Antwort auf Kleine Anfrage Volt betr. Öffnungszeiten des Sportparks Außenmühle
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.11
Der „Sportpark Außenmühle“ wurde jüngst für einen Millionenbetrag an Steuergeldern neu und auch äußerst gelungen hergerichtet. Auf der 27.000 qm großen Anlage gibt es diverse Sportgelegenheiten (Fußballplatz, Basketball- und Handballplatz, Klettergeräte, Laufstrecken, Beachvolleyball, Tischtennisplatten, Kinderspielplatz, etc.).
Die aktuellen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit sind wie folgt: Dienstag bis Freitag 16-21 Uhr und Samstag 11-21 Uhr (April bis Oktober) bzw. 11-18 Uhr (November bis März). Die Schließzeiten für die Öffentlichkeit sind demgemäß sonntags und montags ganztägig und auch ansonsten nicht unbeachtliche Teile des Tages. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten oder auch eine Aufhebung der Schließzeiten gibt es zu Bedenken, ggf. in Verbindung mit einer Vorrangregelung, nach der der Schul- und Vereinssport sowie Pflegearbeiten in den jeweils betroffenen Bereichen Vorrang haben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer ist Eigentümer der Sportanlage? Wer ist Betreiber?
2. Wer legt die Öffnungszeiten für die Sportanlage fest?
3. Wer hat Schlüssel zu der Sportanlage? Wer öffnet und schließt diese? Zu welchen Uhrzeiten geschieht dies aktuell?
4. Falls es vertragliche Regelungen geben sollte, die gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten (ggf. in Verbindung mit einer Vorrangregelung) sprechen:
5. Sprechen ansonsten möglicherweise Gesichtspunkte oder Akteure gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten (ggf. in Verbindung mit einer Vorrangregelung)? Welche sind diese?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
16. Januar 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-0337, wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die Sportanlage Außenmühle ist ein Aushängeschild für den organisierten Sport und wurde speziell entwickelt, um dessen Anforderungen optimal gerecht zu werden. Das Bezirksamt hat bewusst Zeitfenster geschaffen, in denen die Anlage für die Öffentlichkeit zugänglich ist, um Gemeinschaftsgefühl und Bewegung für alle zu fördern. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass der Sportpark Außenmühle keine klassische Parkanlage ist. Er gehört zur Sportinfrastruktur des Bezirks und unterliegt daher besonderen Anforderungen. Dazu zählen regelmäßige Pflege, die Einhaltung von Sicherheitsstandards für Sportanlagen, die Einhaltung von Nutzungsvereinbarungen sowie die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards.
Eigentümerin und Betreiberin der Sportanlage ist das Bezirksamtes Harburg, Fachamt Sozialraummanagement.
Als Betreiberin der Sportanlage legt die Abteilung für Sportangelegenheiten des Fachamtes Sozialraummanagement die Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der Interessen aller Nutzungsgruppen fest.
Schlüssel zur Sportanlage haben die Mitarbeitenden der Sportabteilung, die bezirklichen Sportplatzwarte sowie einzelne Vereinsvertretungen und Schulen, die die Sportanlage für den Schulsport nutzen. Die Öffnung und Schließung erfolgt ausschließlich durch die Sportplatzwarte zu den regelmäßigen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit. Darüber hinaus schließen die Sportplatzwarte die Sportanlage für den Vereinsspielbetrieb am Wochenende sowie bedarfsgerecht für die Schulnutzung auf und zu.
Fehlanzeige.
Die aktuell geltenden Öffnungszeiten wurden sorgfältig als Kompromisslösung gestaltet, um die Interessen aller Nutzenden bestmöglich zu berücksichtigen. Sie bieten einen optimalen Rahmen innerhalb der gegebenen Möglichkeiten.
Schulsport (Di–Fr, 8–14 Uhr): Gem. der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten stehen staatliche Sportanlagen bis 14 Uhr grundsätzlich vorrangig den öffentlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung (Nr. 2.1). Eine Vorrangregelung ist hier nicht möglich, da so nicht gewährleistet werden kann, dass die Sportanlage für die Schulklassen ein geschützter Raum ist. Das Bezirksamt Harburg kann nicht gewährleisten, dass private Sporttreibende die Sportanlage rechtzeitig verlassen, wenn die Schulklassen eintreffen. Aus diesem Grund ist die Sportanlage von 8-14 Uhr ausschließlich für den Schulsport geöffnet.
Trainingsbetrieb (Di–Fr, 16–21 Uhr): Für die Zeiten des Trainingsbetriebs unter der Woche wurde eine Vorrangregelung für das Großspielfeld getroffen. Vereine haben Vorrang auf dem Großspielfeld, um den Trainingsbetrieb bestmöglich zu ermöglichen.
Punktspielbetrieb (So ganztägig): Die Sportanlagen stehen gem. Nr. 2.3 der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten für die Abwicklung von Pflichtspielen zur Verfügung. Pflichtspiele sind prioritär angesetzt; die sonntägliche Schließung für die Öffentlichkeit gewährleistet einen reibungslosen Ablauf.
Pflegezeiträume (Mo ganztägig, Di–Fr, 14–16 Uhr): Regelmäßige Pflege garantiert die hohe Qualität der Anlage langfristig.
Winterbetrieb (Samstags bis 18 Uhr): Kürzere Öffnungszeiten in den Wintermonaten reflektieren die geringe Nutzung und sorgen für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.
Die Öffnungszeiten spiegeln eine durchdachte Planung wider, die allen Ansprüchen gerecht wird und die nachhaltige Nutzung der Anlage sichert.
i.V. Queckenstedt
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