21-1748.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion betr.: Wilde Bauschuttdeponie im Wohngebiet Hasselwerder Straße II

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Seit einigen Jahren wird das Grundstück zwischen den Grundstücken Hasselwerder Straße 140 und 143 als Bauschuttlager genutzt. Die Nutzung zu Ablagerungszwecken wurde zum 31.08.2021 eingestellt. Nachdem etliche Bauabfälle inzwischen abgefahren wurden, ruht die Herrichtung des Grundstückes. Der belastete Boden wurde zu riesigen Haufen direkt am Gehweg zusammengeschoben, ein größerer Haufen Steine liegt ebenfalls noch auf dem Grundstück. Von den ungeschützten Halden gehen Belästigungen durch Verwehungen und Verschmutzungen aus.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Betreiber, bzw. Grundeigentümer gegen die Erosion des zusammengeschobenen belasteten Bodens getroffen?
  2. Gehen von dem zusammengeschobenen belasteten Boden weitere Gefahren aus?
  3. Welche Vorgaben hat die für bezirkliche Belange des Bodenschutzes zuständigen Stelle dem Eigentümer / Nutzungsberechtigten hierzu gemacht.
  4. Da die in der Drucksache 21-1588.01 mitgeteilte voraussichtliche Herrichtung im Laufe des dritten Quartals 2021 nicht erfolgt ist und seit Wochen keine diesbezüglichen Aktivitäten erkennbar sind fragen wir nach den Gründen der Verzögerung?
  5. Gibt es eine belastbare aktualisierte Zeitplanung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  6. Durch die schweren Baufahrzeuge und Bagger ist der empfindliche Marschboden stark verdichtet. Wie soll das Grundstück wieder hergerichtet werden?
  7. Werden bei der Herrichtung auch die beschädigten Mauerreste der ehemaligen Einfriedung restlos entfernt?
  8. Wie soll das Grundstück nach den Vorstellungen der Eigentümer / Nutzungsberechtigten eingefriedet werden?
  9. Wird auch der beschädigte Gehweg und die beschädigte Überfahrt wieder in voller Breite hergerichtet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  10. Welche Nutzung ist auf den Grundstück zulässig?
  11. Ist dem Bezirksamt die zukünftige Nutzung bekannt? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen?

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        22. Oktober 2021

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1748) wie folgt Stellung:

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Betreiber, bzw. Grundeigentümer gegen die Erosion des zusammengeschobenen belasteten Bodens getroffen?

 

Bei den gelagerten Böden handelt es sich um Aushub von naheliegenden Wohngrundstücken, die die gleiche Qualität wie der Boden des Lagerungsgrundstücks aufweisen, allerdings teilweise bauschuttdurchsetzt. Der Boden ist grundsätzlich für die Nutzung auf Wohngrundstücken geeignet.

 

Aufgrund der feuchten Witterung wird bis zum Ende der Rückbaumaßnahmen von keiner erheblichen Verwehung ausgegangen.

Sollte es im Zuge der Rückbau- und Verlademaßnahmen zu Verschmutzungen des Gehweges oder der Straße kommen, so sind diese an dem Tag zu beseitigen an dem diese verursacht werden.

Der separierte Bauschutt sowie der bauschutthaltige Boden ist gemäß KrWG ordnungsgemäß zu verwerten bzw. entsorgen.

 

  1. Gehen von dem zusammengeschobenen belasteten Boden weitere Gefahren aus?

 

Nein, es gehen keine weiteren Gefahren davon aus.

 

  1. Welche Vorgaben hat die für bezirkliche Belange des Bodenschutzes zuständigen Stelle dem Eigentümer / Nutzungsberechtigten hierzu gemacht.

 

Siehe Ausführungen zu Frage 1.

 

  1. Da die in der Drucksache 21-1588.01 mitgeteilte voraussichtliche Herrichtung im Laufe des dritten Quartals 2021 nicht erfolgt ist und seit Wochen keine diesbezüglichen Aktivitäten erkennbar sind fragen wir nach den Gründen der Verzögerung?

 

Die Verzögerung begründet sich in der bestehenden Witterung, da bei feuchter und nasser Wetterlage ein Befahren bzw. ein Bearbeiten des Grundstücks mit seinen bindigen Böden nicht möglich ist.

Es gilt in diesem Kontext weitere Schäden der Bodenstrukturen durch maschinelle Bearbeitung zu vermeiden.

 

  1. Gibt es eine belastbare aktualisierte Zeitplanung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Nach Angaben des Grundeigentümers ist in der 43. KW die Abfuhr des durch Aussiebung separierten Bauschutts sowie der bauschuttdurchsetzten Bodenhalden geplant. Des Weiteren soll in der Woche auch die Herrichtung der Fläche erfolgen.

 

Diese Maßnahmen sind aber ebenfalls witterungsabhängig, weshalb ein Ende der Maßnahmen nicht genau festlegbar ist. Rückbau und Wiederherrichtung der Fläche finden bislang in Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt statt.

 

  1. Durch die schweren Baufahrzeuge und Bagger ist der empfindliche Marschboden stark verdichtet. Wie soll das Grundstück wieder hergerichtet werden?

 

Es wird eine durchwurzelbare Oberbodenschicht wiederhergestellt, auf der dann zur Vegetationsperiode 2021/22 eine Grünlandeinsaat erfolgt.

Durch das Feinplanum der Fläche mit einer leichten Überhöhung in der Mitte sollen Vernässungen in Bodensenken vermieden werden.

 

  1. Werden bei der Herrichtung auch die beschädigten Mauerreste der ehemaligen Einfriedung restlos entfernt?

 

Nur in dem Umfang, der einem Feinplanum bis auf Höhe

des Gehwegs und der anschließenden Einsaat im Wege steht. Ansonsten nicht bekannt.

 

  1. Wie soll das Grundstück nach den Vorstellungen der Eigentümer / Nutzungsberechtigten eingefriedet werden?

 

Dem Bezirksamt ist hierzu nichts bekannt.

 

  1. Wird auch der beschädigte Gehweg und die beschädigte Überfahrt wieder in voller Breite hergerichtet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Eine dauerhafte Wiederherstellung des Gehweges kann erst nach Abschluss der Maßnahmen der SAGA erfolgen.

 

  1. Welche Nutzung ist auf den Grundstück zulässig?

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Verordnung „Neuenfelde 11-Francop 6-Cranz 4“.

Die Verordnung begrenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB. Prägend sind Wohnungen und sämtliche Nutzungen, die in einem Baugebiet nach § 4 BauNVO zulässig sind. Erlaubt wären hierbei auch nicht störende gewerbliche Nutzungen.

 

  1. Ist dem Bezirksamt die zukünftige Nutzung bekannt? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen?

 

Zukünftige Entwicklungsüberlegungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

 

Fredenhagen

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