Antwort zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion betr.: Wilde Bauschuttdeponie im Wohngebiet Hasselwerder Straße II
Seit einigen Jahren wird das Grundstück zwischen den Grundstücken Hasselwerder Straße 140 und 143 als Bauschuttlager genutzt. Die Nutzung zu Ablagerungszwecken wurde zum 31.08.2021 eingestellt. Nachdem etliche Bauabfälle inzwischen abgefahren wurden, ruht die Herrichtung des Grundstückes. Der belastete Boden wurde zu riesigen Haufen direkt am Gehweg zusammengeschoben, ein größerer Haufen Steine liegt ebenfalls noch auf dem Grundstück. Von den ungeschützten Halden gehen Belästigungen durch Verwehungen und Verschmutzungen aus.
Wir fragen die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. Oktober 2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1748) wie folgt Stellung:
Wir fragen die Verwaltung:
Bei den gelagerten Böden handelt es sich um Aushub von naheliegenden Wohngrundstücken, die die gleiche Qualität wie der Boden des Lagerungsgrundstücks aufweisen, allerdings teilweise bauschuttdurchsetzt. Der Boden ist grundsätzlich für die Nutzung auf Wohngrundstücken geeignet.
Aufgrund der feuchten Witterung wird bis zum Ende der Rückbaumaßnahmen von keiner erheblichen Verwehung ausgegangen.
Sollte es im Zuge der Rückbau- und Verlademaßnahmen zu Verschmutzungen des Gehweges oder der Straße kommen, so sind diese an dem Tag zu beseitigen an dem diese verursacht werden.
Der separierte Bauschutt sowie der bauschutthaltige Boden ist gemäß KrWG ordnungsgemäß zu verwerten bzw. entsorgen.
Nein, es gehen keine weiteren Gefahren davon aus.
Siehe Ausführungen zu Frage 1.
Die Verzögerung begründet sich in der bestehenden Witterung, da bei feuchter und nasser Wetterlage ein Befahren bzw. ein Bearbeiten des Grundstücks mit seinen bindigen Böden nicht möglich ist.
Es gilt in diesem Kontext weitere Schäden der Bodenstrukturen durch maschinelle Bearbeitung zu vermeiden.
Nach Angaben des Grundeigentümers ist in der 43. KW die Abfuhr des durch Aussiebung separierten Bauschutts sowie der bauschuttdurchsetzten Bodenhalden geplant. Des Weiteren soll in der Woche auch die Herrichtung der Fläche erfolgen.
Diese Maßnahmen sind aber ebenfalls witterungsabhängig, weshalb ein Ende der Maßnahmen nicht genau festlegbar ist. Rückbau und Wiederherrichtung der Fläche finden bislang in Abstimmung mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt statt.
Es wird eine durchwurzelbare Oberbodenschicht wiederhergestellt, auf der dann zur Vegetationsperiode 2021/22 eine Grünlandeinsaat erfolgt.
Durch das Feinplanum der Fläche mit einer leichten Überhöhung in der Mitte sollen Vernässungen in Bodensenken vermieden werden.
Nur in dem Umfang, der einem Feinplanum bis auf Höhe
des Gehwegs und der anschließenden Einsaat im Wege steht. Ansonsten nicht bekannt.
Dem Bezirksamt ist hierzu nichts bekannt.
Eine dauerhafte Wiederherstellung des Gehweges kann erst nach Abschluss der Maßnahmen der SAGA erfolgen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Verordnung „Neuenfelde 11-Francop 6-Cranz 4“.
Die Verordnung begrenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB. Prägend sind Wohnungen und sämtliche Nutzungen, die in einem Baugebiet nach § 4 BauNVO zulässig sind. Erlaubt wären hierbei auch nicht störende gewerbliche Nutzungen.
Zukünftige Entwicklungsüberlegungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt.
Fredenhagen