Gem. Antrag der GRÜNE-und SPD-Fraktion betr. Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr im Zentrum Neugrabens: Tempo 30 für die Neugrabener Bahnhofstraße
Letzte Beratung: 22.03.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 10
Die Neugrabener Bahnhofstraße ist als Verbindung vom S-Bahnhof Neugraben zum Stadtteilzentrum und zu den südlichen Quartieren eine wichtige Relation in Nord-Süd-Richtung im Ortskern Neugrabens. Zudem bindet sie die zentrumsnahen Quartiere an die bereits in vielen Teilen fertiggestellte Veloroute 10 an, perspektivisch auch an den Radschnellweg nach Stade oder Finkenwerder.
Durch die Geschäftsbetriebe zu beiden Seiten der Neugrabener Bahnhofstraße und die Nähe zur Fußgängerzone und dem Neugrabener Markt sind hier regelmäßig viele Menschen zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs. Die vergleichsweise schmalen Radwege verlaufen zwischen Parkstreifen und Fußweg bzw. den Außenflächen der Geschäfte, sodass es hier häufig zu Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr kommt. Radfahrende fahren daher teils auf den nicht benutzungspflichten Radwegen, teils auf der Straße, wo bei Tempo 50 jedoch eine hohe Geschwindigkeitsdifferenz gegeben ist.
Durch die Anordnung von Tempo 30 könnte diese Geschwindigkeitsdifferenz gesenkt und damit die Sicherheit für Radfahrende auf der Straße erhöht werden. Dies käme auch Fußgänger*innen und Kund*innen der anliegenden Geschäfte zugute, da gerade zügiger fahrende Radfahrer*innen vermehrt auf der Straße fahren würden, was die Aufenthaltsqualität auf den Nebenflächen erhöhen würde.
Im nördlichen Bereich der Neugrabener Bahnhofstraße und an der Kreuzung mit der B73 sollten zudem einige Verbesserungen für Radfahrende vorgenommen werden.
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde,
1. sich für eine Tempo-30-Anordnung auf der Neugrabener Bahnhofstraße einzusetzen,
2. am nördlichen Ende der Neugrabener Bahnhofstraße eine Aufstellfläche für Radfahrende vor der Haltelinie für Kfz einzurichten (analog der Umsetzung in der Straße Zum Dubben an der Kreuzung zur Waltershofer Straße),
3. am nördlichen Ende der Neugrabener Bahnhofstraße außerdem einen Anschluss an den Radweg an der Cuxhavener Straße und eine Aufleitung auf ebendiesen Radweg einzurichten (analog der Umsetzung in der Straße Im Fischbeker Heidbrook an den Kreuzungen zur Cuxhavener Straße); um die benötigte Fläche dafür zu gewinnen, könnten die drei Kfz-Streifen auf zwei reduziert werden, etwa, indem man Rechtsabbieger und Geradeausfahrspur zusammenlegt,
4. im Rahmen dieser Maßnahmen auch die Errichtung der bereits im Antrag 21-0233 aus dem Oktober 2019 geforderten Fußgängerampel am östlichen Kreuzungsarm vorzunehmen.
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