21-0147.01

Antwort zur kleinen Anfrage FDP Fraktion Harburg betr.: Bebaungsplanverfahren Hausbruch 41

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.11.2019 Hauptausschuss Ö 5.7.1

Sachverhalt

Im Stadtplanungsausschuss vom 9. September 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 mit folgender Begründung aufgehoben.

Es bestehe bei den Bewohnern aus bauordnungsrechtlicher Sicht Unsicherheit und die gravierende Ausgleichsproblematik, die weiterhin nicht behoben werden konnte. Es müssen ca. 2ha (20000m²) Waldfläche ausgeglichen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie hoch waren die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Hausbruch 41?
  2. Wie hoch waren die Kosten für die Suche von 2ha Waldausgleichsflächen?
  3. Wie wurden die 2ha Ausgleichsflächen ermittelt?

a) Flächen der einzelnen Erschließungsstraßen , Breite und Länge.

b) Fläche für neue Wohneinheiten und

c) Fläche für die geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

1. Oktober 2019

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0147) wie folgt

Stellung:

1. Wie hoch waren die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Hausbruch 41?

Das Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 wurde ohne externes Planungsbüro mit Bordmitteln durchgeführt. Es fielen jedoch Kosten für die Gutachten an.
Im Rahmen des B-Planverfahrens wurden folgende Gutachten beauftragt:
Bestandsaufnahme und – bewertung (06/ 2004): 11.033,36 €
Bestandserfassung Fledermäuse u Laufkäfer (06/ 2004): 5.627,04 €
Umweltbericht, Eingriffsbewertung; landschaftsplan. B-Planinhalte (09/04):

10.500,14 €
Bestandsvermessung f Ausweisung öffentl.Straßenverkehrsfl. (07/ 05) : 11.720,30 €

Verkehrsplanung zum Hausbruch 41(12/06): 23.311,56 €
Bestandserfassung Brutvögel (März 2010) : 3.186,82 €

2 Wie hoch waren die Kosten für die Suche von 2ha Waldausgleichsflächen?


Die (Wald)Ausgleichsflächensuche wurde nicht extern gutachterlich vergeben. Sie erfolgte ab Mitte 2004 bis Mitte 2011 zuerst im BA Harburg, dann Hamburg weit und danach im LK Harburg auf zahlreichen Flächen. Sie wurde ausschließlich durch Ressourcen der Hamburgischen Verwaltung sichergestellt. Die Kosten hierfür wurden nicht explizit aufgeführt und sind daher auch nicht monetär bezifferbar.

3. Wie wurden die 2ha Ausgleichsflächen ermittelt?


Die Eingriffsbewertung erfolgte nach dem sog. Staatsrätepapier für die Flächen, die für den künftigen Straßenbau und bauliche Neu- und Erweiterungsbauten vorgesehen waren. Der Flächenansatz hierfür betrug insgesamt zwischen 22.600 qm (A: Minimalvariante unter Berücksichtigung des Teilbebauungsplans für Teile der Erschließungsflächen) und 27.400 qm (B: bei weiterer baulicher Zusatznutzung). Die hierfür ermittelten Wertpunkte für den relevanten Faktor Tiere und Pflanzen betrugen 108.300 (A) und 135.700 (B). Die ermittelten Punktdefizite lagen bei – 56.700 (A) und – 67.800 (B). Diese verteilen sich anteilig auf:

a) Flächen der einzelnen Erschließungsstraßen , Breite und Länge.
- 30.500 bei A und B (da der Anteil der Straßenflächen gleich groß ist)

b) Fläche für neue Wohneinheiten (s. Antwort zu c)) und

c) Fläche für die geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten.
für b) und c):
-37.300 für A und -26.200 für B.

Ingesamt entsteht je nach Variante (A und B) und in Abhängigkeit der Beschaffenheit der Ausgleichsfläche (Annahme einerseits von Acker und andererseits von Intensiv-Grünland) ein Ausgleichsflächenbedarf für eine NEUaufwaldung im Umfang zwischen ca. 1,5 und 2,0 ha.

Für die Zulassung von baulichen Maßnahmen auf Basis von § 35 BauGB im Rahmen des Bestandsschutzes für zulässigerweise errichtete Gebäude und bei dem vorgesehenem Verzicht auf den Ausbau des öffentlichen Straßenbaus entsteht keinerlei Ausgleichsflächenbedarf.

Fredenhagen

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