21-1374

Schriftliche Kleine Anfrage CDU betr. Zukunft des Freizeitzentrums Hamburg-Harburg e.V. - Rieckhof

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Zur Überraschung der Öffentlichkeit und der meisten Abgeordneten der Bezirksversammlung sowie der Kulturszene in Harburg berichten die Medien, dass dem Geschäftsführer des Trägervereins des Rieckhof in der vergangenen Woche überraschend durch Mitarbeiter des Bezirksamtes mitgeteilt worden ist, dass die Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. und dem langjährigen Geschäftsführer Jörn Hansen nicht weitergeführt werden soll. Vielmehr sei beabsichtigt, die Trägerschaft des Rieckhofs in einem Interessenbekundungsverfahren neu auszuschreiben.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

 

1. Trifft es zu, dass eine Mitarbeiterin der Bezirksverwaltung dem Geschäftsführer des Rieckhof mitgeteilt hat, dass er mit Erreichen der Altersgrenze ausscheiden solle und die Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. nach 37 erfolgreichen Jahren beendet werden soll?

 

2. Wann ist dem Geschäftsführer diese Absicht des Bezirksamtes bekanntgegeben worden?

 

3. Wer hat im Bezirksamt eine entsprechende Entscheidung getroffen?

 

4. Wann war dieses der Fall?

 

5. Welche persönlichen oder inhaltlichen Gründe haben zu einer solchen Überlegung und Entscheidung geführt?

 

6. Teilt die Harburger Bezirksverwaltung die Ansicht der Fragesteller, dass der Rieckhof unter der Trägerschaft des Freizeitvereines Hamburg-Harburg e.V. über viele Jahrzehnte eine außerordentlich erfolgreiche und vielfältige Arbeit für die Stadtteilkultur im Bezirksamtsbereich Harburg geleistet hat?

 

7. Welche bisherige Tätigkeit des Vereins und der Geschäftsführung ist aus Sicht der Bezirksverwaltung inhaltlich zu beanstanden?

 

Wann ist den Beteiligten eine derartige Auffassung erstmalig zur Kenntnis gebracht worden?

 

8. Welche konkreten Vorstellungen hinsichtlich anderer programmatischer Positionen und Veranstaltungsdurchführungen hat das Bezirksamt zwischenzeitlich ermittelt?

 

9. Welche konkreten vertraglichen Bestimmungen bestehen hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten zwischen dem Trägerverein und dem Bezirksamt?

 

10. Welche konkreten vertraglichen Bestimmungen bestehen hinsichtlich der Beauftragung des Trägervereines zwischen dem Bezirksamt und dem Trägerverein sowie dessen Geschäftsführer?

 

11. Sind derartige vertragliche Bestimmungen durch das Bezirksamt allein kündbar?

 

12. Welche Kündigungsfristen bestehen insoweit aufgrund bestehender Verträge?

 

13. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Trägerverein den Geschäftsführer als Arbeitnehmer auch über die Vollendung des 65. Lebensjahres hinaus aufgrund der bundesrechtlichen Bestimmungen weiterbeschäftigen möchte und dass der Geschäftsführer eine entsprechende Option ausgeübt hat?

 

14. Waren die Absichten des Bezirksamtes nach Veränderung bereits gereift, als der Finanzsenator im November 2020 in Anwesenheit der Bezirksamtsleiterin und des Geschäftsführers medienwirksam die Nachricht überbracht hat, dass für die Sanierung des in die Jahre gekommenen Gebäudes 1,8 Mio Euro bereitgestellt werden?

 

15. War zu diesem Zeitpunkt der Finanzsenator über die Veränderungsabsichten des Bezirksamtes informiert?

 

16. Falls ja, welche inhaltliche Stellungnahme hat er dazu gegenüber dem Bezirksamt vertreten?

 

17. Waren politische Gremien oder einzelne Bezirksabgeordnete frühzeitig von der Bezirksverwaltung über die Absichten informiert?

 

18. Falls ja, wann ist dieses geschehen?

 

19. Sind möglicherweise die Absichten der Bezirksverwaltung durch Anregungen von Abgeordneten der Bezirksversammlung oder Fraktionen ausgelöst worden?

 

20. Aus welchem Grunde ist der inhaltlich und fachlich zuständige Kulturausschuss bisher mit diesem Thema überhaupt nicht befasst worden?

 

21. Soll dieses ggf. vor einer Entscheidung des Bezirksamtes noch geschehen, ggf. wann?

 

22. Die Bezirksverwaltung hatte in den vergangenen Jahren die Fraktionen darüber informiert, dass der Trägerverein gebeten worden war, seine Zukunftskonzeptionen darzustellen. Dieses ist offenbar mehrfach geschehen, welche konkrete inhaltliche Kritik hatte die Bezirksverwaltung an den vorgelegten Unterlagen?

 

23. Wann und auf welchem Wege ist diese inhaltliche Kritik dem Trägerverein und der Geschäftsführung übermittelt worden?

 

24. Trifft es zu, dass dem Geschäftsführer durch Mitarbeiter des Bezirksamtes angetragen worden ist, nach seinem Ausscheiden auf Honorarbasis für das Bezirksamt tätig zu werden, da man auf seine Expertise und Sachkunde bei der weiteren Planung und Realisierung von Baumaßnahmen nicht verzichten könne?

 

25. Ist im Hinblick auf ein solches Ansinnen davon auszugehen, dass das Bezirksamt nicht über die nötige Sachkunde und Kenntnis hinsichtlich der erforderlichen Baumaßnahmen im Rieckhof verfügt?

 

26. Hat das Bezirksamt Überlegungen angestellt, welcher Träger möglicherweise für die Fortführung des Betriebs in Betracht kommen könnte?

 

27. Sind entsprechende Verhandlungen geführt worden, ggf. mit wem und wann?

 

28. Ist derartigen möglichen Trägern eine geänderte inhaltliche Konzeption des Bezirksamtes übermittelt worden, wenn ja, wann?

 

29. Welche Rahmenbedingungen möchte das Bezirksamt in ein Interessenbekundungsverfahren einbringen?

 

30. Ist dabei insbesondere auch die Frage der gastronomischen Angebote im Hause und der entsprechenden Rahmenbedingungen bereits erörtert?

 

31. Wann soll die Bezirksversammlung insgesamt mit den inhaltlichen Vorstellungen hinsichtlich eines Interessenbekundungsverfahrens befasst werden?

 

 

Hamburg, am 26.04.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                            Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                                        Robert Timmann

                                                                          Brit-Meike Fischer-Pinz

                                                                          Michael Schaefer

 

 

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