Protokoll
Gemeinsame Sitzung des Kulturausschusses sowie dem Regionalausschuss Harburg (zu TOP 1) - via Skype vom 29.04.2021

Ö 1 - 21-0503.02

Neuregelung Nutzungsbedingungen Freilichtbühne Harburg (Bericht der Verwaltung)

Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussteilnehmer*innen und Gäste und teilt mit, gemeinsam mit dem Regionalausschuss Harburg solle heute über die vor einiger Zeit beschlossenen Beschränkungen für die Nutzung der Freilichtbühne diskutiert werden, ob diese bestehen oder eventuell erweitert werden sollen. Natürlich habe man auch Interesse daran, dass rger*innen an der Diskussion teilnehmen, um gemeinsam mit allen Betroffenen Konflikte zu lösen.

 

Eine Vertreterin der Verwaltung aus dem Bereich Sondernutzungen berichtet anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) über die Historie der Freilichtbühne und den aktuellen Sachstand und stellt abschließend die Variantenvorschläge vor:

 

Die Harburger Freilichtbühne sei ein schöner Veranstaltungsort gelegen inmitten einer Grün- und Erholungsanlage, in der Nähe eines Wohngebietes, in einem Landschaftsschutzgebiet und damit auch in einem Spannungsfeld ganz unterschiedlicher Interessen.

 

Historie

Die Bühne und ihre Nutzungsbedingungen und die an sie gestellten Nutzungswünsche hätten bereits einen längeren Prozess durchlaufen, der folgend in den wesentlichen Eckpunkten dargestellt werde:

  • 2010 bzw. 2013 Beschwerdelagen hren zur Einführung restriktiver Nutzungsbedingungen mit 5 Grundsatzregeln -r „laute“ Veranstaltungen (= elektronisch verstärkt)
  • 2014 Restaurierung der Bühne
  • 2015 Auftrag der Politik für eine intensivere Nutzung der Bühne
  • 2016 2017 Bewirtschaftung der Bühne durch die Hamburg Kreativ Gesellschaft mit dem Ziel, vorrangig nicht elektronisch verstärkte Formate (z.B. Lesungen oder Theater) zu gewinnen (Leider sei dieses Ziel nicht erreicht worden, weil die Topographie des Ortes eine besondere logistische Herausforderung darstelle und eine Infrastruktur nur eingeschränkt vorhanden sei. Zudem seien die Interessenbekundungen, die im Rahmen dieser Bewirtschaftung stattgefunden hätten, auch eher aus dem elektronisch verstärkten Musikbereich gekommen.)
  • Um das Ziel der intensiveren Nutzung der Freilichtbühne weiter zu verfolgen, sei in einer gemeinsamen Planung von Citymanagement Harburg e.V., der SuedKultur und weiteren Akteuren in Kooperation mit dem Bezirksamt die Idee eines kompakten Kulturfestivals entstanden, genannt „Sommer im Park“. Dieses Festival habe 2018 erstmalig an einem Wochenende stattgefunden und soweit bekannt auch zu keinerlei Beschwerden geführt.
  • 2019 hnenüberdachung
  • 2019 habe das Kulturfestival „Sommer im Park“ erstmalig an zwei Wochenenden stattgefunden. Trotz des bestätigten Erfolgs der Veranstalter habe es leider einige Beschwerden nach sich gezogen, wie auch 2 Techno-Veranstaltungen, die in 2019 durchgeführt worden seien.
  • Anfang 2020 habe die damalige Behörde für Umwelt und Energie naturschutzrechtliche Beschränkungen für elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen wegen dem Vogelbrutschutz ausgesprochen. Das bedeute, dass solche Veranstaltungen nur noch in dem Zeitraum 15.07. bis 31.10. genehmigungsfähig seien.
  • Aufgrund der Beschwerdelage in 2019 sei Anfang 2020 ein Dialog mit Anwohnern, Kulturschaffenden, Politik und Verwaltung durchgeführt worden, um sich über die verschiedenen Standpunkte und Interessenlagen auszutauschen. Daraus sei der Auftrag an die Verwaltung gewachsen, unter Abwägung der verschiedenen Interessenlage und des rechtlichen Rahmens eine Kompromisslösung zu finden.

 

Veranstaltungen, die auf der Bühne stattfinden:

Veranstaltungen bis 55 dB(A) ohne Regelungsbedarf:

  • Lesungen
  • Poetry-Slam
  • Theater
  • Comedy / Kabarett
  • Open-Air-Kino
  • Chormusik
  • Orchesterauftritt
  • Freiluftgottesdienste
  • u.ä.

 

hrend der Saison (Mai bis Oktober) dürfe die Mehrheit der Veranstaltungen, die sich im Lärmbereich bis 55 dB(A) befinden, immer stattfinden. Die vorgenannten Veranstaltungen seien unkritisch, weil die zu erwartenden Schallimmissionen den zulässigen Lärmwert von 55 dB(A) nicht überschreiten.

Fazit:r diese Art der Veranstaltungen gebe es keinen Regelungsbedarf und deshalb seien diese Veranstaltungen auch nicht Gegenstand der neu aufzustellenden Nutzungsbedingungen.

 

Veranstaltungen von 55 bis 70 dB(A) mit Regelungsbedarf:

  • Tanzpartys (z.B. Techno)
  • Musikfestivals
  • Konzerte

Zu diesen Veranstaltungen gebe es Begehrlichkeiten, Ausnahmen von den Grundsatzregeln zu haben.

 

Die vorgenannten Veranstaltungen dürften nur beschränkt stattfinden

  • wegen naturschutzrechtlicher Beschnkungen nur in dem Zeitraum 15.07. 31.10. genehmigungsfähig
  • kritisch, weil erfahrungsgemäß regelhaft Gegenstand von Beschwerden

Fazit: r diese Art der Veranstaltungen bestehe ein Regelungsbedarf.

 

Variantenvorschläge

Unter Abwägung der verschiedenen Interessen und dem rechtlichen Rahmen habe die Verwaltung 3 Kompromisslösungen erarbeitet, die für die elektronisch verstärkten Musikveranstaltungen gelten könnten. Die drei alternativen Kompromisslösungen sehen jeweils Grundregeln und Ausnahmemöglichkeiten in Bezug auf das Veranstaltungsende, die Anzahl der Veranstaltungstage und die Musikeinspieldauer vor. Über Ausnahmen von den Grundregeln sollte ein bezirkspolitisches Gremium einzelfallbezogen befinden. Je nach Ausgestaltung der Kompromisslösung und Zulassung von Ausnahmen können unterschiedliche Nutzungsauslastungen der Bühne erreicht werden.

Variante 1 beinhalte die Beibehaltung der bisherigen 5 Grundsatzregeln, nämlich

  • nur eine eintägige Veranstaltung von 55 dB(A) bis 70 dB(A) pro Monat
  • mindestens ein veranstaltungsfreies Wochenende zwischen den Veranstaltungen liege
  • Ende der Veranstaltung sei spätestens 22 Uhr
  • maximaler Spielbetrieb von 5 Stunden
  • Eigenüberwachung mittels stündlicher Messungen mit Schallpegelmessgerät am festgelegten Messpunkt Heino-Marz-Weg 2 e und Führung eines Messprotokolls.

 

Variante 2 sehe im Gegensatz zur Variante 1 eine leichte Lockerung vor, nämlich

  • eine eintägige Veranstaltung von 55 dB(A) bis 70 dB(A) pro Wochenende.
  • an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden

Die übrigen Regeln bleiben unverändert zu Variante 1.

 

Variante 3 schöpfe den rechtlichen Rahmen vollumfänglich aus:

  • von eintägigen bis zu dreitägigen Veranstaltungen von 55 dB(A) bis 70 dB(A) pro Wochenende (aber max. zulässige Zahl von 18 Veranstaltungstagen pro Jahr)
  • maximaler Spielbetrieb von 8 Stunden

Die übrigen Regeln bleiben unverändert zu Variante 2.

 

Frau Ehlers erinnert an die Dialogveranstaltung im letzten Jahr im Rathaus mit den unterschiedlichen Interessengruppen, die sie für sehr gut und wichtig hielt. Sie würde sich freuen, wenn heute auf diesem Niveau weiter diskutiert werde, um einen Kompromiss zu erarbeiten, der von allen mit getragen werden könne.

 

Herr Coste habe die Dialogveranstaltung ebenfalls positiv in Erinnerung, insbesondere Äerungen von Anwohnern, die sich über die Bespielung der Bühne positiv geäert hätten.

 

Fragen werden wie folgt beantwortet:

  • Das Beschränkungsverbot richte sich nach § 44, Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz. Der Ausschuss bittet die genauen Paragraphen und die Stellungnahme der BUE zu Protokoll (s. Anlage zur Niederschrift).

 

  • Verlängerung bis 24 Uhr? Um 22 Uhr beginne regelhaft die Nachtzeit, die nur in besonders gelagerten Fällen um bis zu 2 Stunden verschoben werden könne und zwar an Abenden vor Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Nach Kenntnisstand von Herrn Langanke waren Veranstaltungen auf dem Schwarzenbergplatz und im Binnenhafen bis 23 Uhr erlaubt. Der Ausschuss bittet um Prüfung und Stellungnahme.

Stellungnahme:

In den Jahren 2018 und 2019 gab es sowohl auf den Schwarzenbergplatz als auch im Harburger Binnenhafen jeweils eine Veranstaltung, die über 22 Uhr, nämlich jeweils bis 24.00 Uhr genehmigt wurde. Dabei handelte es sich zum einen um die Aftershowparty des Diskomoves im Binnenhafen und zum anderen um das Fest der Schützengilde auf dem Schwarzenbergplatz. Anzumerken ist, dass es sich bei dem Binnenhafen nicht um ein Wohngebiet sondern um ein ausgewiesenes Kerngebiet handelt, in dem Wohnen bauplanungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig ist. Bei dem Fest der Schützengilde handelt es sich um ein sogenanntes historisches Fest, welches in anderen Jahren auf dem Rathausmarkt stattgefunden hat und bei dem daher die immissionsschutzrechtlichen Regeln nur bedingt angewendet werden können.

 

  • Festivitäten an Agentur vergeben: Aktuell sei der Verwaltung keine Vergabe an eine Agentur bekannt, deshalb werde die Genehmigung weiter über die Fachabteilung Sondernutzungen laufen.

 

  • Es sei Auflage der Genehmigung, dass der Veranstalter für die Einhaltung der 70 dB(A) Sorge zu tragen habe, deshalb auch die vorgeschriebene Eigenüberwachung und das Messprotokoll. Insofern stehe der Veranstalter auch in der Verantwortung, den Lärmpegel bei Überschreitung wieder auf max. 70 dB(A) runter zu regeln.

 

  • Wie viele Veranstaltungen gab es in 2018 und 2019 auf der Bühne? Und wie viele elektronisch verstärkte Veranstaltungen? (s. Anlage zur Niederschrift)

 

  • Welches Gremium entscheidet über Ausnahmen nach welchen Kriterien? Es handele sich um eine öffentliche Fläche, die im Rahmen der Sondernutzung genutzt und durch das Bezirksamt genehmigt werde. Grundsätzlich sei eine Nutzung mit elektronisch verstärkter Musik bis 22 Uhr erlaubt, für einzelne Ereignisse könne aber eine Verlängerung von bis zu 2 Stunden erfolgen. Für diese Einzelfallentscheidungen möchte die Verwaltung gerne die Politik beteiligen, ein entsprechendes Gremium müsste noch benannt werden. Konkrete Ausnahmeregelungen, wofür ein politischer Beschluss erforderlich wäre, seien das Veranstaltungsende, die Tagesanzahl und die Musikeinspieldauer.

 

  • Hockey-Wiese: Die Hockey-Wiese werde nur in einem sehr geringen Umfang für kleine Veranstaltungen angefragt, weil diese Fläche schwierig zu bespielen sei.

 

 

Anmerkungen / Anregungen der Gäste

  • Eine Vertreterin vom Citymanagement Harburg e.V. weist darauf hin, dass mit Variante 2 das Kulturfestival Sommer im Park nicht stattfinden könnte, weil sich nur ein Veranstaltungstag von der Organisation und vom Aufwand nicht lohnen würde. Für zunftige Jahrerde es zudem bedeuten, dass das Festival anders gestaltet werden müsste. Sie erinnert an die Veranstaltung im vergangenen Jahr, die ohne eine Beschwerdelage gut gelaufen sei. Aus dem Dialog mit den Anwohnern und den bisherigen Veranstaltungen habe sie viel gelernt, z.B. wie über die Art der Beschallung die Bühne gezielter bespielt werden könnte, um die Anwohner besser vor Lärmbelästigung zu schützen. Das Citymanagement plädiere daher für Variante 3, denn mit entsprechenden Auflagen der Veranstalter könnten Beschwerdelagen (Müll, Wildparken usw.) abgestellt werden.

Frau Ehlers merkt dazu an, sie könne die Ausführungen vom Citymanagement gut verstehen. Sie könne sich gut vorstellen, dass man für das Kulturfestival Sommer im Park eine Sondergenehmigung mit entsprechenden Auflagen gemeinsam mit dem Ausschuss erteilen könnte.

 

  • Veranstalter von Techno am Teich: Soweit ihm bekannt, sei er der einzige Techno-Veranstalter auf dem Gelände. Er hebt hervor, dass es neben den üblichen Lärmbeschwerden bei keiner Veranstaltung in den letzten 7 Jahren zu einer anderen Beschwerdelage gekommen sei. Er begrüßt die neutrale Haltung aller Beteiligten bezüglich der Musikrichtung, denn aus seiner Sicht führe elektronisch verstärkte Musik zwangsläufig immer zu Beschwerden, egal welches Genre. Bei seinen Veranstaltungen werde mehrmals pro Abend die Laustärke am Parkeingang an der Marmstorfer Straße gemessen, die Werte lägen immer zwischen 62 dB(A) und ca. 68 dB(A).

 

  • Ein Anwohner regt an zu überlegen, wie man ein wirklich gutes Programm für die Leute, die hier wohnen gestalten könnte, das sich eventuell auch in Hamburg und darüber hinaus einen Namen mache. Das aber auch berücksichtige, dass es sich bei dem Gebiet rund um die Freilichtbühne um ein ruhiges Gebiet handele. Er betont, was als Kultur abgesendet werde, komme bei den Anwohnern möglicherweise als Lärm an und das beziehe sich nicht nur auf Techno-Musik. Eventuell könne auch mit einer Kuratierung und entsprechenden Vorgaben eine Lösung gefunden werden.

Die Linke merkt an, sie könne sich eine kuratierte Betreuung der Bühne gut vorstellen.

 

  • Ein Anwohner teilt mit, nach seiner Auffassung würden die Techno-Veranstaltungen die meisten Probleme bereiten. Es rden viele Probleme in der Nachbarschaft / Anwohnerschaft gelöst, wenn man sich bezüglich des Programmes von Techno entfernen könnte und sich lieber auf die vielfältigen kulturellen Möglichkeiten konzentrieren würde. Insbesondere die Belästigungen nach Veranstaltungsende hätten in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Nach eigenen Erfahrungen greife die Polizei bei Beschwerden nicht mehr ein.

 

  • Eine Anwohnerin regt an, sich auch Gedanken über das Veranstaltungsende zu machen. Es gebe Besucher, die lange nachfeiern und z.B. Flaschen werfen, wenn sie zur Bushaltestelle gehen. Sie fragt, ob es konzeptionelle Überlegungen gebe, wie so etwas im Rahmen gehalten werden könnte.

 

 

Stimmungslage der Fraktionen zu den 3 vorgestellten Varianten:

Die Linke würde es begrüßen, wenn man wieder zu normaleren Restriktionen kommen könnte.

 

FDP und AfD neigen zu Variante 3.

 

Die SPD werde sich heute nicht abschließend dazu äern, sondern das Thema in der nächsten Fraktionssitzung beraten und die heutigen Argumente mit einbeziehen.

 

Die CDU schwanke zwischen Variante 1 und 2. Aufgrund von Corona sehe die CDU einen Nachholbedarf, sodass man sich bis Ende 2022 eine stärkere Auslastung vorstellen könne. Grundsätzlich sehe die CDU Variante 1 als einen Kompromiss, mit dem man gut leben könnte.

 

Herr Wehmeyer bittet die Fraktionen, die unterschiedlichen Interessen der Anwohner und der Kulturschaffenden in den Fraktionen zu beraten, weil die Verwaltung der Auffassung sei, dass der Umfang der Nutzung der Bühne von der Politik mit getragen werden sollte. Zudem sollte auch darüber beraten werden, welches Gremium veranstaltungsbezogen befasst werden sollte. Dies könnten der Kulturausschuss und der Regionalausschuss Harburg sein oder auch ein gesondertes Gremium, dass sich aus Mitgliedern beider Ausschüsse zusammen setzte.

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten für die sachlich und gut geführte Diskussion.

 

 

Ö 2

Mitteilungen der Verwaltung

Ö 2.1 - 21-1392

Geplantes Interessenbekundungsverfahren Harburger Bürgerhaus (Rieckhof)

Einleitend weist Frau Dr. Jobmann darauf hin, dass die Verwaltung wahrgenommen habe, was in den Medien zum Thema zu lesen gewesen sei. Die Bezirksverwaltung habe mit dem Zuwendungsempfänger, dem Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. vertrauliche Gespräche geführt und über die Vorstellungen und Planungen des Bezirksamtes informiert. Nachdem die Gespräche mit den Betroffenen geführt worden seien, wolle man nun die Bezirksversammlung (BV) und den zuständigen Kulturausschuss informieren. 

 

Folgend berichtet Frau Dr. Jobmann anhand einer Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) ergänzend zur Vorlage der Verwaltung:

 

Suche nach neuen Konzept für Bürgerhaus

Es handele sich um das Bürgerhaus in Harburg, Rieckhofstraße 12, 21073 Hamburg. Dieses sei seit 1984 ein zuwendungsfinanzierter Betrieb durch das Freizeitzentrum Hamburg-Harburg e.V. als „Rieckhof“. Das inhaltliche Konzept für die Jahre 2012 bis 2020 sei Ende letzten Jahres ausgelaufen. Im dem Gebäude stehe sehr zeitnah eine umfassende Modernisierung mit monatelanger Schließung an. Es handele sich um eine energetische Sanierung der Fensterfront, der Fassade und um einen Umbau im großen Saal und in den Gruppenumen. Des Weiteren würden 2 Mitarbeiter des Trägervereins demnächst die Regelaltersgrenze erreichen, sodass aus Sicht des Bezirksamtes jetzt ein guter Zeitpunkt für die Durchführung eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens (IBV) für ein neues Konzept für die Bespielung dieses Gebäudes sei.

 

Rahmenbedingungen

Das Gebäude sei Bestandteil des Verwaltungsvermögens des Bezirksamtes Harburg. Die Finanzierung des Betriebs (Programm als auch die Finanzierung der Mietkosten) erfolge durch Mittel, die im Einzelplan des Bezirksamtes veranschlagt seien, d.h. die Verwaltung sei dafür verantwortlich, diese Mittel zweckentsprechend zu verausgaben. Die Zweckbestimmung laute Betrieb eines Bürgerhauses. Die Grundlage für ein neues inhaltliches Konzept sei die Förderrichtlinie für Bürgerhäuser, die Ende letzten Jahres aktualisiert worden sei. Die Verwaltung beabsichtige, die Auswahlentscheidung für einen neuen Betreiber im IBV durch eine Jury aus Politik und Verwaltung durchzuführen (Stand heute). Es werde weiterhin eine hrliche Zuwendung geben, d.h. der zukünftige Betreibersse jährlich einen neuen Zuwendungsantrag stellen. Zudem sei geplant, das Konzept zukünftig auf 5 Jahre zu befristen und rechtzeitig vor Ablauf rde dann ein neues IBV stattfinden.

 

chste Schritte

Die Verwaltung habe die Äerung des Trägervereins zur Kenntnis genommen, dass er sich nicht an dem IBV beteiligen möchte. Deshalb plane die Verwaltung als nächsten Schritt, Gespräche mit allen Vertragspartnern des Trägervereins zu hren.

Außerdem schlage die Verwaltung vor, die nächste Sitzung des Kulturausschusses am 27.05.21 wieder gemeinsam mit dem Regionalausschuss Harburg durchzuführen. In dieser Sitzung werde die Verwaltung im öffentlichen Teil das geplante Modernisierungsvorhaben inkl. der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen. Der Entwurf des IBV solle im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung (aus Gründen der Gleichbehandlung und Wettbewerbsgerechtigkeit) vorgestellt werden.

Im weiteren Verlauf sollen dann die Anmerkungen der Politik zu diesem Entwurf aufgenommen und eine Jury benannt werden.

 

Es sei geplant, das IBV im Sommer 2021 zu veröffentlichen, sodass dann ca. 3 Monate Zeit sei r die Erarbeitung von Konzepten und die Bewerbung. Interessenten reichen ihre Unterlagen beim Bezirksamt Harburg ein. Im zweiten Halbjahr 2021 solle dann zügig das IBV durchgeführt werden. 

 

In der anschließenden Diskussion werden insbesondere folgende Fragen der Ausschussmitglieder von Frau Dr. Jobmann und Frau Wichmann beantwortet:

 

Frage von Herrn Schulze: Der Rieckhof habe ja bereits ein Konzept eingereicht. Wurde er über die Änderung der Förderrichtlinie Ende letzten Jahres informiert und ihm Gelegenheit gegeben, eventuell ein geändertes Konzept vorzulegen? Und warum werde als Begründung für die Kündigung das Erreichen des Rentenalters genannt?

 

Antwort: Die Förderrichtlinie wurde unter Beteiligung aller Bezirksämter und aller Bürgerhäuser dieser Stadt zusammen erarbeitet, auch der Rieckhof sei daran beteiligt gewesen. Es gebe keine Kündigung durch das Bezirksamt, sondern die Verwaltung wolle ein IBV durchführen und jeder sei frei, sich daran zu beteiligen, auch der jetzige Trägerverein.

 

Frage von Herrn Hinners: Gibt es schon konkrete Interessenten, die sich bei der Verwaltung bereits gemeldet hätten?

Antwort: Nein, es habe bisher niemand angefragt.

 

Frage von Herrn Coste: Gibt es die Möglichkeit, die Frist von 3 Monaten für das IBV zu verlängern?

Antwort: Ja, eine Verlängerung der Frist sei möglich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Langanke teilt Frau Wichmann mit, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen war die Entscheidung der Verwaltung und nicht der Koalition. Frau Dr. Jobmann ergänzt, das Bezirksamt sei Zuwendungsgeber für die Förderung des Betriebs des Bürgerhauses Harburg „Rieckhof“ und damit auch verantwortlich für die Gestaltung des Betriebs und die Rahmenbedingungen. Deshalb liege beim Bezirksamt auch die Entscheidung, ob ein IBV stattfinde.

 

Zu den vom Vorsitzenden ausnahmsweise zugelassenen Fragen aus der Öffentlichkeit und der Presse erläutern Frau Dr. Jobmann und Frau Wichmann: Der jetzige Trägerverein habe einen Entwurf für ein neues Konzept vorgelegt. Gleichzeitig sei der jetzige Trägerverein durch die Bestimmungen des Zuwendungsbescheids aufgefordert gewesen, nicht nur einen neuen Konzeptentwurf vorzulegen, sondern ihn unter Beteiligung von Politik, Verwaltung sowie sozialen und kulturellen Akteuren im Bezirk zu diskutieren und sich mit den Rückmeldungen auseinanderzusetzen. Das habe bisher nicht stattgefunden. Die derzeitige Planung sehe vor, Anfang 2022 mit den Umbauarbeiten zu beginnen, die vermutlich das gesamte Jahr 2022 andauern und einen gleichzeitigen Betrieb nicht möglich machten. Stand heute gehe die Verwaltung davon aus, dass der Rieckhof das gesamte Jahr 2022 nicht geöffnet werden könne. Zusammen mit der personellen Veränderung sei die Zäsur so deutlich, dass es angezeigt sei, die Weiterentwicklung des Konzepts für das Haus und den Betrieb über ein Interessenbekundungsverfahren mit breiter Beteiligung zu gestalten.

 

 

Ö 3

Verschiedenes

Es werden keine Themen angesprochen.