22-1375.02

Ergänzende Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke und GRÜNE-Fraktion betr.: Zebrastreifen am S-Bahnhof Neugraben einrichten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.5

Sachverhalt

Der S-Bahnhof ist in Neugraben der Hauptnahverkehrsknoten.

Im Bereich um das BGZ Süderelbe sind in den letzten Jahren dicht besiedelte Quartiere mit einem hohen Anteil an Familien und Kindern entstanden. Für viele Bewohner*innen stellt der Weg zum BGZ Süderelbe sowie zum S-Bahnhof Neugraben eine täglich genutzte fußläufige Verbindung dar, insbesondere für Schüler*innen auf ihrem Schulweg, Pendler*innen und Rentner*innen. Sichere Wege sind essentiell für die Lebensqualität der Menschen in den Quartieren.

Der fehlende gesicherte Fußgängerüberweg zwingt die Menschen derzeit dazu, die Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen zu queren. Gerade in den Morgenstunden, wenn sowohl der Berufs- als auch der Schulverkehr stattfindet, entsteht dadurch eine erhöhte Gefährdungslage. Die Einrichtung eines Zebrastreifens würde die Verkehrssicherheit dort deutlich verbessern und eine sichere Anbindung an die zentrale Infrastruktur für alle gewährleisten.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende wird gebeten,

1. die zuständigen Fachbehörden aufzufordern zu prüfen, ob im Bereich zwischen dem BGZ Süderelbe und dem S-Bahnhof Neugraben ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, soll geprüft werden, ob sich eine Fahrbahnverengung analog zum westlich der Einmündung befindlichen Übergang einrichten lässt.

2. darauf hinzuweisen, bei der Prüfung insbesondere die Bedeutung der Strecke als Schulweg sowie die regelmäßig beobachteten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu berücksichtigen.

3. sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Fahbahnverengung zeitnah umzusetzen

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

15.04.2026

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt nach händischen Zählungen und mittels VSG Nachtrag zur Stellungnahme des PK 47 vom 12.03.2026 ergänzend wie folgt Stellung:

Vorgenannte Drucksache wurde durch die Bezirksversammlung Hamburg-Harburg mit Bitte um Prüfung in die BIS gesteuert. Die Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 47 wurde um Fertigung einer Stellungnahme zu o.g. Drucksache gebeten, welche am 12.03.2026 übersandt wurde.

Um die avisierte abschließende Beurteilung erstellen zu können, wurden Messungen der Fahrzeugstärken mit dem Verkehrsstatistikgerät (VSG) und zusätzlich händische Zählungen der Fahrzeuge/ Fußgänger durchgeführt.

Die Messungen mit dem VSG wurden vom 18.03.26, 15:00 Uhr bis zum 25.03.26, 13:00 Uhr in den Straßen Ackerweg und Am Johannisland durchgeführt.

Am Johannisland wurden am 25.03.26 in der Spitzenstunde (08-09h) 71 Fahrzeuge gemessen. Im Ackerweg am 19.03.26 zur gleichen Stunde 183 Fahrzeuge.

Zwei händische Zählungen am 09.04.2026 ergaben, dass zwischen 07:33 Uhr und 08:33 Uhr 115 Fahrzeuge und 354 Fußgänger, sowie zwischen 13:23 Uhr und 14:23 Uhr lediglich 59 Fahrzeuge und 209 Fußgänger gezählt wurden.

Bei den händischen Zählungen konnte beobachtet werden, dass hierbei viele Personen doppelt gezählt wurden. Durch die angrenzende Schule wurden Schulkinder in Begleitung zur Schule gebracht. Diese Begleitung ist regelhaft dann beim Rückweg doppelt gezählt worden.

Alle Personen konnten ohne zeitliche Dringlichkeit die Fahrbahn an der barrierefrei hergerichteten Querungsstelle überqueren. Diese ist deutlich erkennbar, mit abgesenktem Bordstein versehen und zudem mit taktilen Elementen hergerichtet.

In einer Entfernung von ca. 10m befindet sich zudem eine weitere Querungshilfe mit eingeengter Fahrbahn und Aufstellflächen für Verkehrsteilnehmer.

Fazit:

Es sind bereits zwei Querungshilfen unmittelbar nebeneinander vorhanden. Die Verkehrsunfalllage ist weiterhin unauffällig.

Abschließend wurden durch die Zählungen und polizeiliche Beobachtungen bestätigt, dass die Verkehrsstärken an der betroffenen Örtlichkeit nicht für die Herrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges ausreichen. Alle Verkehrsteilnehmer konnten in Ruhe die Fahrbahn queren. Kfz-Führer nahmen bemerkenswert Rücksicht auf Querende.

gez. Böhm f.d.R.Riechers

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Ackerweg Am Johannisland

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Themen Beta

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