Bauleitplanverfahren Wilstorf 43 (Hohe Straße) - Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung
Das Plangebiet ist derzeit durch eine ein- bis dreigeschossige gewerbliche Nutzung geprägt. Die gegebenen Standortpotenziale werden durch diese bauliche Nutzung nicht ausgeschöpft. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Wilstorf 43, dem eine konkrete Vorhabenplanung zu Grunde liegt, sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die bislang untergenutzten und bereits stark versiegelten Flächen an der Hohen Straße städtebaulich neu zu ordnen und nachzuverdichten. Das Plangebiet ist dabei angesichts seiner räumlichen Lage in einem verdichteten und durch umliegende Wohn- und Gewerbenutzungen geprägten Stadtraum, der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie der guten Lagequalität nahe der Harburger Innenstadt und der gleichzeitigen Nähe zu Naherholungsgebieten, insbesondere zum Harburger Stadtpark, für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit ergänzender Nahversorgung prädestiniert. Mit der Nachverdichtung kann zugleich auch die Stärkung von vorhandenen Nutzungen in der Umgebung erwartet werden.
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Wilstorf 43 gilt der Bebauungsplan Wilstorf 4 in der Fassung 30. November 1976.
Der Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet mit zweigeschossiger, offener Bauweise mit einer GRZ von 0,6 im östlichen Teilbereich des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes sowie als überbaubare Fläche ein großzügig geschnittenes Baufeld aus. Auf der westlichen Seite des Plangebiets setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet mit dreigeschossiger, geschlossener Bauweise und einer GRZ von 0,3 fest. Auch hier ist die überbaubare Grundstücksfläche durch ein großes Baufeld ausgewiesen. Auf der nördlichen, östlichen und südlichen Seite des Geltungsbereiches sind Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Ferner ist der „Engelbach“ als vorhandene Wasserfläche dargestellt.
Das gesamte Plangebiet ist im derzeit geltenden Bebauungsplan nachrichtlich als vorgesehenes Bodenordnungsgebiet übernommen.
Das Plangebiet liegt südlich der Hohen Straße und nordwestlich des Außenmühlenwegs (Bezirk Harburg, Ortsteil 705).
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 2825, über die Flurstücke 3525 und 3517 (Hohe Straße), über die Flurstücke 3204, 3205, 2462 und 2461, Südgrenze des Flurstücks 3527, Westgrenze der Flurstücke 3527 und 3043, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2825, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3350, Südgrenze des Flurstücks 2825 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 705).
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss H 04/24 vom XXX (Amtl. Anz. Nr. XX S. XXX) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in Form einer öffentlichen Auslegung nach Bekanntmachung vom 24. Juli 2020 (Amtl. Anz. Nr. 66 S. 1308) vom 10. August bis 11. September 2020 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom XX (Amtl. Anz. S. XX) in der Zeit vom XX bis einschließlich XX stattgefunden
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt