Bauleitplanverfahren Harburg 76 (Harburg-Freudenberger West) - Zustimmung zur Einleitung
Letzte Beratung: 11.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Harburg 76 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Nachnutzung von ehemalig industriell genutzten und unter Denkmalschutz stehenden Hallen ermöglicht werden. Es ist beabsichtigt, die derzeit als Industriegebiet nach Baustufenplan (BPVO) festgesetzten Flächen zukünftig als Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO auszuweisen. Mit dem geänderten Gebietscharakter soll eine gewerbliche Mischung ermöglicht werden, bei gleichzeitiger Sicherung von Baudenkmälern im Harburger Binnenhafen. Zudem soll im Süden die Möglichkeit für eine weitere Bebauung unter Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange geschaffen werden. Aufgrund der historischen Besonderheit der Bestandssituation soll zukünftig ein Nutzungsmix aus Gewerbe sowie Anlagen für sportliche und kulturelle Zwecke ermöglicht werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes stehen die Würdigung und Berücksichtigung der Denkmalschutzbelange im Vordergrund.
Der geltende Baustufenplan „BS Harburg“ mit Feststellungsdatum vom 28.12.1954 sieht für die Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor. Die beabsichtigte gewerbliche Nutzungsmischung ist im Plangebiet nicht zulässig. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung schlägt deshalb vor, die geplanten Nutzungen im Rahmen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen, da bereits einfaches Planrecht besteht und es sich um bereits bebaute Flächen handelt. Da der Bebauungsplan eine Größe der Grundfläche über 20.000 m2 und unter 70.000 m2 festsetzt, ist eine überschlägige Prüfung der Kriterien der Anlage 2 zum BauGB durchzuführen, die im Ergebnis dazu kommen muss, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen von der Planung zu erwarten sind.
Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms, einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz, sind nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplan-verfahrens und der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen, sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplan-verfahrens und der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zuzustimmen, sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
In Vertretung Gunda Wüpper
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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