21-1392

Geplantes Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhaus (Rieckhof)

Mitteilungsvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.11.2024 Kulturausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Bezirksamt Harburg         29. April 2021

 

 

Mitteilungen der Verwaltung, Kulturausschuss am 29.04.2021

Geplantes Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhaus (Rieckhof)

Das Bezirksamt Harburg plant, ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Suche eines neuen Konzepts für den Betrieb des Harburger Bürgerhauses durchzuführen. Das Bürgerhaus wurde seit der Eröffnung im Jahr 1984 unter dem Namen „Rieckhof“ vom Trägerverein Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. und dessen Mitarbeitenden geführt. Ende 2020 ist das zuletzt gültige Konzept des Hauses ausgelaufen, das mit der Politik, Verwaltung und interessierten Öffentlichkeit abgestimmt war. Darüber hinaus stehen in nächster Zeit sowohl eine umfassende Modernisierung des Gebäudes mit monatelanger Schließung als auch das Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. der Ruhestand der Hälfte der Mitarbeitenden des Rieckhofs an, sodass ein guter Zeitpunkt für ein öffentliches Interessen­bekundungsverfahren gekommen ist.

Das Gebäude in der Rieckhoffstraße 12 gehört zum Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Harburg. Für den Betrieb stehen Mittel aus dem Einzelplan des Bezirksamtes Harburg zur Verfügung, die in Form von Zuwendungen jährlich vergeben werden. Mit dem geplanten öffentlichen Interessen­bekundungs­verfahren soll eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts auf Grundlage der Förderrichtlinie Bürgerhäuser ermöglicht werden. Über die eingereichten Konzepte soll eine Jury aus Politik und Verwaltung befinden. Es ist geplant, den Betrieb befristet voraussichtlich für eine Laufzeit von fünf Jahren auszuschreiben.

In der Kulturausschuss-Sitzung am 27.05.2021 sollen ein Entwurf des Aus­schreibungstextes des Interessenbekundungsverfahrens (nicht-öffentlicher Sitzungsteil) sowie das geplante Modernisierungs­vorhaben inklusive Ergebnissen einer Machbarkeitsstudieffentlicher Teil) vorgestellt werden. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass danach Anmerkungen der Politik in den Entwurf eingearbeitet und die Jury zusammengestellt wird (Benennung der politischen Vertretungen durch Bezirks­versammlung). Angestrebt ist, das Interessen­bekundungs­verfahren im Sommer 2021 zu starten. Das ermöglicht es interessierten Trägern ungefähr drei Monate lang, ein Konzept zu erarbeiten und sich damit zu bewerben.

 

Fredenhagen

 

 

 

 

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