22-1548

Volt Antrag: Deeskalationskompetenzen in pädagogischen Einrichtungen stärken - Fortbildungsangebote und Unterstützungsstrukturen im Bezirk Harburg transparent machen

Antrag

Letzte Beratung: 31.03.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.20

Sachverhalt
Volt Antrag: Deeskalationskompetenzen in pädagogischen Einrichtungen stärken – Fortbildungsangebote und Unterstützungsstrukturen im Bezirk Harburg transparent machen Pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) stehen zunehmend vor komplexen Herausforderungen im Arbeitsalltag. In Gesprächen mit Trägern, Fachkräften sowie in verschiedenen Gremien der Jugendhilfe im Bezirk Harburg wird vermehrt berichtet, dass verbale Konflikte, aggressive Verhaltensweisen, gruppendynamische Eskalationen sowie Formen von Mobbing und sozialem Druck im Alltag pädagogischer Einrichtungen eine wachsende Rolle spielen.

Diese Entwicklungen stellen hohe Anforderungen an die Handlungssicherheit und Belastbarkeit pädagogischer Fachkräfte. Gleichzeitig betreffen sie sowohl den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wenn Konfliktsituationen nicht frühzeitig erkannt und professionell deeskaliert werden können, kann dies zu Überforderung des Personals sowie zu belastenden Situationen für die betreuten Kinder und Jugendlichen führen.

Professionelle Deeskalations- und Gewaltpräventionstrainings sind daher ein wichtiger Bestandteil pädagogischer Qualifizierung. Sie vermitteln unter anderem Kompetenzen in verbaler und nonverbaler Deeskalation, Konfliktanalyse und Konfliktmanagement, Selbstschutz sowie im Umgang mit gruppendynamischen Eskalationen. Auch die Reflexion und Nachbereitung belastender Situationen spielt eine wichtige Rolle.

In vielen pädagogischen Arbeitsfeldern wird empfohlen, entsprechende Fortbildungen regelmäßig zu wiederholen, um Handlungssicherheit langfristig zu gewährleisten und eine deeskalierende Grundhaltung im Arbeitsalltag zu verankern.

Gleichzeitig berichten Einrichtungen zunehmend von steigenden Belastungen durch herausfordernde Situationen im pädagogischen Alltag. Auch bundesweite Entwicklungen zeigen, dass die Zahl der Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, einen Überblick darüber zu erhalten, welche Fortbildungsangebote zum Thema Deeskalation und Gewaltprävention derzeit für pädagogisches Personal zur Verfügung stehen, in welchem Umfang diese genutzt werden und welche Unterstützungsstrukturen für Fachkräfte nach belastenden Situationen bestehen.

Ein solcher Überblick kann dazu beitragen, bestehende Präventionsstrukturen sichtbar zu machen und gegebenenfalls weiteren Unterstützungsbedarf zu identifizieren.

Petitum/Beschluss
Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitz der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachbehörden, insbesondere der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der zuständigen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, in den zuständigen Fachausschuss (SIGI) einzuladen, um über Fortbildungsangebote zur Deeskalation und Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen zu berichten.

Dabei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden:

  1. In welchen Abständen pädagogische Fachkräfte in Schulen, Kitas und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an Fortbildungen zu Deeskalation und Gewaltprävention teilnehmen.
  2. Welche Inhalte und Methoden in entsprechenden Trainings vermittelt werden.
  3. Ob regelmäßige Auffrischungsfortbildungen vorgesehen sind und welche Personengruppen an den Schulungen teilnehmen.
  4. Welche Unterstützungsangebote für pädagogisches Personal nach belastenden Konflikt- oder Gewaltsituationen bestehen.
  5. Welche Maßnahmen geplant sind, um Deeskalationskompetenzen und Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen weiter zu stärken.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
31.03.2026
Ö 7.20
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.