21-0712

Einrichtung eines Zebrastreifens in der Nettelnburger Straße in Höhe der Einmündung des Hans-Förster-Bogens - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.01.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Petra Petersen-Griem, Andreas Tilsner und SPD-Fraktion,

Fleige und Fraktion Die GRÜNEN

Jacobsen und FDP-Fraktion

Froh und Dietrich und CDU-Fraktion

Gruber und Fraktion DIE LINKE

 

Unbestreitbar hat der Autoverkehr in der Nettelnburger Straße stark zugenommen und es kann davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs gemäß § 26 StVO sowie der VwV-StVO zu § 26 StVO Fußgängerüberwege erfüllt werden. Aufgrund aktueller baulicher Maßnahmen ist seit einigen Wochen in Höhe des Hans-Förster-Bogens ein provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet worden. Dieser Fußgängerüberweg wird rege genutzt und eine dauerhafte Einrichtung dieses Fußgängerüberwegs von den Anwohnerinnen und Anwohnern der Siedlung Nettelnburg begrüßt. Der Fußgängerüberweg ermöglicht Kindern und ihren Eltern, Schüler*innen und Senior*innen und mobilitätseingeschränkten Menschen, sicher und auf kurzem Weg  auf die andere Straßenseite zu gelangen, um zum Spielplatz, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche und anderen sozialen Einrichtungen zu kommen. Die dauerhafte Einrichtung nach Abschluss der Bauarbeiten ist daher wünschenswert.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt möge die dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nettelnburger Straße in Höhe des Hans-Förster-Bogens prüfen. Sofern dafür eine Verkehrszählung erforderlich ist, ist diese erst durchzuführen, wenn die Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens soweit aufgehoben sind, dass eine belastbare Zählung zu erwarten ist.
  2. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Verkehr und Inneres vorzustellen.

 

 

 

Anhänge

---