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Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43 (Hohe Straße) - Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 23.1.4

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich in einem städtebaulichen Spannungsfeld zwischen Wohnbebauung im Norden und der unmittelbar südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Umgehungsstraße. Das zentrumsnahe und gut erschlossene Gebiet weist derzeit keine der Lagegunst angemessene Nutzung und bauliche Dichte auf.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Wilstorf 43 sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Entwicklung geschaffen werden, die in einem moderaten und vertretbaren Maß vor allem die Nachfrage nach Wohnungsbau sichert. Zusätzlich soll das bestehende Angebot von Einzelhandel und gastronomischen Einrichtungen planungsrechtlich gesichert und in den Erdgeschosszonen der geplanten Gebäudekomplexe erweitert werden. Eine insbesondere den zukünftigen Bewohnern dienende Kita soll in das Quartier integriert werden.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11  BauNVO auszuweisen. Ziel ist die Anlehnung der Bebauung an die gewachsene Struktur und die heutige städtebauliche Situation nördlich des Plangebiets. Dabei ist jedoch nach vorliegendem Bebauungskonzept eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke vorgesehen, um damit der Lagegunst des Standortes gerecht werden zu können.

 

Der geltende Bebauungsplan Wilstorf 4 vom 30.11.1976 setzt für den überwiegenden, östlichen Teil des Plangebiets Gewerbegebiet und für den westlichen Teilbereich als Allgemeines Wohngebiet fest. Als Maß der baulichen Nutzung ist im Gewerbegebiet eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß und in offener Bauweise festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit maximal 0,6 ausgewiesen. Für das Allgemeine Wohngebiet ist zurzeit eine maximal dreigeschossige, geschlossene Bebauung mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt.

Der geltende Bebauungsplan Wilstorf 4 sieht damit für die Neuordnung und die Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor.

 

Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Wilstorf 43 als Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - durchzuführen.

Von einer Umweltprüfung kann in diesem Fall abgesehen werden. Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz sind ebenfalls nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens  und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen sowie den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

 

Jörg Heinricht Penner

Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

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