21-3024.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Umplanung der Kreuzungen B73 (Cuxhavener Straße) - Neugrabener Bahnhofstraße - Süderelbebogen und Am Neugrabener Bahnhof - B73 - Bauernweide

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 21.11.2023 Hauptausschuss Ö 2.2

Sachverhalt


 

Bei der Kreuzung B73 (Cuxhavener Straße) Neugrabener Bahnhofstraße derelbebogen handelt es sich um eine Kreuzung einer Bundesstraßen-Ortsdurchfahrt (B73) und zweier ineinander übergehender Stadtstraßen (Knoten 205).

Die B73 führt in west-östlicher Richtung. In beide Richtungen führen jeweils zwei Fahrbahnen im Geradeausverkehr und je eine im nördlichen und südlichen Abbiegeverkehr in die beiden Stadtstraßen. Eine Querung für Fußnger in nord-südlicher Richtung ist nur im westlichen Kreuzungsbereich möglich, für Radfahrende ebenfalls. Auf die - besonders für aus der Neugrabener Bahnhofstraße kommenden Radfahrende Beeinträchtigung wurde schon durch Drucksachen 20-0803 und 21-0233 aufmerksam gemacht. Eine Umplanung der Kreuzung wurde ebenfalls mit Drucksache 21-2063 angeregt. Hierzu nahm die Behörde für Mobilität und Verkehrswende (BVM) folgend Stellung: Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) stimmt der Stellungnahme der zentralen Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 sowie der beteiligten örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 zu den Punkten 2. bis 4. zu: Die angefragten Umgestaltungen setzen zwingend einen baulichen Eingriff (u.a. Mittelinsel; Fahrstreifen) sowie die umfassende Neuplanung der Lichtsignalsteuerung voraus. Für die vorgeschlagenen Änderungen sind Abstimmungen der betroffenen Straßenbaulastträger (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, LSBG und Bezirksamt Harburg) über die erforderlichen Anpassungen, Verkehrsführungen und grundsätzliche Themen erforderlich. In Abhängigkeit der Straßenplanung, Prioritäten und Kapazitäten ist hierbei abzustimmen, ob ein externes Ingenieurbüro oder der LSBG die Neuplanung der Lichtsignalsteuerung übernehmen kann.“

Aus nördlicher Richtung kommende Kraftfahrzeuge, die in westliche Richtung (Fischbek, Sandbek, Fischbeker Heidbrook, - künftig auch Fischbeker Reethen Neu Wulmstorf) auf die B73 abbiegen wollen, nutzen die einspurige Abbiegespur direkt auf die B73 aber auch zunehmend die Möglichkeit, über die Straße Am Neugrabener (Konten 1806) zur Kreuzung B73 Am Neugrabener Bahnhof Bauernweide (Knoten1744) zu kommen und dort auf die B73 in westlicher Richtung aufzufahren (‚Bypass-Verkehr). Die Straße Am Neugrabener Bahnhof ist auf Tempo 30 beschränkt und wird von dem Busverkehr am Bahnhof, sowie von Fußngern, zum ÖPNV (Busse und S-Bahnen) genutzt. Dabei können Fußnger sowohl das vorhandene Brückenbauwerk (Bauwerksnummer 2525105 / Bahnhofsvorplatz Neugraben/Fußngerbrücke Achse 1 bis 18A), als auch einen Fußngerüberweg nutzen.

Die erhöhte Nutzung durch Kraftfahrzeuge als alternative Abbiegemöglichkeit (Bypass) auf die B73 gerade zu den frühabendlichen Starkverkehrszeiten hrt zu einer Beeinträchtigung des reibungslosen Busverkehrs, sowie zu einer unnötigen Gefährdung des Personenverkehrs. So kam es Anfang März innerhalb von drei Tagen zu zwei Unfällen an dem dortigen Fußngerüberweg zwischen PKW und Personen, die den Überweg nutzten. Bei dem einen Unfall erlitt ein vierjähriges Mädchen körperliche Schäden, bei dem anderen ein 36-jähriger Mann.

Diese Unfälle hätten unter Umständen durch eine verbesserte Verkehrsplanung vermieden werden können.

Gerade die Zunahme der Bevölkerung im westlichen Neugraben-Fischbek hat in den vergangenen Jahren auch zu einer Zunahme des Personenkraftverkehrs in diese Richtung geführt, der - trotz aller Maßnahmen zur Mobilitätswende zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt.

Schon mit Drucksache 21-1349 (SPD - GRÜNE betr. Süderelbebogen sicherer machen) hat die Bezirksversammlung darauf hingewiesen.

Die BVM befand eine Änderung bzw. Neuordnung der Fahrbeziehungen aus Sicht zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Dabei bezog sie sich auf Tagesverkehrszählungen aus dem Jahr 2011 und 2020: r die Kreuzung Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße/ Süderelbebogen liegen jeweils eine Tagesverkehrszählung aus dem Jahr 2011 und eine Zählung aus dem Jahr 2020 (vor Corona) vor, die aufgrund von temporären Ereignissen im Straßennetz Schwankungen unterliegen können. Es ist eine geringe Steigerung der Verkehre vorhanden. Die Steigerung beträgt ca. 10%. Die vorhandene Lichtsignalanlage an der Kreuzung Cuxhavener Straße/ Neugrabener Bahnhofstraße/ Süderelbebogen wurde zuletzt 2017 im Rahmen einer Grundinstandsetzung erneuert. Die Lichtsignalanlage ist auf die vorhandene Verkehrsbelastung ausgelegt. Sie verfügt über eine verkehrsabhängige Steuerung und ist mit der LSA an der Kreuzung Süderelbebogen/Am Neugrabener Bahnhof koordiniert. Daher sind auch die gegenüber 2011 leicht gestiegenen Verkehre gut abwickelbar. Durch die VD 52 wurden im Rahmen von Beobachtungen vor Ort keine Auffälligkeiten im Verkehrsablauf festgestellt und ebenfalls bestätigt, dass alle Verkehre derzeit gut abwickelbar sind. Auch in Bezug auf den Fuß- und Radverkehr sind keine Auffälligkeiten erkennbar.“

Dabei ist aber der ‚Bypass-Verkehr über Am Neugrabener Bahnhof - einschließlich dessen Beeinträchtigungen und Gefährdungen nicht in die Betrachtungen eingeflossen. Ebenso ist immer wieder wahrzunehmen, dass Kraftfahrzeuge an der Kreuzung Süderelbebogen Am Neugrabener Bahnhof die geradeausführende Fahrbahn nutzen, um dann noch vor der Kreuzung zur B73 auf die Abbiegespur Richtung Westen zu wechseln und dabei zum Teil mir erhöhter Geschwindigkeit an bereits korrekt sich einordnenden Fahrzeugen vorbeifahren und diese unter Umständen zu unnötigen bis gefährlichen Bremsmanövern zwingen.

Mit der durch diese Umplanungen einhergehenden Verringerung des Durchgangsverkehrs Am Neugrabener Bahnhof werden die Abbiegevorgänge auf die B73 in westliche Richtung erheblich reduziert. Daher bietet sich die Gelegenheit, die dortige LSA derart zu optimieren, dass der Fuß- und Radverkehr - insbesondere für auf dem Gehweg radfahrende Kinder - die B73 auch im westlichen Kreuzungsbereich die B73 gesichert queren kann. Hierzu ist eine weitere Fußnger-Ampel am westlichen Kreuzungsarm nötig. Für aus Richtung Westen oder Osten auf der B73 kommende Radfahrende, die jeweils links abbiegen wollen, sollten zudem geeignete Aufstellflächen vorn in den Straßen "Am Neugrabener Bahnhof" und "Bauernweide" eingerichtet werden.

Bislang müssen Zufußgehende, die von der S-Bahn kommen zunächst die Straße Am Neugrabener Bahnhof queren. Entweder am Fußngerüberweg vor dem Hauptzugang des Bahnhofs oder an der LSA B73, um auf die andere Straßenseite Am Neugrabener Bahnhof zu kommen. Dann queren sie die B73 an der Ostseite der LSA, dann die Bauernweide an der südlichen B73, um dann weiter in Richtung Westen (Fischbek) gehen/fahren zu können. In umgekehrte Richtung gilt dies analog. Das ist eine nicht angemessene Schlechterstellung des Fuß- und Radverkehrs. Bei einer Verringerung des Bypass-Verkehrs sind keine Beeinträchtigungen des abfließenden Verkehrs in die B73 zu erwarten. Aktuell findet eine Bürgerbeteiligung zu den Anforderungen an diese Kreuzung statt, deren Ergebnisse in die Planungen einbezogen werden sollten.

Petitum/Beschluss


 

1.    Die Bezirksversammlung Harburg fordert die betroffenen Straßenbaulastträger auf, die Planungen zur Umgestaltung der Kreuzung unter Einbeziehung einer Lösung des ‚Bypass-Verkehrs Am Neugrabener Bahnhof und in Abstimmung mit dem HVV und den Belangen des ÖPNV - vorzunehmen und eine bauliche Umsetzung kurzfristig zu beauftragen.

2.    Ferner sind weitere Maßnahmen zu prüfen, den Durchgangsverkehr Am Neugrabener Bahnhof (Bypass) zu verringern, um Beeinträchtigungen des Busverkehrs auszuräumen.

3.    Mit der einhergehenden Verringerung des Durchgangsverkehrs sollte die LSA Am Neugrabener Bahnhof - B73 - Bauernweide um eine westliche Querungsmöglichkeit für Fuß- und Radverkehr erweitert werden.

4.    Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kreuzung Am Neugrabener Bahnhof - B73 - Bauernweide sind in die Planungen ebenso einzubeziehen, wie geeignete Aufstellflächen für abbiegende Fahrradfahrende in den Kreuzungsbereichen.

5.  Die Polizei möge eine Stellungnahme zu dieser Einschätzung abgeben.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  23.10.2023

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu Punkt 1 bis 4 des Antrages wie folgt Stellung:

 

Die Cuxhavener Straße (B73) ist eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die Straße am Neugrabener Bahnhof ist eine Bezirksstraße in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg.

 

Um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Neugrabener Bahnhof durch geeignete Maßnahmen herbeizuführen, ist eine konzeptionelle Planung erforderlich. Hierfür ist das Bezirksamt zuständig. Die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen obliegt ebenfalls dem Bezirksamt. Zur Betrachtung der Auswirkungen auf die umliegenden Hauptverkehrsstraßen und Knotenpunkte wäre die BVM zu involvieren.

 

Die Schaffung einer westlichen Querungsmöglichkeit r den Fuß- und Radverkehr am Knoten Cuxhavener Straße (B73) Am Neugrabener Bahnhof - Bauernweide wäre verkehrlich zu begrüßen und wird nach einer ersten Betrachtung als möglich eingeschätzt. Um genauere Aussagen zur Machbarkeit und zu den signal- und bautechnischen Anpassungen treffen zu können, wären jedoch tiefergehende Untersuchungen und Planungen erforderlich.

 

Die BVM bzw. der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat auf absehbare Zeit kein Projekt im angesprochenen Bereich, im Zuge dessen die Herstellung einer westlichen Querung für den Fuß- und Radverkehr integriert werden könnte. In Anbetracht der weiterhin stark begrenzten Ressourcen in Verbindung mit der Vielzahl anderer hochprioritärer Maßnahmen können etwaige Optimierungen voraussichtlich erst mittel- bis langfristig oder synergetisch mit anderen Maßnahmen z. B. im Rahmen der Magistralenentwicklung oder des RISE-Gebietes angegangen werden.

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (Verkehrsdirektion (VD) 51) nimmt wie folgt Stellung:

 

  1. Vorbemerkung:

In o.g. Drucksache (Drs.) werden seitens der Bezirksversammlung Harburg Planungen und Maßnahmen im Bereich der Kreuzungen B73 (Cuxhavener Straße) - Neugrabener Bahnhofstraße - Süderelbebogen und Am Neugrabener Bahnhof - B73 Bauernweide gefordert. Adressat ist hierbei der zuständige Straßenbaulastträger. Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) prüft im Falle von Planungen von Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum anhand vorgelegter Planungsunterlagen die Verkehrssicherheit und begleitet die Umsetzung der Planungen der Straßenbaubehörde konstruktiv.

 

  1. Stellungnahme:

Zu den Punkten 1. - 4. wird auf die Antwort zu Punkt 5. verwiesen.

 

5. Planungen zu Umgestaltungen und zur Lenkung von Verkehrsströmen liegen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Sobald prüfungsfähige Unterlagen vorliegen, ist die zuständige StVB in der Lage, diese auf Verkehrssicherheit zu prüfen und hierzu Stellung zu nehmen.

 

  1. Fazit:

Die Punkte 1.  4. der Drs. liegen im Zuständigkeitsbereich des Straßenbaulastträgers. Zu Punkt 5. kann seitens der Polizei erst eine Stellungnahme erfolgen, wenn hierzu Unterlagen vorliegen.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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