Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Widersprüche in Aussagen über das Begleitgremium zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürger:innenhaus
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.39
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drs. 21-1844.01) heißt es in der Vorbemerkung, bezugnehmend auf Frage 1 „Wer hat die Teilnehmer/innen am Begleitgremium ausgesucht?“: „Die Zusammensetzung des Begleitgremiums zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürger:innenhaus (IBV) wurde auf Vorschlag des Bezirksamts in Abstimmung mit den gemeinsam befassten Ausschüssen (Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg) festgelegt“.
Dies widerspricht der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 24.06.21, wo Herr Eichhorn berichtete (Niederschrift S. 5): „Bei der Erstellung des Textes für das IBV durch das Bezirksamt Harburg sollen weitere Impulse der Politik sowie gesellschaftlicher Akteure berücksichtigt werden. Hierfür werde ein Begleitgremium gebildet, das aus Vertretern der Fraktionen der Bezirksversammlung Harburg, des Bezirksseniorenbeirates, des Harburger Integrationsrates sowie nach Möglichkeit aus Vertretungen der Netzwerke Jugendforum in Harburg und Süderelbe sowie des Kreisschüler:innenrates Harburg und des ASTA der TUHH sowie Vertreter:innen des Bezirksamt Harburg bestehen solle. Die Fraktionen werden gebeten, bis zum 6. August Vertreter:innen für das Gremium zu benennen“. Am Schluss des Berichtes heißt es in der Niederschrift: „Die Ausschüsse nehmen Kenntnis“. Folglich wurde die Zusammensetzung des Begleitgremiums nicht in Abstimmung mit den Ausschüssen festgelegt, sondern allein von der Bezirksverwaltung, die Ausschussmitglieder durften sie lediglich zur Kenntnis nehmen.
Widersprüche gibt es auch zwischen der ursprünglich angekündigten Funktion des Begleitgremiums und seiner letztlichen Aufgabe. Frau Fredenhagen berichtete auf der Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 27.05.21 (Niederschrift S.9): „Das Bezirksamt nehme den Wunsch der politischen Beteiligung aber auch der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Deshalb werde die Verwaltung im Laufe des Verfahrens den Einsatz eines Begleitgremiums vorschlagen, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der BV. Dies beginne mit der Ausgestaltung des Textes für das IBV, der Besetzung der Jury und dem Zeitplan für das gesamte Verfahren“.
Über den Zeitplan berichtete Herr Eichhorn jedoch schon am 24.06.21, also noch vor der Bildung des Begleitgremiums (Niederschrift S. 5): „Interessierte hätten bis zum Jahreswechsel 2021/2022 Zeit, sich am dem IBV zu beteiligen“ (mittlerweile auf den 31.01.22 verschoben). „Eine noch zu benennende Jury empfiehlt dem Bezirksamt im 1. Quartal 2022 ein Konzept“.
Frau Knipfer berichtete vom einzigen Treffen des Begleitgremiums am 17.09.21 auf der Sitzung des Kulturausschusses am 30.09.21 (Niederschrift S. 6): „Die Anwesenden hätten sehr engagiert mitgemacht und man habe viele konkrete Ideen sammeln können, die nun in den IBV-Text, die Bewertung der dann eingereichten Konzepte und die Vorbereitung der Programmgestaltung des siegreichen Trägers einfließen würden. Das Begleitgremium habe entschieden, dass ein weiteres Treffen nicht notwendig sei. Der nächste Schritt seitens der Verwaltung sei jetzt die Erarbeitung des Textes zum IBV, der in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses gemeinsam mit dem Regionalausschuss Harburg vorgestellt werden solle“. Die Beteiligung des Begleitgremiums bestand also letztlich nur darin, dass Ideen gesammelt wurden, welche die Verwaltung bei Erarbeitung des Textes zum IBV verwenden kann – oder auch nicht. Mit der Jurybesetzung oder dem Zeitplan des Verfahrens hat sich das Begleitgremium gar nicht befasst.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Antwort auf die Anfrage Drs. 21-1844 bezüglich der Aussage, die Zusammensetzung des Begleitgremiums sei in Abstimmung mit den Ausschüssen erfolgt, und der Niederschrift der Ausschusssitzung vom 24.06.21, aus der hervorgeht, die Zusammensetzung sei den Ausschüssen vorgestellt und lediglich zur Kenntnis genommen worden?
2. Warum wurde der ursprünglich angekündigte Plan, Politik sowie Bürgerinnen und Bürger durch das Begleitgremium bezüglich Ausschreibung, Zeitplan und Jurybesetzung mitbestimmend am IBV zu beteiligen, nicht umgesetzt und das Begleitgremium auf einer einzigen Sitzung zum bloßen Ideengeber degradiert?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 13.12.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-1875) wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Fragen beschäftigen sich vor allem mit dem Thema „Beteiligung“. Daher wird das Verständnis des Bezirksamtes Harburg von „Beteiligung“ im Sinne von Partizipation vorweg gestellt. Bei dem beschriebenen Prozess ging und geht es darum, sowohl die politischen Vertreter:innen der Bezirksversammlung Harburg (BV) und ihrer zuständigen Ausschüsse (Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg) einzubeziehen als auch die Harburger Bevölkerung mittels Bevölkerungsgruppen, die diese repräsentieren bzw. vertreten können, zu beteiligen (Auflistung der beteiligten Vertretungen s. Antwort auf die vorherige Kleine Anfrage, Drs. 21-1844.01).
Daher wurde die Idee eines Begleitgremiums für das Interessenbekundungsverfahren (IBV) entwickelt und in der gemeinsamen Sitzung Ende Mai 2021 der Politik und Öffentlichkeit vorgestellt. Die Mitglieder der Ausschüsse hatten in der Sitzung und auch im Nachgang die Gelegenheit, ihre Meinung zu der Idee sowie Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge einzubringen. Nachdem die Idee auf Wohlwollen gestoßen ist, wurde der Plan der Einrichtung eines entsprechenden Begleitgremiums von der Verwaltung umgesetzt. Darüber wurden die Ausschüsse in der nächsten Sitzung Ende Juni 2021 informiert.
Die Anfrage an die Fraktionen der BV und die unterschiedlichen Vertretungen von Bevölkerungsgruppen, ob sie Interesse hätten, an dem Begleitgremium mitzuwirken und die Bitte, eine:n Teilnehmer:in zu benennen sowie die tatsächliche Teilnahme und Mitwirkung ist unser Verständnis von Beteiligung und Einfluss-Möglichkeit. Während der Sitzung des Begleitgremiums wurden zahlreiche Ideen und Anregungen gesammelt, die z.T. aufgenommen wurden, auch der Zeitablauf des Interessenbekundungsverfahrens und seine Bewerbung wurden rege diskutiert.
Dass die endgültige Formulierung des IBV-Textes von der Verwaltung erstellt wurde, ändert nichts daran, dass eine Beteiligung stattgefunden hat, auf deren Basis die Verwaltung gehandelt hat.
Auch bei den Quartiersbeiträten in RISE-Gebieten werden Themen gemeinsam diskutiert und beraten, aber die letztendliche Entscheidung liegt bei der Bezirksversammlung Harburg und nicht bei den im Beirat beteiligten Personen. Beteiligung bedeutet, die Möglichkeit einer Einflussnahme zu haben, muss aber nicht immer auch abschließende Entscheidungsbefugnis beinhalten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Siehe Vorbemerkung.
Im Übrigen haben die Ausschüsse am 24.6.2021 keine Anregungen zu einer Veränderung der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Begleitgremiums gemacht. Wären in der Beratung entsprechende Vorschläge gemacht worden, hätten diese berücksichtigt werden können. Da die beteiligten Ausschüsse keine formale Zuständigkeit im Sinne einer Entscheidung über die Zusammensetzung von beratenden Gremien haben, konnte die Angabe im Protokoll nur „Kenntnisnahme“ lauten.´
2. Warum wurde der ursprünglich angekündigte Plan, Politik sowie Bürgerinnen und Bürger durch das Begleitgremium bezüglich Ausschreibung, Zeitplan und Jurybesetzung mitbestimmend am IBV zu beteiligen, nicht umgesetzt und das Begleitgremium auf einer einzigen Sitzung zum bloßen Ideengeber degradiert?
Siehe Vorbemerkung. Das Begleitgremium hat auf seiner Sitzung selbst entschieden, dass keine weitere Sitzung notwendig ist, weil in der einen sehr konstruktiven Sitzung alle Punkte abschließend diskutiert und beraten werden konnten. Da die anfragende Fraktion an der Sitzung nicht teilgenommen hat, war ihr dieser Umstand ggf. nicht bekannt.
Darüber hinaus wurden die Teilnehmenden am Begleitgremium im Nachgang angefragt, ob sie Interesse hätten, an der als beratende Mitglieder in der Jury, die die eingereichten Bewerbungen/ Konzepte sichtet und eine Empfehlung ausspricht, teilzunehmen. Wunsch des Bezirksamtes ist, dass die Jury aus den Mitgliedern des Begleitgremiums besteht und diese somit auf die Auswahl des Gewinner-Konzeptes Einfluss nehmen können. Da die Teilnahme am Begleitgremium aber freiwillig erfolgt, kann die genaue Besetzung nicht von der Verwaltung festgelegt werden.
Fredenhagen
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