21-0503.02

Neuregelung Nutzungsbedingungen Freilichtbühne Harburg

Mitteilungsvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.06.2021
27.05.2021
29.04.2021
Sachverhalt

Bezirksamt Harburg

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt      19. April 2021

 

Vorlage der Verwaltung

r die gemeinsame Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg

am 29.04.2021

 

Betrifft: Neuregelung der Nutzungsbedingungen für die Freilichtbühne

 

Im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen für die Harburger Freilichtbühne sieht sich die Verwaltung einem Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel einer intensiven, kulturell vielfältigen Bühnennutzung einerseits und dem Schutz der Interessen der Anwohner andererseits gegenüber.

 

Anknüpfend an die erfolgte Sanierung und Modernisierung der Bühne gab es aus der Bezirkspolitik den Auftrag an die Verwaltung, für eine Mehrauslastung der Bühne zu sorgen. Die dazu unternommenen Bemühungen stießen jedoch, bedingt durch die restriktiven bezirklichen Nutzungsbedingungen (s. unten), schnell an ihre Grenzen. Nach dem rechtlich bestehenden Rahmen wäre eine Ausweitung der Veranstaltungsmodalitäten für Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung zulässig. Allerdings haben Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung trotz bestehender, relativ restriktiver Nutzungsbedingungen in der Vergangenheit häufig schon zu einzelnen Beschwerden von Seiten der Anwohner geführt. Darüber hinaus hat die Behörde für Umwelt und Energie im Jahr 2020 zum Schutz der Vogelbrutzeit die Nutzungsmöglichkeit der Bühne für derartige Veranstaltungen auf den Zeitraum 15.07. bis 28.02. beschränkt. Der Möglichkeit einer zeitlichen Entzerrung von lärmintensiven Nutzungen der Bühne sind damit Grenzen gesetzt.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Neuregelung der Nutzungsbedingungen für Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung angebracht.

Veranstaltungen ohne elektronisch verstärkte Musik wie z.B. Theatervorstellungen, Chorauftritten, Gottesdienste und Lesungen führten nicht zu Beschwerden von Seiten der Anwohner. Diese sind daher nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage und können entsprechend der rechtlichen Vorgaben ohne weitere Einschränkungen, wie bisher, durchgeführt werden.

Die Verwaltung hatte bereits am 27.02.20 im Kulturausschuss einen Vorschlag zur Neuregelung unterbereitet, der wegen Beratungsbedarf und gemeinsamer Diskussion mit dem Regionalausschuss Harburg zwecks Kompromissfindung vertagt wurde. Die Verwaltung erhielt zudem den Auftrag zur Vorschlagskonkretisierung, die mit dieser Beschlussvorlage vorgelegt wird.

 

Historie und Ausblick r das aktuelle Jahr

Als Kontextinformation dient folgende Zusammenstellung des bisherigen Verlaufs:

2010:

Auf Grund von Beschwerdelagen wurden zwecks Anwohnerschutz folgende restriktiven Nutzungsbedingungen für die Genehmigung von „lauten“ Veranstaltungen auf der Freilichtbühne aufgestellt:

  1. Es wird nur eine laute Veranstaltung pro Monat genehmigt.
  2. Zwischen den lauten Veranstaltungen liegt mindestens ein veranstaltungsfreies Wochenende.
  3. Das Ende der lauten Veranstaltungen ist festgelegt auf max. 22 Uhr.
  4. Die lauten Veranstaltungen haben eine maximale Musikeinspieldauer von 5 Stunden.

 

2013-2014

-          Die Nutzungsbedingungen wurden aufgrund der Beschwerdelage und nach Beratung im Regionalausschuss um einen weiteren Punkt ergänzt:

5. Die lauten Veranstaltungen werden auf einen Tag pro Monat beschränkt.

-          Restaurierung der Freilichtbühne von Ende 2013 bis Mitte 2014

-          Beschluss der BV (Drs. 20-0298 vom 25.11.2014, Antrag der SPD) zur adäquaten Bewerbung der restaurierten Freilichtbühne für kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2015

2015

-          Beschluss der BV (Drs. 20-0895 vom 22.09.2015, Antrag der SPD):

Auftrag an die Verwaltung für eine intensivere Nutzung der Freilichtbühne durch professionelle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ggf. durch die Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH zu sorgen, Verweis an den für Kultur zuständigen Ausschuss.

 

2016-2017

-          hrung von Gesprächen mit der Initiative SuedKultur und der Hamburg Kreativ Gesellschaft, um Ideen für eine bessere Auslastung der Freilichtbühne zu sammeln. Der Vorschlag eines ca. ein- bis zweiwöchigen Kulturfestivals mit Zurverfügungstellung der notwendigen Rahmen­bedingungen wird zunächst vertagt. Die Hamburg Kreativgesellschaft übernimmt für 2 Jahre die Vermittlung der Bühne an Kulturschaffende mit der Zielrichtung vorrangig „leise“ (= nicht elektronisch verstärkte) Veranstaltungen zu gewinnen.

-          Bericht über das Modellprojekt im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (KSF) am 30.11.2017. Dabei werden auch die festgestellten, schwierigen Rahmenbedingungen (eingeschränkt vorhandene Infrastruktur, zu hoher logistischer Aufwand für einzelne ggf. semiprofessionelle Veranstalter, restriktive Nutzungsbedingungen, Interessenbekundungen auch im Rahmen des Modellprojekts hauptsächlich für elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen) der Bühnennutzung thematisiert.

-          Die Vermittlungstätigkeit der Hamburg Kreativ Gesellschaft wird einvernehmlich beendet, da die gewünschten Ziele nicht erreicht werden konnten.

-          Die Idee für ein kompaktes Kulturprogramm über zwei Wochenenden wurde weiterverfolgt. Gemeinsam mit dem Citymanagement Harburg e.V., SuedKultur und weiteren Akteuren wird der Plan für ein Kulturfestival in 2018 mit den Namen „Sommer im Park“ in Kooperation mit dem Bezirksamt vorgestellt und eine Förderung mittels Zuwendung vom Kulturausschuss sowie der Bezirksversammlung beschlossen.

 

2018

-          Erstmalige Durchführung des Kulturfestivals „Sommer im Park“ an einem Wochenende (24.08. bis 26.08.2018) unter Leitung des Citymanagements.

-          Entscheidung des Bezirksamtes, dass die Bühne als ersten Schritt zur Verbesserung der Infrastruktur ein dauerhaftes Dach erhalten soll, das sich in das Gartendenkmal Stadtpark einfügt.

 

2019

-          Fertigstellung der Bühnenüberdachung

-          Befürwortung einer Zuwendung für das Kulturfestival „Sommer im Park 2019“ am 28.03.2019 durch den Kulturausschuss (anschließend durch die Bezirksversammlung bewilligt)

-          Durchführung des Kulturfestivals „Sommer im Park 2019“ erstmals an zwei Wochenenden hintereinander; inkl. Integration des Festes „Harburg feiert Vielfalt“. Ergebnis: Von Seiten der Veranstalter wurde die Veranstaltung als Erfolg gewertet. Von Anwohnerseite wurden diverse Beschwerden eingereicht (Lautstärke, Parksituation etc.)

-          Unabhängig von dem Kulturfestival gibt es weitere, vereinzelte Anwohnerbeschwerden im Zusammenhang mit Technoveranstaltungen.

 

2020

-          Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange (Schutz der Vogelbrutzeit) wird von der Behörde für Umwelt und Energie eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Bühne für elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen ausgesprochen. Derartige Veranstaltungen sind nur noch in dem hrlichen Zeitraum vom 15.07. bis 28.02. möglich.

-          Erstellung eines Gutachtens zur Schallimmissionsprognose für das Kulturfestival “Sommer im Park“ Ergebnis: Veranstaltungen mit Musikeinspielung wie „Sommer im Park“nnen ohne Überschreitung der zulässigen Lärmwerte durchgeführt werden.

-          Auf Initiative der Verwaltung wird die öffentliche Veranstaltung „Dialog zur Nutzung der Freilichtbühne“ am 24.01.2020 unter Teilnahme von Anwohnern, Kulturschaffenden, Vertretern von Politik und Verwaltung durchgeführt. In dem Rahmen findet ein direkter Austausch der unterschiedlichen Standpunkte und Interessenlagen statt. Ergebnis: Eine Kompromisslösung soll gefunden werden, die unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Restriktionen, den unterschiedlichen Zielrichtungen Anwohnerschutz / Grünanlagenschutz /Mehrauslastung der Bühne und mehr kulturelles Leben sowie Vielfalt Rechnung trägt.

-          Vorstellung eines Vorschlags von Seiten der Verwaltung im Kulturausschuss am 27.02.2020 zur Neuregelung der Nutzungsbedingungen für die Freilichtbühne durch elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen. Ergebnis: Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert und wegen Beratungsbedarf in den Fraktionen vertagt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögerte sich die erneute Beratung des Themas in den Ausschüssen.

-          Pandemie bedingt fand das Kulturfestival Sommer im Park 2020 nur an einem Tag, dafür aber als hybrider Medienevent mit eingeschränkter Publikumsanzahl in Zusammenarbeit mit dem Fernsehsender Hamburg 1 statt (paralleles Streaming im Internet und Übertragung im Fernsehen).

 

 

 

 

2021 (Planung)

-          Das Kulturfestival Sommer im Park ist vorbehaltlich Corona- wieder im August an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden geplant. Der Kulturausschuss sowie der Hauptausschuss haben die Zuwendungen dafür bewilligt.

 

Vorschlag zur Neuregelung der Nutzungsbedingungen der Freilichtbühne

Unter Abwägung der verschiedenen Interessenlagen (Anwohnerschutz, Schutzzweck der Grün- und Erholungsanlage einerseits und dem durch die Politik gesetzten Ziel der Mehrauslastung der Freilichtbühne bzw. Belebung der Harburger Kulturlandschaft andererseits) sowie orientiert am rechtlichen Rahmen hat die Verwaltung anliegende drei Vorschlagsvarianten für eine Kompromisslösung erarbeitet. Alle drei alternativen Vorschlagsvarianten sehen jeweils Grundregeln vor, die für die Genehmigungspraxis der Verwaltung für Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik auf der Freilichtbühne bindend wären. Je nach Ausgestaltung der Vorschlagsvariante können unterschiedliche Nutzungsauslastungen erreicht werden. Über die Zulassung der daneben vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten sollte ein bezirkspolitisches Gremium befinden.

 

Petitum:

Die Mitglieder des Kulturausschuss und des Regionalausschuss Harburg werden gebeten,

  1. über die von der Verwaltung vorgelegten alternativen Regelungsvarianten zur Nutzung der Freilichtbühne zu beraten und eine der Varianten als zukünftige Regelung zu empfehlen.
  2. die Empfehlung der Bezirksversammlung Harburg zur abschließenden Entscheidung weiterzuleiten.
  3. ein Gremium zu benennen, das ggf. über künftige Ausnahmeantge entscheidet.
  4. die Verwaltung zu bitten, in einem Jahr über die Erfahrungen zu berichten.

 

Lied

 

Petitum/Beschluss

Bezirksamt Harburg

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt      19. April 2021

 

Vorlage der Verwaltung

r die gemeinsame Sitzung von Kulturausschuss und Regionalausschuss Harburg

am 29.04.2021

 

Betrifft: Neuregelung der Nutzungsbedingungen für die Freilichtbühne

 

Sachverhalt

Im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen für die Harburger Freilichtbühne sieht sich die Verwaltung einem Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel einer intensiven, kulturell vielfältigen Bühnennutzung einerseits und dem Schutz der Interessen der Anwohner andererseits gegenüber.

 

Anknüpfend an die erfolgte Sanierung und Modernisierung der Bühne gab es aus der Bezirkspolitik den Auftrag an die Verwaltung, für eine Mehrauslastung der Bühne zu sorgen. Die dazu unternommenen Bemühungen stießen jedoch, bedingt durch die restriktiven bezirklichen Nutzungsbedingungen (s. unten), schnell an ihre Grenzen. Nach dem rechtlich bestehenden Rahmen wäre eine Ausweitung der Veranstaltungsmodalitäten für Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung zulässig. Allerdings haben Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung trotz bestehender, relativ restriktiver Nutzungsbedingungen in der Vergangenheit häufig schon zu einzelnen Beschwerden von Seiten der Anwohner geführt. Darüber hinaus hat die Behörde für Umwelt und Energie im Jahr 2020 zum Schutz der Vogelbrutzeit die Nutzungsmöglichkeit der Bühne für derartige Veranstaltungen auf den Zeitraum 15.07. bis 28.02. beschränkt. Der Möglichkeit einer zeitlichen Entzerrung von lärmintensiven Nutzungen der Bühne sind damit Grenzen gesetzt.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Neuregelung der Nutzungsbedingungen für Musikveranstaltungen mit elektronischer Verstärkung angebracht.

Veranstaltungen ohne elektronisch verstärkte Musik wie z.B. Theatervorstellungen, Chorauftritten, Gottesdienste und Lesungen führten nicht zu Beschwerden von Seiten der Anwohner. Diese sind daher nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage und können entsprechend der rechtlichen Vorgaben ohne weitere Einschränkungen, wie bisher, durchgeführt werden.

Die Verwaltung hatte bereits am 27.02.20 im Kulturausschuss einen Vorschlag zur Neuregelung unterbereitet, der wegen Beratungsbedarf und gemeinsamer Diskussion mit dem Regionalausschuss Harburg zwecks Kompromissfindung vertagt wurde. Die Verwaltung erhielt zudem den Auftrag zur Vorschlagskonkretisierung, die mit dieser Beschlussvorlage vorgelegt wird.

 

Historie und Ausblick r das aktuelle Jahr

Als Kontextinformation dient folgende Zusammenstellung des bisherigen Verlaufs:

2010:

Auf Grund von Beschwerdelagen wurden zwecks Anwohnerschutz folgende restriktiven Nutzungsbedingungen für die Genehmigung von „lauten“ Veranstaltungen auf der Freilichtbühne aufgestellt:

  1. Es wird nur eine laute Veranstaltung pro Monat genehmigt.
  2. Zwischen den lauten Veranstaltungen liegt mindestens ein veranstaltungsfreies Wochenende.
  3. Das Ende der lauten Veranstaltungen ist festgelegt auf max. 22 Uhr.
  4. Die lauten Veranstaltungen haben eine maximale Musikeinspieldauer von 5 Stunden.

 

2013-2014

-          Die Nutzungsbedingungen wurden aufgrund der Beschwerdelage und nach Beratung im Regionalausschuss um einen weiteren Punkt ergänzt:

5. Die lauten Veranstaltungen werden auf einen Tag pro Monat beschränkt.

-          Restaurierung der Freilichtbühne von Ende 2013 bis Mitte 2014

-          Beschluss der BV (Drs. 20-0298 vom 25.11.2014, Antrag der SPD) zur adäquaten Bewerbung der restaurierten Freilichtbühne für kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2015

2015

-          Beschluss der BV (Drs. 20-0895 vom 22.09.2015, Antrag der SPD):

Auftrag an die Verwaltung für eine intensivere Nutzung der Freilichtbühne durch professionelle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ggf. durch die Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH zu sorgen, Verweis an den für Kultur zuständigen Ausschuss.

 

2016-2017

-          hrung von Gesprächen mit der Initiative SuedKultur und der Hamburg Kreativ Gesellschaft, um Ideen für eine bessere Auslastung der Freilichtbühne zu sammeln. Der Vorschlag eines ca. ein- bis zweiwöchigen Kulturfestivals mit Zurverfügungstellung der notwendigen Rahmen­bedingungen wird zunächst vertagt. Die Hamburg Kreativgesellschaft übernimmt für 2 Jahre die Vermittlung der Bühne an Kulturschaffende mit der Zielrichtung vorrangig „leise“ (= nicht elektronisch verstärkte) Veranstaltungen zu gewinnen.

-          Bericht über das Modellprojekt im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (KSF) am 30.11.2017. Dabei werden auch die festgestellten, schwierigen Rahmenbedingungen (eingeschränkt vorhandene Infrastruktur, zu hoher logistischer Aufwand für einzelne ggf. semiprofessionelle Veranstalter, restriktive Nutzungsbedingungen, Interessenbekundungen auch im Rahmen des Modellprojekts hauptsächlich für elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen) der Bühnennutzung thematisiert.

-          Die Vermittlungstätigkeit der Hamburg Kreativ Gesellschaft wird einvernehmlich beendet, da die gewünschten Ziele nicht erreicht werden konnten.

-          Die Idee für ein kompaktes Kulturprogramm über zwei Wochenenden wurde weiterverfolgt. Gemeinsam mit dem Citymanagement Harburg e.V., SuedKultur und weiteren Akteuren wird der Plan für ein Kulturfestival in 2018 mit den Namen „Sommer im Park“ in Kooperation mit dem Bezirksamt vorgestellt und eine Förderung mittels Zuwendung vom Kulturausschuss sowie der Bezirksversammlung beschlossen.

 

2018

-          Erstmalige Durchführung des Kulturfestivals „Sommer im Park“ an einem Wochenende (24.08. bis 26.08.2018) unter Leitung des Citymanagements.

-          Entscheidung des Bezirksamtes, dass die Bühne als ersten Schritt zur Verbesserung der Infrastruktur ein dauerhaftes Dach erhalten soll, das sich in das Gartendenkmal Stadtpark einfügt.

 

2019

-          Fertigstellung der Bühnenüberdachung

-          Befürwortung einer Zuwendung für das Kulturfestival „Sommer im Park 2019“ am 28.03.2019 durch den Kulturausschuss (anschließend durch die Bezirksversammlung bewilligt)

-          Durchführung des Kulturfestivals „Sommer im Park 2019“ erstmals an zwei Wochenenden hintereinander; inkl. Integration des Festes „Harburg feiert Vielfalt“. Ergebnis: Von Seiten der Veranstalter wurde die Veranstaltung als Erfolg gewertet. Von Anwohnerseite wurden diverse Beschwerden eingereicht (Lautstärke, Parksituation etc.)

-          Unabhängig von dem Kulturfestival gibt es weitere, vereinzelte Anwohnerbeschwerden im Zusammenhang mit Technoveranstaltungen.

 

2020

-          Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange (Schutz der Vogelbrutzeit) wird von der Behörde für Umwelt und Energie eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Bühne für elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen ausgesprochen. Derartige Veranstaltungen sind nur noch in dem hrlichen Zeitraum vom 15.07. bis 28.02. möglich.

-          Erstellung eines Gutachtens zur Schallimmissionsprognose für das Kulturfestival “Sommer im Park“ Ergebnis: Veranstaltungen mit Musikeinspielung wie „Sommer im Park“nnen ohne Überschreitung der zulässigen Lärmwerte durchgeführt werden.

-          Auf Initiative der Verwaltung wird die öffentliche Veranstaltung „Dialog zur Nutzung der Freilichtbühne“ am 24.01.2020 unter Teilnahme von Anwohnern, Kulturschaffenden, Vertretern von Politik und Verwaltung durchgeführt. In dem Rahmen findet ein direkter Austausch der unterschiedlichen Standpunkte und Interessenlagen statt. Ergebnis: Eine Kompromisslösung soll gefunden werden, die unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Restriktionen, den unterschiedlichen Zielrichtungen Anwohnerschutz / Grünanlagenschutz /Mehrauslastung der Bühne und mehr kulturelles Leben sowie Vielfalt Rechnung trägt.

-          Vorstellung eines Vorschlags von Seiten der Verwaltung im Kulturausschuss am 27.02.2020 zur Neuregelung der Nutzungsbedingungen für die Freilichtbühne durch elektronisch verstärkte Musikveranstaltungen. Ergebnis: Der Vorschlag wurde kontrovers diskutiert und wegen Beratungsbedarf in den Fraktionen vertagt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögerte sich die erneute Beratung des Themas in den Ausschüssen.

-          Pandemie bedingt fand das Kulturfestival Sommer im Park 2020 nur an einem Tag, dafür aber als hybrider Medienevent mit eingeschränkter Publikumsanzahl in Zusammenarbeit mit dem Fernsehsender Hamburg 1 statt (paralleles Streaming im Internet und Übertragung im Fernsehen).

 

 

 

 

2021 (Planung)

-          Das Kulturfestival Sommer im Park ist vorbehaltlich Corona- wieder im August an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden geplant. Der Kulturausschuss sowie der Hauptausschuss haben die Zuwendungen dafür bewilligt.

 

Vorschlag zur Neuregelung der Nutzungsbedingungen der Freilichtbühne

Unter Abwägung der verschiedenen Interessenlagen (Anwohnerschutz, Schutzzweck der Grün- und Erholungsanlage einerseits und dem durch die Politik gesetzten Ziel der Mehrauslastung der Freilichtbühne bzw. Belebung der Harburger Kulturlandschaft andererseits) sowie orientiert am rechtlichen Rahmen hat die Verwaltung anliegende drei Vorschlagsvarianten für eine Kompromisslösung erarbeitet. Alle drei alternativen Vorschlagsvarianten sehen jeweils Grundregeln vor, die für die Genehmigungspraxis der Verwaltung für Veranstaltungen mit elektronisch verstärkter Musik auf der Freilichtbühne bindend wären. Je nach Ausgestaltung der Vorschlagsvariante können unterschiedliche Nutzungsauslastungen erreicht werden. Über die Zulassung der daneben vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten sollte ein bezirkspolitisches Gremium befinden.

 

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Die Mitglieder des Kulturausschuss und des Regionalausschuss Harburg werden gebeten,

  1. über die von der Verwaltung vorgelegten alternativen Regelungsvarianten zur Nutzung der Freilichtbühne zu beraten und eine der Varianten als zukünftige Regelung zu empfehlen.
  2. die Empfehlung der Bezirksversammlung Harburg zur abschließenden Entscheidung weiterzuleiten.
  3. ein Gremium zu benennen, das ggf. über künftige Ausnahmeantge entscheidet.
  4. die Verwaltung zu bitten, in einem Jahr über die Erfahrungen zu berichten.

 

Lied