21-1844.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Begleitgremium und Jury des Interessenbekundungsverfahrens zum Bürgerhaus Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.30

Sachverhalt

Nachdem die Harburger Bezirksverwaltung entschieden hat, das Interessenbekundungsverfahren für eine Neuvergabe des Bürgerhauses Harburg (bisher Rieckhof) durchzusetzen, wurde ein „Begleitgremium“ ins Leben gerufen. Es setzte sich u. a. zusammen aus Vertreter/innen der Bezirksfraktionen, der Kreisschüler:innenkammer, des Seniorenbeirats und des Integrationsrats. Dieses Gremium hatte, wie sich herausstellte, offenbar höchstens eine Funktion als Ideengeber, auch die Bezirkspolitik konnte die Vorgänge rund um das Interessenbekundungsverfahren nur „zur Kenntnis nehmen“, ohne die Möglichkeit, sich einzubringen.

Nach Eingang der Bewerbungen ist eine Jury geplant „aus Bezirkspolitik, Verwaltung sowie, mit beratender Stimme, Repräsentant:innen verschiedener Bevölkerungsgruppen (bspw. Senior:innen, Jugendliche und junge Erwachsene, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung)“ (Pressemitteilung des Bezirksamts vom 4.11.21), auf hamburg.de/harburg/ibv-buergerhaus heißt es: „Jury aus Bezirkspolitik, Zivilgesellschaft (bspw. Seniorenbeirat, Integrationsrat, Vertretungen von Menschen mit Behinderung, Schüler:innen und Studierende sowie Vertretungen der Netzwerke Jugendforum Harburg und Süderelbe)“. Interessanterweise ist nirgendwo die Rede von einer Personengruppe, welche den Rieckhof bisher zu einem attraktiven, für Harburg wichtigen Ort machte: Den Kulturschaffenden.

Die „Jury“ hat auch offenbar keinerlei Entscheidungsgewalt, sie darf höchstens eine „Empfehlung“ aussprechen, denn: „Die Entscheidung über die Aufforderung (des Trägers) zur Antragstellung liegt beim Bezirksamt Harburg“ (hamburg.de/harburg/ibv-buergerhaus). Erst nach massivem politischem Druck wird nun auch die Bezirksversammlung gefragt, allerdings erst, nachdem alles gelaufen ist und mit der Hoffnung auf Absegnung: „Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens wird Einvernehmen mit der Bezirksversammlung hergestellt“ (hamburg.de/harburg/ibv-buergerhaus).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer hat die Teilnehmer/innen am Begleitgremium ausgesucht?

2. Nach welchen Kriterien wurden die Personen bzw. Gruppen für die Teilnahme am Begleitgremium ausgesucht?

3. Wurden auch bisherige regelmäßige Nutzer/innen (z. B. aus Gruppen oder Vereinen) des Rieckhofs am Begleitgremium beteiligt oder aufgefordert, sich zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht?

4. Wurden Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen aus dem Kulturbereich des Bezirks (z. B. SuedKultur) beteiligt oder zur Beteiligung aufgefordert? Wenn nein, warum nicht?

5. Wird die geplante Jury personell mit dem Begleitgremium identisch sein?

a. Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die in der Jury vertretenen Personen und Gruppen bzw. Bevölkerungsgruppen ausgewählt?

6. Werden in der Jury Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen aus dem Kulturbereich des Bezirks (z. B. SuedKultur) vertreten sein? Wenn nein, warum nicht?

7. Werden in der geplanten Jury auch bisherige regelmäßige Nutzer/innen des Rieckhofs vertreten sein? Wenn nein, warum nicht?

8. Besitzt die Jury eine rein beratende Funktion oder kann sie Einfluss auf die Wahl des neuen Trägers nehmen?

9. Wie und von wem wurden die Kriterien, die der neue Trägerverein erfüllen muss, festgelegt?

10. Aus welchen Gründen wird die Bezirksversammlung erst nach Abschluss des Verfahrens beteiligt?

11. Wird vor Abschluss des Verfahrens die Meinung der einzelnen Bezirksfraktionen eingeholt? Wenn nein, warum nicht?

12. Kann die Bezirksversammlung Einfluss auf die Wahl des Trägers nehmen? Wenn nein, warum nicht?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 24.11.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE (Drs. 21-1844) wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Zusammensetzung des Begleitgremiums zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürger:innenhaus (IBV) wurde auf Vorschlag des Bezirksamts in Abstimmung mit den gemeinsam befassten Ausschüssen (Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg) festgelegt. Diesem gehören an die sechs Fraktionen der Bezirksversammlung sowie den Bezirksseniorenbeirat, den Harburger Integrationsrat, die KreisschülerInnenkammer, Vertretungen der Studierenden der TUHH und das Netzwerk Jugendforum Harburg und das Netzwerk Jugendforum Süderelbe (der Lokalen Partnerschaften für Demokratie).

Die Mitglieder der Bezirksversammlung sind gewählte Vertreter:innen aller Harburger:innen und somit sind Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung natürliche Beteiligte am Begleitgremium. Ebenso die gesetzliche Vertretung der Senior:innen, der Bezirks-Seniorenbeirat sowie der von der Bezirksversammlung Harburg eingesetzte Harburger Integrationsrat, als Gremium, das sich für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einsetzt. Die Vertretung des Bezirks-Seniorenbeirates ist zugleich Vertretung der Behinderten-AG. Weiterhin ist das Bezirksamt Harburg angehalten, die Belange von Kinder- und Jugendlichen in seiner Arbeit zu berücksichtigen. Hierfür wurden Vertretungen des KreisschülerInnenrates sowie der Netzwerke Jugendforum in Harburg und Süderelbe (der Lokalen Parterschaften für Demokratie) eingeladen. Zudem wurden Vertretungen der Studierenden der TUHH eingeladen, die ebenfalls eine große Bevölkerungsgruppe in Harburg ausmachen.

Das Begleitgremium wurde eingerichtet, um Impulse für das IBV zu geben (vgl. Niederschrift der gemeinsamen Sitzung des Kulturausschusses und des Regionalausschusses Harburg vom 24.6.2021, S. 4). Dies ist erfolgt.

Von den Ausschüssen wurde eine Beteiligung von weiteren Interessengruppen wie z.B. unterschiedlichen Kulturschaffenden nicht benannt. Für Interessengruppen ist vorgesehen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren zu den konkreten Fragestellungen der Programmgestaltung zusätzlich beteiligt werden. (Vgl. auch S. 4 des Textes zum IBV).

Die Durchführung eines umfangreichen Beteiligungsprozess zur konkreten Übersetzung des neuen Konzeptes in Angebote bzw. Programme ist eine der Anforderungen an das neue Konzept. Dabei sollen alle Harburgerinnen und Harburger und damit selbstverständlich auch die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer, zu denen als wichtige Gruppe auch Kulturschaffende gehören, eingeladen werden.

Zudem sollen kulturelle Aktivitäten im Harburger Bürger:innenhaus weiterhin eine wichtige Rolle spielen, vgl. Anforderung im Text des IBV (s. dort Seite 2). Dort wird formuliert, dass

- „das Bürgerhaus ein aktiver, innovativer, kreativer Ausgangspunkt für die stete Weiterentwicklung Harburgs als Kulturstandort und wichtige Basis für kreative Menschen im Bezirk“ sein soll und dies auch „im Sinne einer andauernden, proaktiven Beteiligungskultur“, bei der Angebote zusammen mit den Menschen entwickelt werden.“

- vom Betreiber eine aktive Mitarbeit in der überbezirklichen AG Bürgerhäuser, im Dachverband „Stadtkultur e.V.“ sowie beim „Runden Tisch Stadtteilkultur“ erwartet wird

Auf Seite 6 des Textes des IBV wird als bewertungsrelevante Frage für die Erarbeitung des Konzeptes formuliert: „Wie kann sich das Bürgerhaus bei einer genreübergreifenden künstlerischen Nachwuchsförderung hervortun?“ Zudem wird bewertet, wie es einem eingereichten Konzept gelingt, einen Ausgleich zwischen bestehenden und neuen Angeboten herzustellen (ebd.). Auf Seite 4 wird ergänzend formuliert: „Dabei soll es auch Platz für existierende und gut angenommene Formate geben, u.a. Probe- und Aufführungsmöglichkeiten für Theatergruppen“. Weiterhin ist auf Seite 2 des Textes (dort wird das Bürgerhaus als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung Harburgs als Kultur-Standorts definiert) auch von kommerziellen Veranstaltungsformaten die Rede.

Nach Abschluss des IBV wird zudem ein „Beirat Bürgerhaus Harburg“ zur Begleitung der fachlichen Steuerung des Bezirksamts gebildet. Die genaue Zusammensetzung des Beirates ist offen und wird – insbesondere unter Beteiligung der Bezirksversammlung Harburg – noch geklärt.

  1. Wer hat die Teilnehmer/innen am Begleitgremium ausgesucht?
  1. Nach welchen Kriterien wurden die Personen bzw. Gruppen für die Teilnahme am Begleitgremium ausgesucht?

Zu Fragen 1 und 2: s. Vorbemerkung.

  1. Wurden auch bisherige regelmäßige Nutzer/innen (z. B. aus Gruppen oder Vereinen) des Rieckhofs am Begleitgremium beteiligt oder aufgefordert, sich zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht?

Nein, s. Vorbemerkung.

  1. Wurden Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen aus dem Kulturbereich des Bezirks (z. B. SuedKultur) beteiligt oder zur Beteiligung aufgefordert? Wenn nein, warum nicht?

Nein, s. Vorbemerkung.

  1. Wird die geplante Jury personell mit dem Begleitgremium identisch sein?

Das hängt von den entsendenden Institutionen bzw. Gruppen ab. Im Übrigen wurde noch nicht zu einer Jury-Sitzung eingeladen, da diese noch mehrere Monate entfernt liegt.

  1. Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die in der Jury vertretenen Personen und Gruppen bzw. Bevölkerungsgruppen ausgewählt?

Entfällt.

  1. Werden in der Jury Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen aus dem Kulturbereich des Bezirks (z. B. SuedKultur) vertreten sein? Wenn nein, warum nicht?

Nein, s. Vorbemerkung.

7. Werden in der geplanten Jury auch bisherige regelmäßige Nutzer/innen des Rieckhofs vertreten sein? Wenn nein, warum nicht?

S. Vorbemerkung.

8. Besitzt die Jury eine rein beratende Funktion oder kann sie Einfluss auf die Wahl des neuen Trägers nehmen?

Die Jury wird gebildet, um ein auf breiter Basis getragenes Ergebnis konsensual zu erarbeiten, auf dessen Grundlage eine Empfehlung an die Bezirksverwaltung ausgesprochen wird.

9. Wie und von wem wurden die Kriterien, die der neue Trägerverein erfüllen muss, festgelegt?

Mit dem IBV wird ausdrücklich ein neues Konzept gesucht, d.h. nicht zwangsläufig, dass ein neuer Trägerverein das Bürgerhaus in Zukunft betreibt. Der bisherige Träger wurde bereits mehrfach aufgefordert, sich am IBV mit einem eigenen Konzept zu beteiligen. Im Übrigen sind die jeweiligen Bezirksämter für die fachliche Steuerung der Bürgerhäuser in den Bezirken zuständig. Sie sind auch verantwortlich für die fachlichen Vorgaben eines möglichen Interessenbekundungsverfahrens, um ein neues Konzept für eine Einrichtung zu finden. Dabei legt die vom Bezirksamt erlassene Förderrichtlinie das Fundament der Anforderungen an den Betrieb eines Bürgerhauses. Weitere Vorgaben ergeben sich aus der Landeshaushaltsordnung, den Regelungen zum Zuwendungsrecht sowie politischen Richtlinien, wie bspw. das Harburger Leitbild „Zusammenleben in Vielfalt“. Hinweise auf sinnvolle Kriterien für ein geeignetes Betriebskonzept eines Bürgerhauses geben zudem Daten, die üblicherweise zur Sozialplanung herangezogen werden (Alterststruktur der Bevölkerung eines Betrachtungsraumes, sozialer Status, Anzahl Einpersonenhaushalte etc.).

10. Aus welchen Gründen wird die Bezirksversammlung erst nach Abschluss des Verfahrens beteiligt?

Die Bezirksversammlung entscheidet gem. § 41 Bezirksverwaltungsgesetz nicht über die Anwendung des Einzelplans des Bezirksamtes, sondern lediglich über die Verwendung der Sondermittel der Bezirksversammlung sowie – unter Berücksichtigung der einschlägigen Globalrichtlinien – der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen. Die Mittel für die Förderung von Bürgerhäusern und Freizeiteinrichtungen sind mit dem Einzelplan des Bezirksamtes festgelegt.

Gleichwohl wird die Bezirksversammlung laufend beteiligt. Das Bezirksamt Harburg hat von Anfang an Ausschüsse der Bezirksversammlung (Kulturausschuss und Regionalausschuss) zum Verfahren informiert. Weiterhin waren Vertretungen aller Fraktionen der Bezirksversammlung zum Begleitgremium für die Erarbeitung des Textes des Interessenbekundungsverfahrens eingeladen.

11. Wird vor Abschluss des Verfahrens die Meinung der einzelnen Bezirksfraktionen eingeholt? Wenn nein, warum nicht?

Die Fraktionen der Bezirksversammlung werden in der Jury zum IBV vertreten sein.

12. Kann die Bezirksversammlung Einfluss auf die Wahl des Trägers nehmen? Wenn nein, warum nicht?

Es ist vorgesehen, nach Abschluss des IBV Einvernehmen mit der Bezirksversammlung herzustellen.

Gez. Fredenhagen

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