21-0712.01

Einrichtung eines Zebrastreifens in der Nettelnburger Straße in Höhe der Einmündung des Hans-Förster-Bogens - ergänzte Fassung

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25.02.2021
Sachverhalt

 

Zum Beschluss des Hauptausschusses anstelle der Bezirksversammlung vom 28.01.2021, Drs. 21-0712, teilt die Behörde für Inneres, Straßenverkehrsbehörde am PK 43, folgendes mit:

 

  1. Das Bezirksamt möge die dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nettelnburger Straße in Höhe des Hans-Förster-Bogens prüfen. Sofern dafür eine Verkehrszählung erforderlich ist, ist diese erst durchzuführen, wenn die Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens soweit aufgehoben sind, dass eine belastbare Zählung zu erwarten ist.

 

 

Aufgrund des o.a. Beschlusses wurde die StVB am PK 43 am 04.02.2021 gebeten, die dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nettelnburger Straße in Höhe des Hans-Förster-Bogens zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung dem Ausschuss für Verkehr und Inneres vorzustellen.

 

Eine Vorprüfung der Situation durch die StVB hat bereits am 17.12.2020 anlässlich der Eingabe einer Bürgerin stattgefunden mit folgendem Ergebnis:

 

Bei Betrachtung der Örtlichkeit und der Wegebeziehungen erscheint es aus Sicht des PK 43 durchaus möglich, am beantragten Ort in der Nettelnburger Straße einen Fußgängerüberweg anzuordnen.

 

Allerdings dürfen nach der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zur StVO Fußgängerüberwege nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

 

Ergänzend enthalten die Planungsrichtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Planung und Einrichtung von Fußgängerüberwegen, nämlich Kennzahlen zur Verkehrsstärke und zum Fußgängeraufkommen.

 

Das bedeutet, dass an der bezeichneten Stelle der Nettelnburger Straße mindestens 50-100 Fußgänger in einer Stunde die Straße queren müssten - bei entsprechend starkem Kraftfahrzeugverkehr - um einen Fußgängerüberweg anordnen zu können. Die Verkehrsstärken müssen durch Zählungen der Polizei überprüft werden.

 

Während hier der Fahrzeugverkehr mit Sicherheit die erforderliche Verkehrsstärke aufweisen dürfte, geht das PK 43 aufgrund von aktuellen Verkehrsbeobachtungen davon aus, dass das Fußgängeraufkommen -zumindest zurzeit- bei weitem nicht ausreicht, um einen Fußgängerüberweg anordnen zu können.

 

Das PK 43 schlug daher in seiner Antwort vor, eine Verkehrszählung erst zu einem Zeitpunkt durchzuführen, wenn sich nach dem „Lockdown“ und bei besserem Wetter wieder mehr Menschen auf dem Spielplatz und auf dem dortigen Wanderweg am Fleet aufhalten und so die Möglichkeit besteht, dass die erforderlichen Zahlen erreicht werden könnten.

 

Aufgrund dieser Ankündigung und des Beschlusses der Bezirksversammlung wird das PK 43 zu gegebener Zeit eine solche Zählung durchführen, anhand dieser Daten die Einrichtung eines festen Fußgängerüberweges prüfen und anschließend das Ergebnis dem Ausschuss für Verkehr und Inneres vorstellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

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