21-0261.01

Antwort zur Nachfrage zur kleinen Anfrage der FDP Fraktion 21-0147.01 betr.: Bebaungsplanverfahren Hausbruch 41

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.11.2019 Hauptausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

Die Antwort der kleinen Anfrage wurde veröffentlicht. Aufgrund vieler Nachfragen und für eine bessere Transparenz bittet die FDP Fraktion die Frage zu Punkt 3 genauer zu beantworten. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie sind die Flächenanteile berechnet? (wie z.B. bei den Erschließungsstraßen: vorhandene Breite und geplante/ berechnete Breite und deren Flächen; bei den geplanten Flächen für neue Wohneinheiten und bei den Flächen für eine geringfügige Erweiterungsmöglichkeit.

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

           04.11.2019

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0261) wie folgt Stellung:

 

Bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges nach dem sog. Staatsrätepapier, wenn dieses wie in dem konkreten Fall innerhalb des Außenbereiches gem. § 35 BauGB zur Anwendung kommt,  werden grundsätzlich die vorhandenen Bestands- und die durch den Bebauungsplan ermöglichten zukünftigen Planungssituationen gegenübergestellt, die nicht über bereits bestehendes Planrecht zulässig gewesen wären.

Hieraus wird dann anhand von zugeordneten Punktwerten ein mögliches Defizit ermittelt, das durch  eine künftig höhere bauliche Ausnutzbarkeit / Flächenversiegelung ausgelöst wird, und dann durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren ist.

 

Im Bebauungsplanverfahren Hausbruch 41 wurden demzufolge die vorhandenen Erschließungselemente in ihrer jetzigen „waldwegeähnlichen“ Ausprägung mit denen einer geplanten Erschließung mit entsprechenden Breiten und Befestigungen gemäß den Hamburger Richtlinien des Straßenbaus gegenübergestellt.

Bei den Wohnbauflächen wurde folgerichtig der vorhandene genehmigte Gebäudebestand erfasst und mit den zukünftig zulässigen und erweiterten baulichen Möglichkeiten verglichen und bilanziert.

In beiden Fällen kam es durch das Planverfahren zu höheren baulichen Ausnutzbarkeiten mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushaltes, die auszugleichen sind.

 

 

Fredenhagen

 

 

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