet befände sich in einer innerstädtischen Lage am Rande des Harburger Binnenhafens zwischen Seevestraße, Buxtehuder Straße (B 73), Hannoversche Straße und den Gleisen der Fernbahnen nach Cuxhaven sowie zum Hamburger Hauptbahnhof.
Die zukünftige Bebauungsplanung müsse sich aus dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm ergeben. In diesem Falle stehe die aktuelle gewerbliche Flächennutzungsplanausweisung nicht im Widerspruch zu der zukünftigen Planung. Das Landschaftsprogramm sei als Milieugebiet Industrie und Hafen ausgewiesen und passe ebenso zu der zukünftigen Planung. Zudem stelle das Landschaftsprogramm Milieuerweiterungen (grüne Wegeverbindung und ein Entwicklungsbereich Naturhaushalt)dar.
Der Baustufenplan aus dem Jahre 1954, der das aktuelle Planrecht vorgebe, setze ein Industriegebiet ohne Baugrenzen und Baulinien fest. Gemäß Baustufenplan seien Industriegebiete Nutzungen vorbehalten, die eine gewissen Störintensitätaufwiesen und aus diesem Grunde in anderen Baugebieten unzulässig seien. Mit dieser Festsetzung sei der aktuell angestrebte Nutzungsmix mit unterschiedlichen gewerblichen und kulturellen Einrichtungen nicht vereinbar und müsse geändert werden.
Folgende Gutachten seien vorgesehen:
Abschließend zeigt Herr Klein einen idealtypischen Zeitplan auf, der nur einzuhalten sei, wenn die Abstimmungen und die genannten Gutachten fristgemäß erfolgen.
Herr Lied ergänzt auf Herrn Kleins Vortrag und macht deutlich, dass für das komplett denkmalgeschützte Ensemble die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bauantragsstellung geschaffen werden müssen, um diese Gebäude leichter in Nutzung zu halten bzw in Nutzung zu bringen. Nach geltendem Recht seien zurzeit nur wenige hoch industrielle Nutzungen möglich. Deswegen sei es essenziell aus diesem Industriegebiet ein Gewerbegebiet zu machen, um den Bestand adäquat nutzen zu können. Die vorauslaufende Durchführung eines Planverfahrenslediglich der mit Bestandsdenkmälern bebauten Flächen sei bewusst gewählt worden, weil für die gesamte Fläche der ehemaligen Freudenberger Werke weitaus umfangreichere planerische Voraussetzungen für ein neues Planrecht erforderlich wären. Die außerhalb des Geltungsbereiches des Harburg 76 liegenden Flächen sollten im bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren Harburg 63 zu einem Zeitpunkt planrechtlich gesichert werden, wenn eine belastbare Funktionsplanung zur zukünftigen Flächennutzung vorliege.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Der Rahmenplan 2040 befände sich in der Überarbeitung. Die Anbindung an den Seevekanal sei im Rahmenplan Innenstadt Harburg 2040 bereits ein wichtiges Thema und werde auch im jetzt von der BSW bearbeiteten VU-Rahmenplan weiterverfolgt. Die vorhandene Grünfläche stünde in Zusammenhang mit dem Seevekanal und den restlichen Flächen und werde sich möglicherweise im weiteren Planungsprozess etwas verändern. Aus diesem Grund habe man sich entschieden, sich beim Bebauungsplanverfahren Harburg 76 zunächst auf die westlich an den Seevekanal angrenzenden Flächen zu beschränken. Im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren Harburg 63 sei es jedoch ein planerisches Thema, die Grünfläche an das Gewässer zu verlagern und zu gestalten.
Das Fachamt habe entschieden, Bebauungspanverfahren Harburg 76 noch nichtdie im Rahmenplan vorgesehenen Brückenverbindung vom Hallenareal über die Bahnlinie und die B 73 zur Einmündung der Goldschmidtstraße in die Buxtehuder Straße in die Innenstadt vorzusehen. Es gebe bislang auch keine absehbare Finanzierung. Sollte diese später vorliegen, würden andere Genehmigungswege geprüft werden können. Für eine perspektivische Entwicklung des Quartiers und Erreichbarkeit des Binnenhafens wäre die Brücke sehr positiv. Sie sei deshalbTeil des Rahmenplans Innenstadt Harburg 2040 und auch Teil dernoch laufenden VU-Rahmenplanung..
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Harburg 76 (Harburg-Freudenberg West).
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Die in der Sitzung des Ausschusses am 14.10.2024 geführte Diskussion zum Verbleib des „Harburg Huus“ an geeigneter Stelle, wird erneut aufgenommen.
Die Mitglieder des Ausschusses bestätigten auf Nachfrage von Herrn Richter, dass ihnen das Schreiben vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) vom 06.11.2024 zugegangen sei, in dem der aktuelle Stand über eine alternative geeignete und zentral gelegene Fläche für das „Harburg Huus“ mitgeteilt wird. Der DRK-Kreisverband und die Eigentümer der Fläche befänden sich in fortgeschrittenen Gesprächen über den Abschluss eines gemeinsamen, langfristen Mietvertrags. Die Gespräche liefen zielorientiert und im gegenseitigen Vertrauen.
Das DRK habe einen Architekten beauftragt, der die nötigen Umbaumaßnahmen plane und eine Kostenberechnung vornehme. Auf dieser Basis werde das Gespräch mit den Eigentümern fortgesetzt, um eine für den Kreisverband tragfähige wirtschaftliche Lösung zu erreichen. Parallel werde der Architekt in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt klären, ob einer Umnutzung der Flächen Hindernisse entgegenstehen. Erst wenn diese Fragen abschließend und für alle potenziellen Vertragsparteien zufriedenstellen geklärt seien, würden die Umbaumaßnahmen ausgeführt. Ein Umzug des Harburg-Huus könnte im günstigsten Fall im 2. oder 3. Quartal 2025 erfolgen.
Der Ausschuss gibt einstimmig seine Zustimmung zur Aufstellung und zur Öffentlichen Auslegung des Bauleitplanverfahrens Wilstorf 43 (Hohe Straße)
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Ein Vertreter von Claussen-Seggelke Stadtplaner erinnert an die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) für dieses Plangebiet im Frühjahr 2023 und geht auf dessen Lage nördlich der Harburger Umgehung, begrenzt durch die Hohe Straße und die Rote-Kreuz-Straße, am Rande des Phoenix-Viertels und des Harburger Stadtparks ein.
Anlass der Planung sei, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau zu schaffen, wasauf Grundlage des geltenden Planrechts (größtenteils als Parkanlage festgesetzt) nicht genehmigungsfähig sei. Dabei ergebe sich die Gelegenheit auch die Situation für die Bestandsbebauung zu verbessern, in dem mit einer Bockrandbebauung für eine lärmabschirmende Wirkung zur Harburger Umgehungsstraße und für einen begrünten und ruhigen Innenhofbereich gesorgt werde. Nach jetzigem Stand der Planung würden ca. 68 zu 100 % öffentlich geförderte Wohneinheiten für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Davon ca. 60 Wohnungen im ersten Förderweg und 8 Wohnungen in einer Art Cluster-Modell (ähnlich einer Wohngemeinschaft) mit flexibler Raumaufteilung.
Im Nachherein zur Vorstellung der Einleitung des Bebauungsplanes und Durchführung der ÖPD habe man sich entschlossen, ein Teilstück der Fahrbahn der Harburger Umgehungsstraße nachrichtlich mit in den Bebauungsplan aufzunehmen, um die Straßenbauverwaltung und die Autobahn GmbH mit einbeziehen zu können.
Es seien nachfolgend aufgeführte Gutachten erstellt worden:
Die Neubebauung füge sich gut in die bestehende Bebauung ein und ergänze sie. Nordwest- zur Südostecke gebe es einen Höhenunterschiedvon 5 Metern. Damit könne die Erschließung des Parkgeschosses von der Rote-Kreuz-Straße fast niveaugleich hergestellt werden. Auch bleibe es wie in den Vorentwürfen gezeigt bei einem viergeschossigen durchgehenden Baukörper, mit einer Staffel mit schallgeschützten Loggien im südöstlichen Bereich.
Nach der ÖPD sei zwischenzeitlich eine umfangreiche Freiflächenplanung erstellt worden. Unter anderem die Kinderspielfläche im Hofbereich. Weiterhin sei ein Weg (nicht öffentlich) für die Bewohner geplant, der gute Anknüpfungspunkte in die verschiedenen Richtungen bilde. Nicht das gesamte Grundstück sei mit der Tiefgarage unterbaut. Somit gebe es weiterhin Bereiche in den versickert werden könne oder auch Bereiche, in denen alter Baumbestand erhalten bleibenkönne. Das Gebäude erhalte ein Gründach und Photovoltaikanlagen. Das Gründach bekäme eine 15 cm starke Substratschicht und zusätzlich ein Retentionsdach zur aktiven Nutzung der Rückhaltung des Niederschlagswassers.
Die Begutachtung der Abstandsflächen habe eine kleine Überlappung zu einem Gebäude an der Rote-Kreuz-Straße (Südseite) ergeben.Hierauf werde mit einer zwingenden Baulinien-Festsetzung reagiert und damit die Überschneidung planungsrechtlich legitimiert. Die Einhaltung der gesunden Wohnverhältnisse sei nachgewiesen worden. Ansonsten würden die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten.
Im Weiteren hätten sich redaktionelle Anpassungen der Abstaffelung der Baugrenzen und der Baulinien ergeben.
Eine kleine Gehwegerweiterung werde im Bereich Hohe Straße vorgesehen. Ein paar Meter des Planungsgrundstückes würden in den Gehwegbereich hineingezogen und eine Auskragung des Gebäudes ab dem 2. Obergeschoss vorgesehen. Dies würde planungsrechtlich gesichert.
Es gebe weitere Festsetzungen zum Thema Baumerhalt, Schallschutz sowie Ausschluss von Gehwegüberfahrten.
Die Behördenbeteiligung sei abgeschlossen und abgestimmt worden. Heute sei die sogenannte Kenntnisnahmeverschickung veröffentlicht und an die Fachbehörden ausgegeben worden. Auch die Nachricht von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sei in den letzten Tagen eingegangen, dass kein Luftschadstoffgutachten erstellt werden müsse.
Entwickler dieser Fläche sei die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg (SteG)im Auftrag des Landesbetriebs für Immobilien und Grundvermögen (LIG). Ob die SteG auch Vorhabenträgerin werde, stehe zurzeit noch nicht fest.
Auf Nachfrage erklärt der Vertreter von C-S Stadtplaner,
Der Ausschuss gibt einstimmig seine Zustimmung zur Aufstellung und zur Öffentlichen Auslegung des Bauleitplanverfahrens.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Herr Stolzenburg gibt bekannt, dass sich aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu den Vogelschutzgebieten für die weitere Planung des Bauleitverfahrens eine erhebliche Zeitverzögerung ergeben werde. Das Urteil ziele darauf ab, dass die eigentlichen Ziele und Maßnahmen zum Vogelschutz in vielen Verfahren nicht auskömmlich benannt worden seien.
Eine Konsequenz sei, dass je nach Gebiet eine deutliche größere Anzahl von Vogelarten bei der Festlegung der Erhaltungsziele zu berücksichtigen seien.
Konsequenz zwei sei, dass die zusätzlichen Vogelarten auch im Rahmen der FHH-Vorprüfung einer Beurteilung hinsichtlich bei erheblichen Beeinträchtigungen für Vorhaben unterzogen werden müssten.
Die IBA Hamburg GmbH, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Bezirk hätten gemeinsam vereinbart, dass eine genaue, rechtssichere Bearbeitung zu erfolgen habe.
Aufgrund der zusätzlichen Untersuchungsbedarfe und der daraus resultierenden Ergänzungen des relevanten Artenschutzgutachtens müssten die Verfahrensschritte der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung eingeschränkt und auf die o. g. Thematik wiederholt werden. Dadurch werde voraussichtlich eine Verzögerung des Planverfahrens von mindestens einem Jahr eintreten, womit auch das Erreichen der jährlichen Wohnungsbauziele dann schwieriger umzusetzen sei.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
2. Antrag 22-0075 MidSommerland
Der Ausschuss erklärt sich damit einverstanden, den Antrag im Januar 2025 zu behandeln.
3. Bauleitverfahren Harburg 72 / Heimfeld 55 (Kanalplatz) H 72 am 25.11.24
Herr Stolzenburg kündigt für das o. g. Bebauungsplanverfahren die Öffentliche Plandiskussion am 25.11.2024 an.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
4. Workshop Magistralenprozess für die Kommunalpolitik
Organisiert durch die Fachbehörde wird am 14.11.2024 ein übergeordneter Workshop zum Thema Magistralenentwicklung der gesamten Stadt durchgeführt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.