Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Widersprüche in Aussagen über das Begleitgremium zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürger:innenhaus
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.39
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 21-1844.01) heißt es in der Vorbemerkung, bezugnehmend auf Frage 1 „Wer hat die Teilnehmer/innen am Begleitgremium ausgesucht?“: „Die Zusammensetzung des Begleitgremiums zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürger:innenhaus (IBV) wurde auf Vorschlag des Bezirksamts in Abstimmung mit den gemeinsam befassten Ausschüssen (Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg) festgelegt“.
Dies widerspricht der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 24.06.21, wo Herr Eichhorn berichtete (Niederschrift S. 5): „Bei der Erstellung des Textes für das IBV durch das Bezirksamt Harburg sollen weitere Impulse der Politik sowie gesellschaftlicher Akteure berücksichtigt werden. Hierfür werde ein Begleitgremium gebildet, das aus Vertretern der Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg, des Bezirksseniorenbeirates, des Harburger Integrationsrates sowie nach Möglichkeit aus Vertretungen der Netzwerke Jugendforum in Harburg und Süderelbe sowie des Kreisschüler:innenrates Harburg und des ASTA der TUHH sowie Vertreter:innen des Bezirksamt Harburg bestehen solle. Die Fraktionen werden gebeten, bis zum 6. August Vertreter:innen für das Gremium zu benennen“. Am Schluss des Berichtes heißt es in der Niederschrift: „Die Ausschüsse nehmen Kenntnis“. Folglich wurde die Zusammensetzung des Begleitgremiums nicht in Abstimmung mit den Ausschüssen festgelegt, sondern allein von der Bezirksverwaltung, die Ausschussmitglieder durften sie lediglich zur Kenntnis nehmen.
Widersprüche gibt es auch zwischen der ursprünglich angekündigten Funktion des Begleitgremiums und seiner letztlichen Aufgabe. Frau Fredenhagen berichtete auf der Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 27.05.21 (Niederschrift S.9): „Das Bezirksamt nehme den Wunsch der politischen Beteiligung aber auch der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Deshalb werde die Verwaltung im Laufe des Verfahrens den Einsatz eines Begleitgremiums vorschlagen, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der BV. Dies beginne mit der Ausgestaltung des Textes für das IBV, der Besetzung der Jury und dem Zeitplan für das gesamte Verfahren“.
Über den Zeitplan berichtete Herr Eichhorn jedoch schon am 24.06.21, also noch vor der Bildung des Begleitgremiums (Niederschrift S. 5): „Interessierte hätten bis zum Jahreswechsel 2021/2022 Zeit, sich am dem IBV zu beteiligen“ (mittlerweile auf den 31.01.22 verschoben). „Eine noch zu benennende Jury empfiehlt dem Bezirksamt im 1. Quartal 2022 ein Konzept“.
Frau Knipfer berichtete vom einzigen Treffen des Begleitgremiums am 17.09.21 auf der Sitzung des Kulturausschusses am 30.09.21 (Niederschrift S. 6): „Die Anwesenden hätten sehr engagiert mitgemacht und man habe viele konkrete Ideen sammeln können, die nun in den IBV-Text, die Bewertung der dann eingereichten Konzepte und die Vorbereitung der Programmgestaltung des siegreichen Trägers einfließen würden. Das Begleitgremium habe entschieden, dass ein weiteres Treffen nicht notwendig sei. Der nächste Schritt seitens der Verwaltung sei jetzt die Erarbeitung des Textes zum IBV, der in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses gemeinsam mit dem Regionalausschuss Harburg vorgestellt werden solle“. Die Beteiligung des Begleitgremiums bestand also letztlich nur darin, dass Ideen gesammelt wurden, welche die Verwaltung bei Erarbeitung des Textes zum IBV verwenden kann – oder auch nicht. Mit der Jurybesetzung oder dem Zeitplan des Verfahrens hat sich das Begleitgremium gar nicht befasst.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Antwort auf die Anfrage Drs. 21-1844 bezüglich der Aussage, die Zusammensetzung des Begleitgremiums sei in Abstimmung mit den Ausschüssen erfolgt, und der Niederschrift der Ausschusssitzung vom 24.06.21, aus der hervorgeht, die Zusammensetzung sei den Ausschüssen vorgestellt und lediglich zur Kenntnis genommen worden?
2. Warum wurde der ursprünglich angekündigte Plan, Politik sowie Bürgerinnen und Bürger durch das Begleitgremium bezüglich Ausschreibung, Zeitplan und Jurybesetzung mitbestimmend am IBV zu beteiligen, nicht umgesetzt und das Begleitgremium auf einer einzigen Sitzung zum bloßen Ideengeber degradiert?
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