Eine Auskunftsperson vom Haus der Jugend Neuwiedenthal berichtet mit einer Präsentation aus Bildern und Videos über deren Arbeit im Frühjahr und in den Sommerferien dieses Jahres.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Dollen Deerns kurzfristig ihren Besuch absagen mussten. Der Ausschuss einige sich darauf, dass die TOPs 3 sowie 15.1. auf die kommende Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2026 verschoben werden sollen.
Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung einstimmig beschlossen.
Wegen kurzfristiger Absage der Auskunftspersonen wird dieser TOP auf die kommende Ausschuss-Sitzung am 30.09.2026 verschoben.
Die Vorsitzende berichtet, dass die Sozialbehörde zwar einen Besuch in der Kita Baerstraße ermöglichen wolle, diese jedoch noch keinen Termin vorgeschlagen habe. Auf ihre Nachfrage aus dem Juli, ob ein solcher Termin im August 2026 erfolgen könne, habe die BSFB auf die da laufenden Bauarbeiten verwiesen.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss
Die Vorsitzende merkt an, dass die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) darauf hingewiesen hat, dass am 21.09.2026 im Ausschuss für Bildung und Sport (BIS) Auskunftspersonen zum Antrag „Verrohende Atmosphäre und Unsicherheitsgefühl auf Schulhöfen im Bezirk“ (Drs. 22-1748) sein werden. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses seien dazu eingeladen, die Sitzung des BIS zu besuchen und dort ihre Fragen zu stellen.
Der Antragsteller besteht auf einer Befragung einer Auskunftsperson im Ausschuss.
Nachtrag der Verwaltung: Die BSFB informiert, dass die am 01.09.2026 übermittelte Stellungnahme fachlich zutreffend sei und darüber hinaus die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 21.09.2026 besuchen und nachfragen könnten. Auf dieser Grundlage sei keine erneute Referentenentsendung in den JHA geplant.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Antragsteller sind mit der vorliegenden Stellungnahme inhaltlich unzufrieden: Der Antrag könne auf dieser Grundlage nicht für erledigt erklärt werden.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss mi,,t von der Drucksache Kenntnis.
Die Verwaltung führt zum Antrag folgendes aus:
• Der Vorsitzende der Bezirksversammlung könne keinen Mitarbeiter des Rechtsamtes in den Jugendhilfeausschusses entsenden. Das Petitum hätte entsprechend vor der Beschlussfassung beanstandet werden müssen.
• Im Antrag wird auf den § 71, Abs. 3 SGB VIII Bezug genommen, der die Befassungsbefugnis des JHA beschreibt. Der § 71, Abs. 4 SGB VIII bezieht sich hingegen auf das Beschlussrecht des JHA. Die Befassungsbefugnis und das Beschlussrecht haben unterschiedliche qualitative Umfänge. „Während sich die Befassungsbefugnis auf alle Angelegenheiten der Jugendhilfe bezieht, besteht das Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe, also nicht in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe" (Kommentar SGB VIII, Wiesner/Wapler; 6. Auflage 2022). D.h., dass das Beschlussrecht deutlich eingeschränkter als die Befassungsbefugnis ist. Im Abs. 4 wird festgehalten, dass das Beschlussrecht dreifach beschränkt ist, durch
⇨ die im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft (z.B. Bürgerschaft oder Bezirksversammlung) bereitgestellten Mittel (v.a. Rahmenzuweisungen)
⇨ die von der Vertretungskörperschaft erlassenen Satzung (z.B. Geschäftsordnung der Bezirksversammlung)
⇨ die von der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse
Zudem hat der JHA als Organ gem. SGB das Recht, an die Vertretungskörperschaft (also Bezirksversammlung) Anträge zu stellen.
Im § 12 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Harburg wird das Recht des JHA - Anträge an die Bezirksversammlung zu stellen - unter Punkt 5 nochmals explizit formuliert.
Antragsberechtigt im JHA ist jedes gewählte stimmberechtigte Mitglied. Der JHA beschließt mit Mehrheit und kann einen beschlossenen Antrag, als Antrag des JHA in die Bezirksversammlung (technisch über die bezirkliche Gremienbetreuung) einbringen.
• Das Rechtsamt weist darauf hin, dass es zu den Regelungen, Vorgängen und Beschlusslagen in anderen Bezirken grds. keine Einschätzung oder Bewertung abgibt und entsprechend keine Vergleiche vornimmt.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Die Freien Träger bekräftigen den Anspruch, von den Fraktionen auf ihre in Bezug auf die Umsetzung der Inklusion dargestellten Fragen zu bekommen.
Die Vorsitzende regt eine Besprechung des Themas im UA Jugendhilfeplanung an. Als der nächste Termin wurde der 28.09. genannt, was jedoch noch abschließend geklärt werden müsse. An diesem Termin solle zudem beraten werden, wie das komplexe Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ im JHA zielorientiert vorgestellt werden kann.
In diesem Kontext weisen einigen Ausschussmitglieder nochmals auf die empfundenen kommunikativen und atmosphärischen Störungen im Ausschuss hin und erhoffen sich zukünftig einen respektvolleren Umgang miteinander.
Der Antrag verbleibt im Ausschuss..
Die Vorsitzende erinnert an die kommende Sitzung des UA-Haushalt am 21.09.2026, wo die unterjährigen Erholungsanträge besprochen werden.
Bei der darauffolgenden Sitzung am 19.10.2026 soll die Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung erörtert werden.
Die AG 78 habe sich in deren Sitzung über die Neue Steuerungsverfügung ausgetauscht, welche bereits im JHA vorgestellt worden sei.
Man stelle darüber hinaus bei den Kindern und Jugendlichen vermehrt psychische Belastungen fest, welche in Harburg auf eine unzureichende Versorgung treffe.
Die Verwaltung berichtet über Personalveränderungen im Fachamt:
für den 30.09.2026
• Erörterung von Gestaltungsmittelanträgen für 2027
(wenn Stellungnahmen vorliegen und freigegeben worden sind)
• Erörterung von der Stellungnahme zur Spezifizierung der
Rahmenzuweisung 2027/28
(wenn Stellungnahme vorliegt und freigegeben worden ist)
• Anwendung des Paragraph 17 SGB VIII bei Fällen häuslicher Gewalt gegen Väter (Gemeinsamer Antrag SPD-GRÜNE (Drs. 22-1574)
• Bericht zur Evaluation der Jugenmittel im Jugendhilfeausschuss
(Antrag SPD Drs. 22-1671)
Nachtrag: Im Anschluss an die Sitzung wurde von den betroffenen Trägern um eine Verlegung gebeten, so dass hierfür nun der Januar-Termin anvisiert wird.
für den 11.11.2026
• Vorstellung von JuPlan II (vom federführenden Bezirksamt Wandsbek)
• Vorstellung des Jahresberichts der Ombudsarbeit
• Gemeindepsychatrische Verbünde (Antrag; (Drs. 22-1809)
für Januar 2027
• Bericht zur Evaluation der Jugenmittel im Jugendhilfeausschuss
(Antrag SPD Drs. 22-1671) als nachträgliche Terminänderung. siehe oben
• Praxisausbildungsstätten (PAS) und Zukunft der sozialpädagogischen Ausbildung
(Antrag DIE LINKE Drs. 22-1566)
Aus dem Ausschuss wird angeregt, zu evaluieren, ob die Verschiebung der Aufgaben der Jugendhilfe von der Sozialbehörde hin zur BSFB sich als geeignetes Instrument erwiesen habe. Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus und verweisen, dass die Aufgaben als Amt komplett versetzt wurden (Amt F) und eine Zergliederung nicht stattgefunden habe. Die internen Arbeitsabläufe seien weitgehend gleichgeblieben. Erstmals hätte der Bereich Jugendhilfe eine eigene Staatsrätin. Man bemühe sich, diese in den Jugendhilfeausschuss einzuladen.
Die Niederschrift wird einstimmig gebilligt.