22-1548.01

Stellungnahme der BSFB zum Antrag: Deeskalationskompetenzen in pädagogischen Einrichtungen stärken - Fortbildungsangebote und Unterstützungsstrukturen im Bezirk Harburg transparent machen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 02.09.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1

Sachverhalt
Pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) stehen zunehmend vor komplexen Herausforderungen im Arbeitsalltag. In Gesprächen mit Trägern, Fachkräften sowie in verschiedenen Gremien der Jugendhilfe im Bezirk Harburg wird vermehrt berichtet, dass verbale Konflikte, aggressive Verhaltensweisen, gruppendynamische Eskalationen sowie Formen von Mobbing und sozialem Druck im Alltag pädagogischer Einrichtungen eine wachsende Rolle spielen.

Diese Entwicklungen stellen hohe Anforderungen an die Handlungssicherheit und Belastbarkeit pädagogischer Fachkräfte. Gleichzeitig betreffen sie sowohl den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wenn Konfliktsituationen nicht frühzeitig erkannt und professionell deeskaliert werden können, kann dies zu Überforderung des Personals sowie zu belastenden Situationen für die betreuten Kinder und Jugendlichen führen.

Professionelle Deeskalations- und Gewaltpräventionstrainings sind daher ein wichtiger Bestandteil pädagogischer Qualifizierung. Sie vermitteln unter anderem Kompetenzen in verbaler und nonverbaler Deeskalation, Konfliktanalyse und Konfliktmanagement, Selbstschutz sowie im Umgang mit gruppendynamischen Eskalationen. Auch die Reflexion und Nachbereitung belastender Situationen spielt eine wichtige Rolle.

In vielen pädagogischen Arbeitsfeldern wird empfohlen, entsprechende Fortbildungen regelmäßig zu wiederholen, um Handlungssicherheit langfristig zu gewährleisten und eine deeskalierende Grundhaltung im Arbeitsalltag zu verankern.

Gleichzeitig berichten Einrichtungen zunehmend von steigenden Belastungen durch herausfordernde Situationen im pädagogischen Alltag. Auch bundesweite Entwicklungen zeigen, dass die Zahl der Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen Überblick darüber zu erhalten, welche Fortbildungsangebote zum Thema Deeskalation und Gewaltprävention derzeit für pädagogisches Personal zur Verfügung stehen, in welchem Umfang diese genutzt werden und welche Unterstützungsstrukturen für Fachkräfte nach belastenden Situationen bestehen.

Ein solcher Überblick kann dazu beitragen, bestehende Präventionsstrukturen sichtbar zu machen und gegebenenfalls weiteren Unterstützungsbedarf zu identifizieren.

Petitum/Beschluss
Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitz der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachbehörden, insbesondere der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der zuständigen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in den zuständigen Fachausschuss (JHA) einzuladen, um über Fortbildungsangebote zur Deeskalation und Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen zu berichten.

Dabei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden:

  1. In welchen Abständen pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kitas und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an Fortbildungen zu Deeskalation und Gewaltprävention teilnehmen.
  2. Welche Inhalte und Methoden in entsprechenden Trainings vermittelt werden.
  3. Ob regelmäßige Auffrischungsfortbildungen vorgesehen sind und welche Personengruppen an den Schulungen teilnehmen.
  4. Welche Unterstützungsangebote für pädagogisches Personal nach belastenden Konflikt- oder Gewaltsituationen bestehen.
  5. Welche Maßnahmen geplant sind, um Deeskalationskompetenzen und Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen weiter zu stärken




























    BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
    Der Vorsitzende


    01. September 2026

Die Behörde für Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu dem Antrag der Harburger Bezirksversammlung, Drs. 22-1548, wie folgt Stellung:

Die Beratungsstelle Gewaltprävention bietet allen Hamburger Schulen ein umfangreiches Angebot der System- und Personalqualifizierung. Die Angebote reichen von systemischen Angeboten bis hin zu Methodentrainings, vom Umgang mit schweren Gewaltvorfällen über Kompetenzschulungen zu Deeskalationstechniken, Mediation und Sozialem Lernen hin zur Qualifizierung von Lehrkräften für einen Umgang mit Konflikten und Mobbing in der Schulklasse. Schulen entscheiden eigenständig, welche Fortbildungen sie ihren Mitarbeitenden vor Ort schulintern anbieten. Zu Themen der Gewaltprävention können sie sich von der Beratungsstelle Gewaltprävention beraten lassen.

Die Schulleitungen können nach belastenden Ereignissen bei Bedarf Unterstützung durch das Bereitschaftsteam der Schulbehörde über eine ihnen bekannte Notfallnummer anfordern. Darüber hinaus steht den Schulleitungen die Beratungsabteilung des jeweils zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (REBBZ) zur Verfügung. Nach entsprechender Bedarfsanmeldung erfolgt eine Unterstützung, gegebenenfalls auch vor Ort.

Einzelnen Kräften aus dem Schulpersonal steht bei Bedarf die Beratungsstelle für Krisenbewältigung zur Verfügung, die im Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen angesiedelt ist. Dies kann ohne Beteiligung der Schulleitung in Anspruch genommen werden.

Um die Deeskalationskompetenzen in pädagogischen Einrichtungen zu stärken bietet das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) der für Bildung und Familie zuständigen Behörde verschiedenste Veranstaltungen und Formate für Fachkräfte der Sozialen Arbeit an. Hierbei reicht die Bandbreite von Gewaltpräventionsangeboten, über Kommunikationstechniken bis zu konkreten Deeskalationsstrategien im Ernstfall. Im Jahr 2026 hat das SPFZ folgende Veranstaltungen angeboten:

Umgang mit Eskalation und Gewalt - Deeskalationstraining für die Soziale Arbeit mit Erwachsenen

Gewalt und Bedrohungen gegen Romnja und Roma bzw. Sinti und Sintezza der vergessene Rassismus und seine Kontinuitäten

Antisemitismuskritisches Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit

Rassismuskritisches Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit

usliche Gewalt erkennen und intervenieren

Mediation kompakt

Intervention und Deeskalation in Gewaltsituationen

'Wege zu neuem Respekt' - Beratung von Eltern in (hoch-) konflikthaften Trennungsprozessen nach dem Ansatz der Neuen Autorität

Hinwendung junger Menschen zu radikalen Religionsauslegungen am Beispiel des Islamismus: Handlungsoptionen in der Sozialarbeit

dagogischer Umgang mit Verschwörungserzählungen

dagogischer Umgang mit (extrem) rechten Einstellungen

Der Umgang mit Cybermobbing in der Kinder- und Jugendarbeit, Handlungsstrategien gegen Diskriminierung und Rassismus erlernen

Fachtag: Gewalt- und Konfliktdynamiken im ASD - Handlungssicherheit gewinnen, Deeskalationstraining, Grundlagen der Deeskalation

Ins Handeln kommen Umgang mit (extrem) rechten Störungen als Fachkraft und Institution

Aktuell sind noch weitere Veranstaltungen zu Deeskalation und Gewaltprävention in Planung.An den o. g. Fortbildungsveranstaltungen nehmen breite Zielgruppen teil, von Fachkräften aus Kitas über Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Sozialen Arbeit mit Erwachsenen.

Die vom SPFZ angebotenen Veranstaltungen umfassen ein breites Spektrum an Inhalten und Methoden, hier beispielhaft aufgeführt: Die Inhalte reichen von Aufklärung über Eskalationsdynamiken, Konflikttypen und -muster, Grundlagenkenntnisse über aggressive Verhaltensweisen, Auslöser von Gewalt, Cybermobbing, Täterstrategien und Informationen zu Gewalt gegenüber Gruppen.

Konkrete Methoden sind z.B. Mediation, 3-Schritt-Deeskalation, Klärungshilfe, Enneagramm, Konfrontative Gesprächsführung oder Rollenspiele.

Nach belastenden Ereignissen oder Gewaltvorfällen in Einrichtungen oder Dienststellen haben betroffene sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte in öffentlicher Trägerschaft die Möglichkeit, im Rahmen der Praxisberatung Krisensupervision beim SPFZ in Anspruch zu nehmen. Ist eine gesamte Dienststelle oder Einrichtung von einem Ereignis unmittelbar oder mittelbar betroffen, kann das Team eine Krisenintervention beantragen. Diese dient der Aufarbeitung des Vorfalls, der Entlastung der Beschäftigten sowie der Sicherstellung ihrer Arbeits- und Handlungsfähigkeit. Im Sinne der Teamfürsorge werden zudem institutionelle Ansätze zur Gewaltprävention für die betroffene Einrichtung berücksichtigt.

Darüber hinaus haben Fach- und Führungskräfte der Sozialen Arbeit in öffentlicher Trägerschaft die Möglichkeit beim SPFZ unterjährig Fortbildung auf Anfrage zu beantragen und eine passgenaue Inhouse-Veranstaltung durchzuführen.


gez. Böhm

f.d.R. Leptien


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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.09.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta

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