Antwort zur kleinen Anfrage DIE LINKE betr.: Jährlicher Angleich der Stadtteilkulturmittel
Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 6.4
Seit 2018 erhöht der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die Mittel für Stadtteilkultur jährlich um 1,5 Prozent mit der Begründung, jährliche Kostensteigerungen zumindest in Ansätzen auszugleichen. Diese Gelder sind auch an den Bezirk Harburg geflossen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
18. September 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-0122) wie
folgt Stellung:
Mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2017/18 wurde durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, dass sich ab dem Haushaltsjahr 2019 der Ansatz der Kulturbehörde für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur jährlich um 1,5 Prozent erhöht. Diese Rahmenzuweisung wird unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl auf die Bezirke verteilt.
In den Jahren 2017 und 2018 wurde die Rahmenzuweisung zusätzlich erhöht. Hierbei wurden die Bevölkerungszahlen der Bezirke berücksichtigt. Insgesamt wurde der Umfang der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Harburg seit 2016 um ca. 55 % erhöht (siehe Anlage A).
Ja. In der Anlage A ist aufgeführt, wie die Mittel aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur in den vergangen Jahren (seit 2016) verwendet wurden. Mit den Mitteln der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur sind entsprechend der Förderrichtlinie Stadtteilkultur und nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung Kulturschaffende des Bezirkes gefördert worden, als institutionelle oder als Projektförderung. Die Höhe der jeweiligen Einzelförderung unterliegt dabei stets politischen Beschlüssen der Bezirksversammlung Harburg.
2. Sind insbesondere die mit Festbetrag finanzierten sogenannten „institutionellen Förderungen“ automatisch um 1,5% erhöht worden?
2 a-c
Siehe Anlage A.
Die Vergabe von Fördermitteln der Freien und Hansestadt Hamburg unterliegt u.a. der Landeshaushaltsordnung. Diese gibt u.a. vor, dass Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich sowie zweckgebunden verwendet werden müssen. Für eine Förderung muss ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden.
Die Ziele einer möglichen Förderung werden durch die einschlägigen Global- und Förderrichtlinien vorgegeben. Antragstellende müssen daher in ihrem Antrag zunächst konkret darlegen, für welche Zwecke sie mögliche (ggf. auch erhöhte) Fördermittel verwenden und wie sie ihre Ziele erreichen wollen.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich jedoch auch immer nach den insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der jeweiligen Rahmenzuweisung.
Darüber hinaus unterliegen Förderentscheidungen für Mittel der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur stets politischen Beschlüssen der Bezirksversammlung Harburg.
Eine „automatische“ Weitergabe von Fördermitteln kann es daher nicht geben. Sie wäre rechtswidrig.
Zudem finden im Bezirk Harburg „Planungs-Workshops Stadtteilkultur“ mit Kulturschaffenden, Politk und Verwaltung statt. In diesen Workshops wurden Empfehlungen für die Verwendung der in 2017 und 2018 erhöhten Mittel erarbeitet. Die Bezirksversammlung ist diesen Empfehlungen gefolgt.
Für das Jahr 2019 hat kein Workshop stattgefunden. Die Bezirksversammlung hat beschlossen, die erhöhten Mittel insbesondere für die Förderung der Kulturwerkstatt sowie von Einzelvorhaben Kulturschaffender (Projektförderung) zu verwenden.
Für die Feinspezifikation der Mittel aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur des Jahres 2020 wurde noch kein Beschluss der Bezirksversammlung Harburg gefasst.
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, was ist dann mit den jährlich erhöhten Mitteln angedacht?
3 a,b
Siehe Antworten zu Fragen 2 a-c sowie 2 d
Fredenhagen
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