21-4547

Stadtteilkultur und Bürgerhäuser brauchen auch in Altona angemessene Haushaltsmittel Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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Gremium
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30.11.2023
Sachverhalt

In der Drs. 21-2680 vom Januar 2022 wurde seitens des Bezirksamtes ausgeführt, warum Altonas Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nicht, wie ursprünglich vorgesehen, eine regelmäßige, jährliche Steigerung des Etats für die Einrichtungen von 1,5 % bekommt. In der Antwort heißt es: „Mit dem Haushaltsplan 17/18 wurde durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen, dass sich ab dem Haushaltsjahr 2019 der Ansatz der gesamten Rahmenzuweisung Stadtteilkultur jährlich um 1,5 % erhöht. Die Schlüsselung des jährlichen Zuwachses erfolgt sodann nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerungsentwicklung der Stadt. Über diese Verteilung hat es eine Übereinkunft der sieben Bezirksamtsleiter gegeben.“

 

Diese Absprache widerspricht dem Grundgedanken, dass in allen Häusern gleichermaßen steigende Kosten für den Betrieb und das Personal aufzuwenden sind und stellt die Altonaer Kultur darum seit Jahren schlechter. Hier bedarf es dringend einer neuen Regelung!
 

Insgesamt ist die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für die bestehenden Institutionen zu knapp bemessen, so dass der Bezirk Altona jährlich 54.000 Euro aus dem Quartiersfond für das Stadtteilhaus Lurup aufbringen muss. Der Quartiersfond ist aber nicht für eine dauerhafte Finanzierung geeignet und birgt das ständige Risiko, nicht ausgezahlt werden zu können. Dies ist insbesondere für die Mitarbeiter eine auf Dauer unzumutbare Situation. Personal, gerade im öffentlichen Bereich, darf nicht dauerhaft in prekären Einkommenssituationen angestellt sein!

 

Darüber hinaus ist den Bürgerhäusern, die aus der Rahmenzuweisung der Finanzbehörde ihre Mittel bekommen, eine regelmäßige Steigerung nicht zugutegekommen. Die Bürgerhäuser haben aber genau dieselben Herausforderungen steigender Personal- und Betriebskosten zu stemmen und erledigen oftmals auch genau dieselben Aufgabenbereiche. Deren Finanzierungslücke wächst also seit Jahren noch stärker und zwingt zu Einsparungen, die nunmehr zumindest für den Bürgertreff Altona-Nord existentiell geworden sind.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, eine Neuregelung der jährlichen Steigerung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur mit den sechs anderen Bezirksämtern zu verhandeln. Ziel muss sein, die Altonaer Stadtteilkultur gleichermaßen an der jährlichen Steigerung von 1,5 % teilhaben zu lassen.

 

  1. Die Behörde für Kultur und Medien wird nach § 27 BezVG gebeten, die Rahmenzuweisung für Stadtteilkultur für Altona um 54.000 Euror den Doppelhaushalt 2024/25 zu erhöhen.

 

  1. Die Finanzbehörde wird nach § 27 BezVG gebeten, die Rahmenzuweisung „rgerhäuser“ mit einem Sockelbetrag von je zweimal 10.000 Euro pro Bürgerhaus (einmal im Jahr 2024 und dann im Jahr 2025) zu erhöhen und zusätzlich eine jährliche Steigerung von 1,5 % dauerhaft zu gewährleisten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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