Antwort zur Anfrage CDU betr. Tempolimit 30 km/h vor Kitas, Schulen und Sozialeinrichtungen
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.82
Auf Antrag der CDU-Fraktion ist durch die Bezirksversammlung in der Vergangenheit beschlossen worden, vor Kindertagesstätten, aber auch Schulen und Sozialeinrichtungen, ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen, soweit nicht rechtliche Vorschriften dem zwingend entgegenstehen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Vor welchen Kindertagesstätten, Schulen und Sozialeinrichtungen im Bezirks-
amtsbereich Harburg ist ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet?
2. Vor welchen vorgenannten Einrichtungen ist dieses bisher noch nicht geschehen?
3. Welche Gründe haben bisher dazu geführt, dass die Umsetzung nicht erfolgt ist
oder erfolgen konnte?
4. Bei welchen Einrichtungen sind aus Sicht der Bezirksverwaltung derzeit noch
nicht abgeschlossene Umsetzungsplanungen gegeben?
5. Welche rechtlichen oder baulichen Veränderungen sind gegebenenfalls im Einzel-
fall auf Bezirksebene erforderlich, um die baldige Umsetzung zu gewährleisten?
Hamburg, am 06.02.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Michael Schaefer
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 21.02.2020
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0548) wie folgt:
Vorbemerkung: Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen (hier: Tempo 30) liegt nicht in der Zuständigkeit der Bezirksämter, sondern der Behörde für Inneres und Sport. Die Fragen zu 1. - 3.und 5. können daher nur von der BIS beantwortet werden. Die Frage zu 4. kann vom Bezirksamt beantwortet werden, da das Bezirksamt in diesem Falle die baulichen Voraussetzungen für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung herstellt.
1. Vor welchen Kindertagesstätten, Schulen und Sozialeinrichtungen im Bezirks-
amtsbereich Harburg ist ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet?
2. Vor welchen vorgenannten Einrichtungen ist dieses bisher noch nicht geschehen?
3. Welche Gründe haben bisher dazu geführt, dass die Umsetzung nicht erfolgt ist
oder erfolgen konnte?
4. Bei welchen Einrichtungen sind aus Sicht der Bezirksverwaltung derzeit noch
nicht abgeschlossene Umsetzungsplanungen gegeben?
Das Bezirksamt wird noch in diesem Jahr die bauliche Voraussetzung für eine Anordnung von Tempo 30 vor der Kita Bissingstraße schaffen.
5. Welche rechtlichen oder baulichen Veränderungen sind gegebenenfalls im Einzel-
fall auf Bezirksebene erforderlich, um die baldige Umsetzung zu gewährleisten?
Fredenhagen
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