Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke und GRÜNE-Fraktion betr.: Zebrastreifen am S-Bahnhof Neugraben einrichten
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 3.7
Der S-Bahnhof ist in Neugraben der Hauptnahverkehrsknoten.
Im Bereich um das BGZ Süderelbe sind in den letzten Jahren dicht besiedelte Quartiere mit einem hohen Anteil an Familien und Kindern entstanden. Für viele Bewohner*innen stellt der Weg zum BGZ Süderelbe sowie zum S-Bahnhof Neugraben eine täglich genutzte fußläufige Verbindung dar, insbesondere für Schüler*innen auf ihrem Schulweg, Pendler*innen und Rentner*innen. Sichere Wege sind essentiell für die Lebensqualität der Menschen in den Quartieren.
Der fehlende gesicherte Fußgängerüberweg zwingt die Menschen derzeit dazu, die Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen zu queren. Gerade in den Morgenstunden, wenn sowohl der Berufs- als auch der Schulverkehr stattfindet, entsteht dadurch eine erhöhte Gefährdungslage. Die Einrichtung eines Zebrastreifens würde die Verkehrssicherheit dort deutlich verbessern und eine sichere Anbindung an die zentrale Infrastruktur für alle gewährleisten.
Der Vorsitzende wird gebeten,
1. die zuständigen Fachbehörden aufzufordern zu prüfen, ob im Bereich zwischen dem BGZ Süderelbe und dem S-Bahnhof Neugraben ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, soll geprüft werden, ob sich eine Fahrbahnverengung analog zum westlich der Einmündung befindlichen Übergang einrichten lässt.
2. darauf hinzuweisen, bei der Prüfung insbesondere die Bedeutung der Strecke als Schulweg sowie die regelmäßig beobachteten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu berücksichtigen.
3. sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die Einrichtung eines Zebrastreifens bzw. einer Fahbahnverengung zeitnah umzusetzen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13.03.2026
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Der betroffene Einmündungsbereich Am Johannisland/ Ackerweg/ Königswiesen ist in seiner Herstellung sehr übersichtlich, neugestaltet und befindet sich in einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1-40). Sie befindet sich direkt am nördlichen Bahnhofsvorplatz der S-Bahn Neugraben und führt in das Neubaugebiet NF 65. Die Straße Am Johannisland ist vom Ackerweg in Richtung Torfstecherweg als Einbahnstraße eingerichtet. Hier sind die Grundschule, CU Arena, Kulturhaus Süderelbe, FitHus, Beratungsstelle Süderelbe und ein Jugendfreizeittreff vorhanden.
Im Einmündungsbereich sind an allen Übergängen abgesenkte Bordsteine mit einem Bodenleitsystem (Auffindestreifen, Abzweigfelder, Leitstreifen, Richtungsfelder und Sperrfelder) für seheingeschränkte Menschen eingebracht, welche jeweils auf eine ungesicherte Querungsstelle hinweisen. Am Übergang vom Park zum Bahnhofsvorplatz ist die Fahrbahn bereits auf ca. 3,5m verengt und mit vorgezogenen Seitenraum als Querungsstelle eingerichtet.
Der Einmündungsbereich ist gut sichtbar und nicht verbaut.
Die Fahrbahnbreite ist so bemessen, dass die dort fahrende Buslinie 140 aus dem Ackerweg in die Straße Am Johannisland einbiegen kann. Auf dem Rückweg fährt der Bus aus der Straße Königswiesen nach links in die Straße Am Johannisland.
Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden.
Hierbei ist entscheidend, wie viele Personen in Abhängigkeit zu den Kraftfahrzeugen die Einmündungsbereiche queren oder ob eine besondere Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 vorliegt. Die Unfalllage ist unauffällig und schließt diesbezüglich die Einrichtung eines FGÜ im Hinblick auf eine besondere Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 StVO aus.
Um hier eine abschließende Aussage treffen zu können, wird eine Messung der Verkehrsstärken (querende Fußgänger/ KFZ-Verkehr) eingeleitet und anschließend nach Auswertung nachberichtet.
Derzeit ist es nach Beobachtungen nicht wahrscheinlich, dass die Verkehrsstärken in ihren Abhängigkeiten zu einer Anordnung eines FGÜ führen.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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