21-3719

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Entwicklung des früheren Harburg-Freudenberger Areals zügig vorantreiben

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 11.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2.1

Sachverhalt


 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ausweislich der Mitteilung des Senats vom 22.02.2024 das 5,7 ha große Areal an der Seevestraße, auf dem früher Harburg-Freudenberger ansässig war, erworben, nachdem der Senat erstmals in Hamburg ein Vorkaufsrecht bei einem sog. Share-Deal ausgeübt hatte.

Damit hat sich die FHH die Verfügung über ein Schlüsselgrundstück in der weiteren Stadtentwicklung zwischen Harburger Innenstadt und dem östlichen Binnenhafen gesichert. Das Grundstück ist auch Gegenstand der Voruntersuchung im Rahmen einer städtebaulichen Maßnahme, die den Bereich vom ehemaligen Karstadtgebäude bis in den Osten des Binnehafens im Bereich des Neuländer Quarre und der ehemaligen New-York-Hamburger Gummiwarencompagnie umfasst.

In dem am 03.05.2021 im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung beschlossenen neuen Rahmenplan Harburger Innenstadt ist dieses Areal, neben dem Bereich um den Harburger Bahnhof, erstmals als Teil der Harburger Innenstadt aufgeführt, gerade wegen seiner Schlüsselposition beim Übergang aus der östlichen Innenstadt vom Seeveplatz in den Binnenhafen am östlichen Bahnhofskanal. Damit sollte eine Entwicklung zur besseren Verbindung angestoßen werden, die nun nach Erwerb des Grundstücks umgesetzt werden kann. Perspektivisch wäre mit dem angedachten neuen Tunnelbahnhof (für den RE5) auch ein neuer direkter Eingang zum S-Bahnhof möglich. Dies sollte nicht verbaut werden. 

Für dieses Gebiet war bereits vor mehr als 12 Jahren das Bebauungsplanverfahren Harburg 63 eingeleitet worden. Dieses Verfahren war – mangels Bereitschaft des alten Eigentümers des Grundstücks - letztmals im Juni 2012 im damaligen Stadtplanungsausschuss vorgestellt worden und ruht seitdem.

Ziel war die Ausweisung als Flächen für Gewerbe und die Arrondierung des Areals durch eine Verlegung der Seevestraße nach Norden, um eine bessere Verkehrsanbindung und besser nutzbare Flächen zu erhalten.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Harburg 63 im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die für die Vorplanung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zuständig ist, wieder aufzunehmen und möglichst zeitnah im Stadtentwicklungsausschuss Planungsideen hierzu vorzustellen. 

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