Gefahren für den Fußverkehr an der Kreuzung Hörgensweg/Holsteiner Chaussee beseitigen BV-Beschluss vom 27.02.2020 - Drs. 21-0737
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
An der Kreuzung Hörgensweg/Holsteiner Chaussee wird in Absprache mit der Polizei eine Röhrenblende an den Signalgebern auf der Mittelinsel vorgesehen.
Zu 2.:
Es besteht hier das die Missachtung des §11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Freihalten von Einmündung- und Kreuzungsbereichen. Die gesetzlichen Regelungen in der StVO sind hierzu eindeutig. Kreuzungen und auch die Furtbereiche müssen freigehalten werden, um dem Fuß- und Radverkehr das Queren ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen. Die geschilderte Situation wird durch ein Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer verursacht. Aufgrund der Lage der Kreuzung im Netz ist signaltechnisch, insbesondere bei Staulagen auf den Bundesautobahnen, keine Möglichkeit gegeben, Rückstauungen in der Holsteiner Chaussee zu verhindern. Weitere geeignete Maßnahmen im Sinne des Beschlusses müssten durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) bzw. den Bezirk selbst eingeleitet werden.
Zu 3.:
Die Entwicklung und Fortschreibung von Regeln, Hinweisen und Vorschriften für die Abwicklung von Verkehr unterliegt einem ständigen Fortgang. Eine Berücksichtigung erfordert in der Regel einen hohen planerischen, gegebenenfalls einen baulichen und finanziellen Aufwand. Daher erfolgen Veränderungen hauptsächlich im Zuge von Projekten wie dem Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen, dem Leitungsbau etc.
Eine Prüfung in Hinblick auf die Regelhaftigkeit und Sicherheit des Radverkehrs zeigt auf, dass mit den kürzlich verabschiedeten Änderungen der StVO an der vorliegenden Kreuzung, wie auch an einer Vielzahl aller vorhandenen Kreuzungen, Anpassungen erfolgen könnten, sofern die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt würden. Ein diesbezügliches Umsetzungsprogramm o.ä. ist derzeit nicht vorgesehen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine