21-1392.04

Vorlage der Verwaltung zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhaus - weiteres Vorgehen

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 28.10.2021 Regionalausschuss Harburg Ö 1

Sachverhalt

Bezirksamt Harburg        20. Oktober 2021

 

Vorlage der Verwaltung zum Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhausr die gemeinsame Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 28.10.2021

 

Das Bezirksamt Harburg führt ein Interessen­bekundungs­verfahren (IBV) durch, um neue konzeptionelle Ideen für ein zukunftsfähiges Harburger Bürgerhaus in der Rieckhoffstraße 12, 21073 Hamburg zu finden. Der derzeitige Betreiber (Freizeit­zentrum Hamburg-Harburg e.V.) wurde gebeten, sich daran zu beteiligen.

Die Harburger Verwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung Harburg regelmäßig zum Stand des Verfahrens. Sobald ein Sieger im Auswahlprozess gefunden ist, wird der Träger zur Konkretisierung der zukünftigen Angebote im Bürgerhaus eine umfangreiche Beteiligung der Harburger Bevölkerung durchführen.

Als erster Teil der Bürger:innenbeteiligung wurde ein Begleitgremium gegründet. An der Sitzung am 17.09.2021 haben teilgenommen:

  • Jeweils ein:e Vertreter:in der Fraktionen der Harburger Bezirks­versammlung (anwesend SPD, Grüne, CDU, FDP)
  • Vertreter:in des Bezirksseniorenbeirats
  • Vertreter:in des Harburger Integrationsrats
  • Vertreter:in des Kreisschüler:innenrats
  • Jeweils ein:e Vertreter:in der beiden Harburger Jugendforen (Harburg und Süderelbe)
  • Zwei Vertreter:innen des Studierendenparlaments der TUHH
  • Vertreter:in der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (fachliche Ansprechstelle für Bürgerhäuser; entschuldigt)
  • Drei Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes Harburg (Organisation)

Das Begleitgremium wurde gemäß der vielfältigen Bevölkerungsstruktur des Bezirkes zusammengesetzt. Es hatte die Aufgabe, Wünsche für den Text des IBV zu sammeln. Dazu wurden von zwei Arbeitsgruppen folgende drei Fragenblöcke bearbeitet:

Frageblock 1

  • r wen soll das Bürgerhaus vor allem da sein?
  • Wie sollen die Zielgruppen angesprochen und eingebunden werden?
  • Wie können sich hier unterschiedliche Menschen begegnen?

Frageblock 2:

  • Was erwarten Sie von einem Harburger Bürgerhaus?
  • Ich will das Bürgerhaus nutzen, um…
  • Meine Eltern, Kinder, Freund:innen würden das Bürgerhaus nutzen, um…

Frageblock 3:

  • Wie kann das IBV eine möglichst breite Aufmerksamkeit erhalten?
  • Wo und wie soll das IBV beworben werden, um möglichst vielfältige Konzeptideen zu erhalten?

 

Ergebnisse

  • Einer Vielzahl der Teilnehmenden in einer der beiden Arbeitsgruppen war der „Rieckhof, dessen Nutzung und Bedeutung vollkommen unbekannt. Die Teilnehmenden dieser Arbeitsgruppe waren vorwiegend jünger.
  • Alle Anwesenden haben sich rege und engagiert mit den Fragen beschäftigt und viele konkrete Vorschläge gemacht. Der Fokus der Vorschläge lag auf Angebotenr junge und für arme Menschen sowie für Menschen marginalisierter Gruppierungen.
  • Beide Arbeitsgruppen nannten bspw. die Einrichtung eines Safe Space und den Bedarf von selbstverantwortlicher Werkstattarbeit, viele offene Räume für verschiedene Bedarfe, wie z.B. ungestörtes „Abhängen“r Jugendliche, eine Wärmestube für Obdachlose, eine „Soliküche“, Bildung für Jung bis Alt sowie die Forderung nach niedrigschwelligennstlerischen Angeboten.

 

Die Ergebnisse der Sitzung des Begleitgremiums sind in den Entwurf des IBV-Textes eingeflossen. Da dieser ausreichend Spielraum für gute Konzepte bieten muss, wurden zumeist Oberbegriffe für die gewünschten Punkte eingebaut. Die Vorschläge fließen aber nicht nur in den IBV-Text ein, sondern auch in die Bewertung der eingereichten Konzepte sowie in die Vorbereitung der Programmgestaltung des siegreichen Trägers und sind ein gutes Fundament für die spätere Bürger:innenbeteiligung zur Konkretisierung des Programms.

 

Der Text des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) wurde auf Basis der Rahmen­bedingungen, der Wünsche des Begleitgremiums, der Hamburg weit abgestimmten Förderrichtlinie Bürgerhäuser sowie der Erkenntnisse und Anforderungen des Bezirksamtes Harburg erstellt und werden im nicht-öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg am 28.10.2021 vorgestellt. Dies dient der Wahrung von Vertraulichkeit und Wettbewerbsgerechtigkeit. Die beiden Ausschüsse der Bezirks­versammlung haben in der Sitzung Gelegenheit, Anmerkungen zum geplanten Vorgehen abzugeben.

 

Der finalisierte Aufruf zur Teilnahme am IBV wird zeitnah veröffentlicht. Ausschreibungs­zeitraum soll November 2021 bis Ende Januar 2022 (mind. 3 Monate) sein. Anschließend folgt die Sichtung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung und die Prüfung der Zulassung zum Verfahren (Erfüllung formaler und rechtlicher Rahmenbedingungen/ Voraus­setzungen).

 

Je nach Anzahl der eingereichten Bewerbungen wird ein ein- oder zweistufiges Auswahl­verfahren mit Beteiligung einer beratenden Jury durchgeführt. Voraussichtliche Mitglieder sind die Teilnehmenden des Begleitgremiums. Dabei darf kein Jurymitglied in einer persönlichen und/oder beruflichen Beziehung zu den Bewerbenden stehen. Die Frage nach der Befangenheit orientiert sich an den Vorgaben für Mitglieder der Bezirksversammlung (u.a. § 32 BezVWG) und des Bezirksverwaltungsgesetzes (u.a. § 6 Abs. 3 ff. BezVG: Verbot der Mitberatung und Abstimmung in Angelegenheiten, die besonderen Vor- oder Nachteil bringen könnten).

Folgender Ablauf ist geplant:

-          rz 2022: Versand der Unterlagen an Jury-Mitglieder

-          Schriftliche Bewertung der Bewerbungen via Bewertungsmatrix durch die Jury

-          Zusammenfassung der Bewertungen durch das Bezirksamt

-          Sollten mehr als fünf Bewerbungen eingehen, wird die Verwaltung anhand der eingereichten schriftlichen Bewertungen der Jurymitglieder die fünf aussichts­reichsten Bewerbungen ermitteln.

-          Einladung aller oder ausgewählter Bewerber:innen zu einer Präsentation ins Bezirksamt

-          Durchführung der Präsentationen im Frühjahr 2022 vor der Jury

-          Dialogische Bewertung der Bewerber:innen durch die Jury

-          Ziel, ist eine gemeinsame Empfehlung einer Bewerbung mit dem aussichtsreichsten Konzept zu erreichen

-          Bezirksamt Harburg führt ggf. Nachverhandlungen und weitere Gespräche für eine Antragstellung auf eine Zuwendung

-          Voraussichtlich Übernahme des Betriebs des Harburger Bürgerhauses mit neuem Konzept am 1. Juli 2022

-          Vorstellung des ausgewählten Konzeptes und Trägers im Kulturausschuss

-          Durchführung der Bürgerbeteiligung durch den ggf. neuen Träger zur konkreten Angebotsgestaltung voraussichtlich im Herbst 2022

-          Einrichtung eines dauerhaften „Beirats Bürgerhaus Harburg“ zur Begleitung der fachlichen Steuerung des Bezirksamtes.

 

 

 

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