21-2495.02

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Beschilderung der Querstraßen am Scheideholzweg in Neugraben-Fischbek

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.04.2023
Sachverhalt

Der Scheideholzweg ist eine vielgenutzte Alternativroute für Radfahrende, weil er parallel zur B73 durch Wohngebiete führt. Die Beschilderung der insgesamt sieben Querstraßen, die als Sackgassen gekennzeichnet sind, wendet sich allerdings ausschließlich an Autofahrende, so dass ortsfremde Radfahrende und Spaziergänger:innen nicht erkennen können, welche Wege für sie befahrbar oder begehbar sind. Hier sollte an einigen Straßen durch das Verkehrszeichen 357-50 kenntlich gemacht werden, dass sie für Radfahrende und/oder zu Fuß Gehende passierbar sind.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die folgenden Straßen als Sackgassen mit Durchfahrt-/Durchgangsmöglichkeiten für Radfahrende und Fußgänger:innen (Verkehrszeichen 357-50) gekennzeichnet werden:

        Sandhafer (vom Scheideholzweg nach Norden)

        Scheideholzhang (vom Scheideholzweg nach Süden)

        Kiesbarg (vom Scheideholzweg nach Norden)

        Scheideholzweg (ab Ecke Scheideholzweg/Onkelbarg/Schehakstieg in Richtung Westen

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         

 

Stellungnahme des Polizeikommissariats 47 vom 14.02.2023 zu den Einwendungen des Ausschusses für Mobilität und Inneres vom 19.01.2023

(Antrag GRÜNE / SPD Drs. 21-2495)

 

Siehe Anlage

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille