Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Finanzmittel für den bisherigen Träger des Rieckhofs
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.29
Nach bisher vorliegenden Informationen hat der Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. gegenüber der Bezirksverwaltung geltend gemacht, dass die bürgerschaftlichen Mittel, die für den Fortbetrieb des Rieckhofs 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt werden, ihm zufließen müssen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche Widerspruchsverfahren des bisherigen Trägervereins gegenüber Entscheidungen des Bezirksamts sind anhängig geworden?
2. Über welchen der Widersprüche ist seitens des Bezirksamts bereits entschieden worden?
3. Falls keine Entscheidung getroffen worden ist: Aus welchem Grunde war dieses bisher nicht der Fall?
4. Sind gegebenenfalls insoweit nach Widerspruchsentscheidungen die bisherigen Auffassungen der Verwaltung korrigiert worden?
5. Sofern dieses nicht der Fall ist: Sind gegebenenfalls Klageverfahren gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid entstanden?
6. Wie ist insoweit der derzeitige Sachstand für die verschiedenen Finanzierungsverfahren?
7. Geht die Bezirksverwaltung davon aus, dass dem Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. in erheblichem Umfang Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, da er auch nach Aufgabe des konkreten Betriebes umfangreiche weitere kostenträchtige Maßnahmen treffen und finanzieren muss?
8. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass insbesondere steuerrechtliche Fragen einschließlich Sicherung und Aufbewahrung von Unterlagen über geraume Zeit zu Finanzbedarf führen, der gegenüber dem Verein sichergestellt werden muss?
9. In welchem Umfang rechnet die Bezirksverwaltung insoweit mit zwingenden gesetzlichen Folgekosten, die in den bisherigen Zuwendungsbescheiden nicht enthalten sind und auch nicht prognostiziert werden konnten?
Hamburg, den 18.07.2022
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. Juli 2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2320) wie folgt Stellung:
1. Welche Widerspruchsverfahren des bisherigen Trägervereins gegenüber Entscheidungen des Bezirksamts sind anhängig geworden?
2. Über welchen der Widersprüche ist seitens des Bezirksamts bereits entschieden worden?
3. Falls keine Entscheidung getroffen worden ist: Aus welchem Grunde war dieses bisher nicht der Fall?
4. Sind gegebenenfalls insoweit nach Widerspruchsentscheidungen die bisherigen Auffassungen der Verwaltung korrigiert worden?
5. Sofern dieses nicht der Fall ist: Sind gegebenenfalls Klageverfahren gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid entstanden?
Zu den Fragen 1 – 5: Der Verein hat mit Schreiben vom 17.01.2022 Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid des Bezirksamts vom 20.12.2021 eingelegt. Nach im Ergebnis negativ erfolgter Abhilfeprüfung durch das den Ausgangsbescheid erlassende Fachamt Sozialraummanagement wurde der Widerspruch dem Rechtsamt zur abschließenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren zugeleitet. Diese Entscheidung durch das Rechtsamt steht noch aus, da die rechtliche Prüfung noch andauert.
6. Wie ist insoweit der derzeitige Sachstand für die verschiedenen Finanzierungsverfahren?
Der Zuwendungszeitraum des Bescheids vom 20.12.2021 ist beendet. Der Träger hat nun bis zum 30.09.2022 Zeit, einen Verwendungsnachweis vorzulegen, welcher anschließend geprüft wird.
7. Geht die Bezirksverwaltung davon aus, dass dem Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. in erheblichem Umfang Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, da er auch nach Aufgabe des konkreten Betriebes umfangreiche weitere kostenträchtige Maßnahmen treffen und finanzieren muss?
8. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass insbesondere steuerrechtliche Fragen einschließlich Sicherung und Aufbewahrung von Unterlagen über geraume Zeit zu Finanzbedarf führen, der gegenüber dem Verein sichergestellt werden muss?
9. In welchem Umfang rechnet die Bezirksverwaltung insoweit mit zwingenden gesetzlichen Folgekosten, die in den bisherigen Zuwendungsbescheiden nicht enthalten sind und auch nicht prognostiziert werden konnten?
Zu den Fragen 7 – 9: Die Prüfungen und der Austausch mit dem Träger dauern insoweit noch an. Aussagen im Lichte der Fragestellungen sind daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich möglich.
i.V. Trispel
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