Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen im Nagelsweg (geändert beschlossen)
Letzte Beratung: 10.12.2024 Cityausschuss Ö 9.8
Sachverhalt:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 17.10.2024 dem nachstehenden Antragder GRÜNE-Fraktion und der Volt-Fraktion, Drs. 23-0159, einstimmig zugestimmt.
Der Nagelsweg in Hammerbrook hat sich zu einer stark frequentierten Verbindungsstraße entwickelt, was negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Fußgänger*innen hat. Seit Abschluss der Bauarbeiten haben die Anwohnenden der Eindruck, direkt an einem Autobahnzubringer zu wohnen. Der kontinuierliche Verkehr, gepaart mit häufigem Stau und einem veränderten Verkehrsaufkommen (viele LKWs), erschwert ein gefahrloses Überqueren der Straße. Besonders in den Abendstunden und in der dunklen Jahreszeit fühlen sich Anwohnende hier unsicher.
Die Verkehrssituation behindert nicht nur den Verkehrsfluss zur Autobahnzufahrt, sondern beeinträchtigt auch die Mobilität der Anwohnenden, die sich beim Überqueren der Straße in riskante Situationen begeben müssen.
Eine sichere Querungsmöglichkeit ist daher dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern und insbesondere Kindern und älteren Menschen eine gefahrlose Teilhabe am Straßenverkehr zu ermöglichen. Mögliche Lösungsansätze wären die Einrichtung eines Zebrastreifens oder von Verkehrsinseln auf der Höhe Sachsenfeld.
Petitum/Beschluss:
DieVerwaltung wird gebeten
a) mit dem zuständigen PK 41 zu prüfen, wie viele Unfälle mit Personenschaden sich in den letztenfünfJahren auf dem Nagelsweg ereignet haben.
b) die Einrichtungeinerzusätzlichen Querung zu prüfen.
c) zu prüfen, welche Maßnahmen kurz- und mittelfristig ergriffen werden können, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen auf dem Nagelsweg zu erhöhen.
d) den Cityausschuss schnellstmöglich durch die Verwaltung zu informieren.
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 41 mit Schreiben vom 15.11.2024 wie folgt Stellung:
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypen-steckkarte“ (Euska) vom 25.10.2024 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.09.2019–31.08.2024. In dem besagten Zeitraum sind 25 Verkehrsunfälle mit Personenschaden mit einer getöteten Person, einer schwerverletzten Person und 40 leichtverletzten Personen polizeilich registriert worden.
Unter Querungshilfen sind die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ), Lichtzeichenanlagen (LZA) oder klassischen Querungshilfen, wie z.B. Sprunginseln, zu subsumieren.
FGÜ gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 26 und zu den Zeichen 293 und 350, sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Für die Anordnung eines FGÜ werden erforderliche Verkehrsstärken gemäß der R-FGÜ 2001 als Grundlage benötigt. Regelungen in Bezug auf die Verkehrsstärken gelten auch bei der Errichtung von LZA. Diese Verkehrsstärken liegen aktuell im Nagelsweg nicht vor. Bei vorliegenden Verkehrsstärken und einer Planung durch den Straßenbaulastträger in Abstimmung mit dem LSBG wird der Prozess durch die Straßenverkehrsbehörde konstruktiv unterstützt.
Im Hinblick auf die Planung von baulichen Veränderungen (z.B. Sprunginsel) im Nagelsweg ist wie bereits gesagt, der Straßenbaulastträger zuständig. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde gibt es derzeit keinen Hinderungsgrund für die Planung einer Querungshilfe.
Die Unfallzahlen mit Fußgängerbeteiligung sind im Nagelsweg unauffällig. Der Nagelsweg unterliegt unter anderem auch einer Betrachtung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Sobald Anhaltspunkte zur Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf die Verkehrssicherheit vorliegen, wird im Rahmen von Einzelfallprüfungen gehandelt. Maßnahmen, die durch den Straßenbaulastträger ergriffen werden, werden von der Straßenverkehrsbehörde konstruktiv begleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt mit Schreiben vom 06.12.2024 folgendes mit:
Das Bezirksamt nimmt das Vorhaben in den Maßnahmenspeicher auf. Eine Übernahme in das Bauprogramm erfolgt im Rahmen der Priorisierung durch den Auschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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