Es werden keine Ergänzungs- oder Änderungswünsche vorgetragen. Der Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
Eine Vertreterin von czerner-götsch-architektur und stadtplanung GmbH (cga) stellt mit Hilfe einer Präsentation (wurde der Drucksache 22-0761 im Ratsinformationssystem Allris angefügt)den kurz vor Abschluss stehenden Vorentwurf des Bauvorhabens Bauernweide 8-14 wie folgt vor:
In dem Haus Süd befände sich die Kindertagesstätte Kita, für die es bereits einen potenziellen Betreiber gebe. Die Kita-Stellplätze seien auf dem Grundstück des Haus Süd geplant. Es gebe eine gemeinsame Eingangszone, die zwei Treppenhäuser für das Wohnen sowie eine barrierefreie Vorzone. Die Kita-Räume würden zur ruhigen Seite ausgerichtet. Das Konzept für 5 Kita-Gruppen (davon 3 Krippengruppen) stehe kurz vor dem Abschluss.
Hinter dem Haus Nord befände sich ein großer Spielplatz mit einer sogenannten Warft auf zwei Ebenen. Die erhaltenswerten Bäume würden berücksichtigt. Eine Weiterentwicklung sei, dass die Tiefgarageneinfahrt einvernehmlich mit Behördenvertretern von der ursprünglich vorgesehenen Stelle verlagert werde.
Hinsichtlich des Baurechts teilt sie mit, dass die Bebauung in den im Bebauungsplan vorgesehenen Baufeldern hergestellt werde. Baugrenzen und Abstandsflächen würden eingehalten.
Die Vertreterin von cga erläutert den Grundriss der Kita mit den Sanitärbereichen, dem Garderobenbereich, der Küche (von außen belieferbar), Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen sowie Fahrradstellplätze.
Der Wohnungsmix für die insgesamt 70 Wohnungen sei förderfähig (1., 2. und 3. Förderweg) aufgebaut, mit dem Schwerpunkt auf 3- und 4-Zimmer-Wohnungen.Es gebe jeweils 2 Sicherheitstreppenhäuser mitKrankentragengerechten Aufzügen, die auch in die Keller führten. Die Fahrradräume für das Wohnen befänden sich im Keller und seien über die Aufzüge oder eine Außentreppe erreichbar. Die Fassadenarchitekt werde von Klinkern und Relief-Klinkern in rot und einzelnen weißen Elementen geprägt. Weitere Bereiche würden mit Fassaden-Grün gestaltet.Die Müllplätze befänden sich im Außenbereich. Die im Erdgeschoss befindliche Wohnungen würden durch Pflanzen von dem großen Spielplatz differenziert.
Im Haus Süd befände sich die vom Staffelgeschoss ausgehende große Sonnenterrasse, die beiden Häuser zur Verfügung stehen solle.
Für das Haus Nord sei wegen des erheblichen Gefälles eine Rampenanlage vorgesehen. Es gebe zwei Treppenhäuser. Das Staffelgeschoss sehe eine Abstaffelung zu den dort anschließenden Bestandsbauten vor. Für Lastenfahrräder sowie für einige weitere Fahrräder seien Stellflächen im Außenbereich geplant. Die zur Bauernweide ausgerichteten Freisitze der Wohnungen würden schallgeschützt konstruiert.
Abschließend zeigt die Vertreterin von cga die Ansicht der 4-geschossigen und 5-geschossigen Gebäude aus der Perspektive von Seiten der Bauernweide und geht auf die Erschließung sowie die Barrierefreiheit des Bauvorhabens ein.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Stolzenburg teilt mit, dass ein Magistralengutachten für die B73 in Auftrag gegeben und bereits zwei Öffentlichkeitsveranstaltungen (26.02.2024 und 24.06.2024) durchgeführt worden seien. Die nächste Öffentlichkeitsveranstaltung sei geplant für den 16.07.2025.
Die heutige Vorstellung des Magistralengutachtens
Ein Vertreter von YellowZ gibt einen Rückblick und zeigt mit Hilfe einer Präsentation zunächst die Verkehrsprognosefür die B 73 mit 4 untersuchten Planfällen auf, die einen Einblick auf die verkehrlichen Auswirkungen mit der Fertigstellung der A26 West mit und ohne A26 Ost geben. Auch sei untersucht worden, welchen Effekt es auf die B73 habe, wenn sie von 4 Fahrstreifen auf 2 reduziert werde.
Das Konzept bette sich ein in einen gesamtstädtischen Masterplan Magistralen. Darin seien in einem übergeordneten Rahmen 4 Ziele mit Handlungsfeldern wie folgt formuliert worden, die für die B73 konkretisiert worden seien:
Bauliche Entwicklungen an der B73 anstoßen und passende Nutzungen umsetzen
Wichtige Andresse für die Nachbarschaft zu stärken und lebendige Stadtquartiere fördern
Lebenswerte und gesunde Lebensräume mit hoher Aufenthaltsqualität an der B73 schaffen. Dazu gehöre auch die Aussage an den Klimawandel und der Umgang mit z. B. Freiraum, Regenwasser- und Schatten
Chancen, die mit der Mobilitätswende und dem veränderten Mobilitätsverhalten an der B73 bestünden. Dabei gehe es auch um die Neuaufteilung des Straßenraums nach Umsetzung der Autobahn A26 Ost.
Anschließend erläutert er das Städtebauliche Entwicklungskonzept mit seinen unterschiedlichen Darstellungen und Maßstäben. (siehe Präsentation Folie 10 bis 12)
Er zeigt den Ist-Zustand der vier ausgewählten Betrachtungsräume / Lupenräume im Maßstab 1:1000 und erläutert dann Pläne, für kurzfristige als auch langfristige Entwicklungsperspektiven. wie die Aussagen der linearen Pläne städtebaulich umgesetzt werden könnten. Sie dienten der Veranschaulichung von Entwicklungspotenzialen, seien noch keine konkreten Planungen. Konkrete Planungen seien in nachfolgenden Schritten zu erarbeiten.
Neugraben
Variante 1 Kurzfristige Perspektive (Folie 14)
Variante 2 Langfristige Perspektive (Folie 16 bis 18
Neuwiedenthal
Perspektive (Folie 19 bis 22
Bostelbek
Perspektive (Folie 23 bis 26
Buxtehuder Straße – Höhe Schwarzenbergpark
Perspektive (Folie 29 bis 30
Der Vertreter weist auf die Öffentlichkeitsveranstaltung am 16.07.2025 der Initiative Harburg sowie auf die Beteiligungsveranstaltung hin und kündigt an, nach der Sommerpauseeine Zusammenfassung des Projektes vorzustellen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Ein Vertreter vom Planungsbüro Evers & Partner Stadtplanungsgesellschaft gibt mit Hilfe einer Präsentation einen Überblick zum Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43. (Die Präsentation und die Bebauungsplan-Unterlagen sind der Drucksache 21-0131.04 dem Ratsinformationssystem Allris beigefügt.)
Herr Rook weist auf die mit der Einladung versandte Tischvorlage zum aktuellen Stand aus dem RISE-Prozess resultierenden Verfahrens zur Co-Finanzierung der Umbaumaßnahmen des „Harburg Huus“ hin.
Er verdeutlicht, dass dieses Bebauungsplanverfahren ein außerordentlich komplexes und verdichtetes Verfahren mit insgesamt 270 dringend notwendigen Wohneinheiten sei. In den Erdgeschosslagen würden umfangreiche gewerbliche Flächen zur Nahversorgung – auch des Quartiers - untergebracht. Es gebe umfangreiche Erschließungsplanungen – insbesondere im Außenmühlenweg und der Hohen Straße. Auch die Lage direkt an der Harburger Umgehung sei eine erschwerte Aufgabenstellung für die Herstellung von qualitativ hochwertigen Wohnungen. Erschwerend sei, dass die Verlagerung des Harburg Huuses die Forderung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes als Voraussetzung habe. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die o. a. Tischvorlage ein Nachweis dafür, dass die Umsetzung mit einer doppelten Schlafplatz-Anzahl an anderer Stelle realisiert werden könne. Es gebe konstruktive Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Seitens des Dezernat 3, das für die Zuwendungen der Co-Finanzierung sorge, gebe es umfangreiche Initiativen. Ein Umnutzungsantrag sei positiv in der Baukommission beschieden worden. Dies bedeute, dass an sämtlichen Stellen konstruktiv mit dem Harburg Huus umgegangen werde und der Forderung der Politik, das Harburg Huus zu bewahren, Geltung verschafft werde. Die Abschlüsse für den Städtebaulichen Vertrag und die Erschließungsverträge stünden kurz bevor. Er appelliert an den Ausschuss, mit den genannten Ausführungen, die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanes Wilstorf 43 zu erhalten.
Eine Vertreterin des DRK bestätigt die Aussage von Herrn Rook und teilt mit, dass bereits ein Letter of Intent unterzeichnet worden sei und ein Mietvertragsentwurf vorliege. Man befände sich auf einem guten Weg und das DRK erhalte positive Signale aus der Verwaltung. Sie weist darauf hin, dass sie sich in einer sensiblen Verhandlungslage mit dem Eigentümer befänden. Das DRK gehe das Projekt behutsam an, um ein langfristiges Projekt realisieren zu können. Das DRK stehe dem Bebauungsplan Wilstorf 43 nicht im Wege.
Der Ausschuss stimmt der Schlussabwägung und Feststellung des Bebauungsplanes Wilstorf 43 einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Ein Vertreter vom Planungsbüro Evers & Partner Stadtplanungsgesellschaft gibt mit Hilfe einer Präsentation einen Überblick zum Bebauungsplanverfahren Wilstorf 44. (Die Präsentation und die Bebauungsplan-Unterlagen sind der Drucksache 21-2237.05 dem Ratsinformationssystem Allris beigefügt.)
Der Ausschuss stimmt der Schlussabwägung und der Feststellung des Bebauungsplans Wilstorf 44 einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Herr Stolzenburg teilt mit, dass es bislang keinen Strategieplan für Harburg gebe, der räumlich allumfassend sei. Für die nächsten Dekaden solle ein Räumliches Bezirksentwicklungskonzept HARBURG 2050+ aufgestellt werden. Man befände sich am Anfang der Verfahrens und gemeinsam mit einem Planungsbüro würde das Bezirksamt Harburg die nächsten Arbeitsschritte angehen wollen.
Unter Zuhilfenahme einer ausführlichen Präsentation geht er auf die nachfolgenden Themen ein:
(Die Präsentation liegt der Drucksache 22-0742 im Ratsinformationssystem Allris)
Herr Richter bittet die Bezirksverwaltung, den Ausschuss nach der Analysephase erneut einzubinden, um auch bei der Umsetzung konkreter Planungen und Ideen beteiligt zu werden.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Hölling beantwortet die durch die VOLT-Fraktion in der Mai-Sitzung gestellten Nachfragen unter zu Hilfenahme einer Präsentation.
Nachdem nochmals die Kriterien für Mikro-Wohnungen dargestellt wurden, erklärt Frau Wiest, dass sie sich ausdrücklich für Studierenden- und Auszubildenden-Wohnen ausspreche, jedoch diese Wohnart auch per Definition Mikro-Wohnen sei. Außerdem prangert sie an, dass 4-Zimmer-Wohnungen so umgestaltet würden, dass sie anschließend als Mikro-Wohnung ausgewiesen werden könnten.
Herr Richter zeigt auf, dass die Zielsetzung sei, keine weiteren Mikro-Wohnungen im innerstädtischen Bereich entstehen zu lassen,
Frau Wiest wendet ein, entweder werde der Kriterienkatalog für alle gleich angewendet oder soziale Nutzungen mit einer gewissen Bindungsfrist würden anders bewertet.
Abschließend erklärt Herr Richter, dass auf zukünftige Neubauvorhaben und Entwicklungen genauestens geblickt werde, die sich privatwirtschaftlichen Bereich bewegen.
Der Antrag wird für erledigt erklärt.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.