21-1588.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion betr.: Wilde Bauschuttdeponie im Wohngebiet Hasselwerder Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.11

Sachverhalt

Seit einigen Jahren wird das Grundstück zwischen den Grundstücken Hasselwerder Straße 140 und 143 augenscheinlich als Bauschuttlager genutzt.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist diese Nutzung behördlich genehmigt?
  1. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz des Mutterboden getroffen?
  1. Welche Auflagen wurden dem Grundeigentümer und den Nutzern gemacht?
  1. Die Grundstücküberfahrt über den Gehweg ist ständig mit Erde verschmutzt, sodass Passanten und Schulkinder mit ihren Fahrrädern auf die enge Straße ausweichen müssen. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt auf die Reinigungsverpflichteten einzuwirken?
  1. Wie lange wird dieses Bauschuttlager noch genutzt?
  1. Wann wird diese Grundstück wieder hergerichtet?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

06. September 2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1588) wie folgt Stellung:

  1. Ist diese Nutzung behördlich genehmigt?

Eine bau- oder abfallrechtrechtliche Genehmigung ist durch das Bezirksamt nicht erteilt worden.

  1. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz des Mutterboden getroffen?

Das Grundstück war der für bezirkliche Belange des Bodenschutzes zuständigen Stelle bislang nicht bekannt.

Anlässlich der Anfrage hat zwischenzeitlich durch die für Bodenschutz zuständige Stelle des Bezirksamtes ein Vor-Ort-Termin mit dem Eigentümer / Nutzungsberechtigten stattgefunden. Zu den Ergebnissen wird auf Antworten zu 5. und 6. verwiesen.

  1. Welche Auflagen wurden dem Grundeigentümer und den Nutzern gemacht?

Mangels einer erteilten behördlichen Erlaubnis sind keine Auflagen erteilt worden.

Im Hinblick auf Beendigung der aktuellen Nutzung und Herrichtung des Grundstücks wird auf die Antworten zu 5. und 6. verwiesen.

  1. Die Grundstücküberfahrt über den Gehweg ist ständig mit Erde verschmutzt, so dass Passanten und Schulkinder mit ihren Fahrrädern auf die enge Straße ausweichen müssen. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt auf die Reinigungsverpflichteten einzuwirken?

Stellt die Wegeaufsicht im Rahmen ihrer Begehung eine Verschmutzung des Gehweges fest, wird der Anlieger zur Reinigung aufgefordert.

  1. Wie lange wird dieses Bauschuttlager noch genutzt?

Die Nutzung des Grundstücks zu Ablagerungszwecken wird zum 31.8.2021 eingestellt.

  1. Wann wird diese Grundstück wieder hergerichtet?

Die Herrichtung wird voraussichtlich im Laufe des dritten Quartals 2021 erfolgen.

Fredenhagen

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Hasselwerder Straße
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