Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Beschilderung der Querstraßen am Scheideholzweg in Neugraben-Fischbek
Der Scheideholzweg ist eine vielgenutzte Alternativroute für Radfahrende, weil er parallel zur B73 durch Wohngebiete führt. Die Beschilderung der insgesamt sieben Querstraßen, die als Sackgassen gekennzeichnet sind, wendet sich allerdings ausschließlich an Autofahrende, so dass ortsfremde Radfahrende und Spaziergänger:innen nicht erkennen können, welche Wege für sie befahrbar oder begehbar sind. Hier sollte an einigen Straßen durch Zusatzschilder kenntlich gemacht werden, dass sie für Radfahrende und/oder zu Fuß Gehende passierbar sind.
Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die folgenden Straßen als Sackgassen mit Durchfahrt-/Durchgangsmöglichkeiten für Radfahrende und Fußgänger:innen gekennzeichnet werden:
Sandhafer (vom Scheideholzweg nach Norden)
Scheideholzhang (vom Scheideholzweg nach Süden)
Kiesbarg (vom Scheideholzweg nach Norden)
Scheideholzweg (ab Ecke Scheideholzweg/Onkelbarg/Schehakstieg in Richtung Westen