Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43 (Hohe Straße) - Zustimmung zur Schlussabwägung und Feststellung
Letzte Beratung: 23.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Mit dem Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43, dem eine konkrete Vorhabenplanung zu Grunde liegt, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung geschaffen werden, um die bislang untergenutzten und bereits stark versiegelten Flächen an der Hohen Straße städtebaulich neu zu ordnen und nachzuverdichten. Das Plangebiet ist dabei angesichts seiner räumlichen Lage in einem verdichteten und durch umliegende Wohn- und Gewerbenutzungen geprägten Stadtraum, der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie der guten Lagequalität nahe der Harburger Innenstadt und der gleichzeitigen Nähe zu Naherholungsgebieten,insbesondere zum Harburger Stadtpark, für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit ergänzender Nahversorgung prädestiniert. Mit der Nachverdichtung kann zugleich auch die Stärkung von vorhandenen Nutzungen in der Umgebung erwartet werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens am 23. September 2019 zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 24. September 2019 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 04. November 2019. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in Form einer öffentlichen Auslegung zwischen dem 10. August und dem 11. September 2020 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 06. Juli 2022 bis zum 17. August 2022. Der Arbeitskreis I wurde am 06. Februar 2023 durchgeführt. Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 13. Januar bis einschließlich 14. Februar 2025 öffentlich ausgelegen.
Während der öffentlichen Auslegung gingen zwei Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Auf die Durchführung des Arbeitskreises II konnte dennoch verzichtet werden. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 01. April 2025 unter Fristsetzung einer Stellungnahme bis zum 15. April 2025 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen Sachverhalte.
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/ Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans Wilstorf 43 zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.
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i. V. Adrian Andres
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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