21-2320.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Finanzmittel für den bisherigen Träger des Rieckhofs

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.09.2022
Sachverhalt

Nach bisher vorliegenden Informationen hat der Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. gegenüber der Bezirksverwaltung geltend gemacht, dass die bürgerschaftlichen Mittel, die für den Fortbetrieb des Rieckhofs 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt werden, ihm zufließen müssen. 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1.       Welche Widerspruchsverfahren des bisherigen Trägervereins gegenüber Entscheidungen des Bezirksamts sind anhängig geworden?

2.       Über welchen der Widersprüche ist seitens des Bezirksamts bereits entschieden worden?

3.       Falls keine Entscheidung getroffen worden ist: Aus welchem Grunde war dieses bisher nicht der Fall?

4.       Sind gegebenenfalls insoweit nach Widerspruchsentscheidungen die bisherigen Auffassungen der Verwaltung korrigiert worden?

5.       Sofern dieses nicht der Fall ist: Sind gegebenenfalls Klageverfahren gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid entstanden?

6.       Wie ist insoweit der derzeitige Sachstand für die verschiedenen Finanzierungsverfahren?

7.       Geht die Bezirksverwaltung davon aus, dass dem Verein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. in erheblichem Umfang Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, da er auch nach Aufgabe des konkreten Betriebes umfangreiche weitere kostenträchtige Maßnahmen treffen und finanzieren muss?

8.       Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass insbesondere steuerrechtliche Fragen einschließlich Sicherung und Aufbewahrung von Unterlagen über geraume Zeit zu Finanzbedarf führen, der gegenüber dem Verein sichergestellt werden muss?

9.       In welchem Umfang rechnet die Bezirksverwaltung insoweit mit zwingenden gesetzlichen Folgekosten, die in den bisherigen Zuwendungsbescheiden nicht enthalten sind und auch nicht prognostiziert werden konnten?

Hamburg, den 18.07.2022