Stellungnahme zum Antrag Volt betr. Öffnungszeiten des Sportparks Außenmühle ausweiten
Letzte Beratung: 24.03.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 6.1
Der „Sportpark Außenmühle“ wurde jüngst für einen Millionenbetrag an Steuergeldern neu und auch äußerst gelungen hergerichtet. Auf der 27.000 qm großen Anlage gibt es diverse Sportgelegenheiten (Fußballplatz, Basketball- und Handballplatz, Klettergeräte, Laufstrecken, Beachvolleyball, Tischtennisplatten, Kinderspielplatz, etc.). Die Sportanlage wird während der Öffnungszeiten – jedenfalls bei gutem Wetter – ausgiebig genutzt.
Die aktuellen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit sind wie folgt:
Dienstag bis Freitag 16-21 Uhr und Samstag 11-21 Uhr (April bis Oktober) bzw. 11-18 Uhr (November bis März). Die Schließzeiten für die Öffentlichkeit sind demgemäß sonntags und montags ganztägig und auch ansonsten nicht unbeachtliche Teile des Tages.
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten oder auch eine Aufhebung der Schließzeiten gibt es zu Bedenken, ggf. in Verbindung mit einer Vorrangregelung, nach der der Schul- und Vereinssport sowie Pflegearbeiten in den jeweils betroffenen Bereichen auf dem riesigen Areal Vorrang haben.
Hierzu wurden der Verwaltung in der Drucksache 22-0337 Fragen gestellt und diese wurden in der Drucksache 22-0337.01 beantwortet.
Aus den Antworten wurde ersichtlich, dass es durchaus einige zugrunde liegende Überlegungen zu dem Thema gibt. Gleichwohl vermag es nicht zu überzeugen, dass die Bürgerinnen und Bürger Harburgs nur derart eingeschränkten Zugriff auf die öffentliche Außenanlage haben.Vielmehr besteht ein großes Interesse, dass öffentliche Außenanlagen, insbesondere wenn sie dem Bezirk gehören, der Öffentlichkeit so umfangreich wie möglich zur Verfügung stehen. Nur bei zwingenden Gründen sollte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Nutzung insoweit eingeschränkt werden, wie unbedingt erforderlich.
Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertretung der Abteilung für Sport des Fachamts Sozialraummanagement in den Ausschuss für Bildung und Sport einzuladen, um die folgenden Fragestellungen zu erörtern:
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
14. März 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der VOLT-Fraktion (Drs. 22-0448) wie folgt Stellung:
Sachverhalt
Nach der Eröffnung der Sportanlage Außenmühle wird diese auch in festgelegten Zeiträumen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Öffnungszeiten des Sportparks Außenmühle für die Öffentlichkeit sind:
Zur eventuellen Ausweitung der Öffentlichkeit wurden der Verwaltung in der Drucksache 22-0337 Fragen gestellt und diese wurden in der Drucksache 22-0337.01 beantwortet.
Die Verwaltung wird nun mit Drs. 22-0448 gebeten, eine Vertretung der Abteilung für Sport des Fachamts Sozialraummanagement in den Ausschuss für Bildung und Sport einzuladen, um die folgenden Fragestellungen zu erörtern:
Bewertung/Erörterung
Die Öffnungszeiten der Sportanlage sind folgendermaßen aufgeteilt:
Die Öffnungszeiten des Sportparks Außenmühle sind aus einer Abwägung zwischen den Anforderungen verschiedener Nutzungsgruppen entstanden.
Als bezirkliche Sportanlage muss die Sportanlage in erster Linie dem Vereins- sowie Schulsport zur Verfügung stehen.
Gem. der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten stehen staatliche Sportanlagen bis 14 Uhr den öffentlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung (Nr. 2.1). Der Trainingsbetrieb unter der Woche findet außerhalb der Schulzeiten von 16 bis 21 Uhr statt. Bezirkliche Sportanlagen stehen darüber hinaus gem. Nr. 2.3 der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten für die Abwicklung von Pflichtspielen an den Wochenenden zur Verfügung. Für den Sportpark Außenmühle wurde der Spielbetrieb in Absprache mit dem Hamburger Fußballverband auf den Sonntag reduziert. Da die Sportvereine zur Finanzierung von Schiedsrichter*innen Einnahmen erzielen müssen und der Spielbetrieb einen reibungslosen Ablauf erfordert, kann die Sportanlage sonntags keiner Mehrfachnutzung zugeführt werden.
Insoweit fallen die Zeiträume der Schulnutzung sowie des Punktspielbetriebes für die Öffentlichkeitsnutzung weg.
Nachdem die Anforderungen der Schulen und des Vereinssport erfüllt waren, wurde geprüft, zu welchen Zeiten eine Öffentlichkeitsnutzung möglich sein kann. Dabei wurde die maximal mögliche Öffnung angestrebt. Dem Vandalismusrisiko wurde dabei nicht durch eine Beschränkung der Öffentlichkeitsnutzung, sondern durch die Präsenz von bezirklichen Sportplatzwarten begegnet.
Da neben dem Schulsport keine Öffnung für die Öffentlichkeit erfolgen kann (Schutzraum für Schüler*innen), ist unter der Woche die Öffentlichkeitsnutzung nur während der Trainingszeiten für die Vereine möglich (16-21 Uhr). Im Winterhalbjahr findet der Schulsport zwar vorwiegend in den Turnhallen statt, dies ist jedoch auch ein Zeitraum, der durch eine geringe Öffentlichkeitsnutzung geprägt ist (dazu unter Nr. 2).
Eine Ausnahme bei den Öffnungszeiten bilden die Schulferien. Sowohl in den Sommerferien 2024 als auch in den Märzferien 2025 werden die Öffnungszeiten auf den Zeitraum 11-21 Uhr ausgeweitet, damit die Sportanlage möglichst wenig leer steht. Dieses Vorgehen zieht die Verwaltung auch für künftige Schulferien in Betracht.
Das Wochenende wurde zwischen Öffentlichkeitsnutzung (Samstag) und Punktspielbetrieb (Sonntag) aufgeteilt. Die Öffnungszeiten samstags entsprechen der Schicht eines Vollzeitsportplatzwartes, der für die Betreuung der Anlage eingesetzt werden muss.
Aufgrund der umfassenden Öffnungen für die Nutzungsgruppen muss es konkret festgelegte Pflegezeiträume geben. Daher ist die Anlage am Montag für alle Nutzungsgruppen geschlossen. Das betrifft auch den Zeitraum zwischen 14 und 16 Uhr – nach Beendigung des Schulsports und vor Beginn des Trainingsbetriebs.
Eine Statistik über die konkrete Auslastung des Sportparks wird nicht geführt.
Es lässt sich beobachten, dass in den Wintermonaten und bei schlechten Witterungsverhältnissen nur sehr wenige Bürger*innen die Sportanlage nutzen. Im Winter 2024/2025 waren zum Teil täglich lediglich 1-2 Personen auf der Sportanlage. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl auch bei einer Erweiterung der Öffnungszeiten unter der Woche in den Wintermonaten nichthöher liegen würde (Berufstätigkeit der Nutzenden, Erfahrungswert aus der Öffnung samstags). Aus diesem Grund wurde der Sportpark in den Wintermonaten samstags bereits um 18 Uhr geschlossen.
In den Sommermonaten und bei gutem Wetter wird die Sportanlage teilweise von 200 - 300 Personen gleichzeitig genutzt. Dies ist jedoch auch die Zeit, in der zahlreiche Schulen die Anlage am Vormittag nutzen. Hier kann folglich keine Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgen.
Vandalismusschäden sind trotz der intensiven Nutzung insb. im Sommer bisher nicht aufgetreten. Beschädigt wurden lediglich Tore und Zaunanlagen durch das Überklettern der Zäune außerhalb der Öffnungszeiten (defekte Türgriffe, beschädigte Zäune).
Um die Öffnung am Sonntag zu ermöglichen, müsste der Punktspielbetrieb auf die Sportanlage verzichten. Aufgrund der fehlenden Platzkapazitäten ist die Sportanlage Außenmühle zwingend als Spielstätte erforderlich. Ein Parallelbetrieb mit Punktspielbetrieb und Öffentlichkeitsnutzung ist aus den o.g. Gründen nicht möglich.
Darüber hinaus lässt sich nicht mit ausreichendem Vorlauf vorhersagen, an welchen Sonntagen im Jahr kein Punktspielbetrieb stattfindet, um die Anlage gegebenenfalls an diesen Tagen zu öffnen. Die Kurzfristigkeit von Spielansetzungen, beispielsweise bei zeitlichen oder lokalen Spielverlegungen, würde für Unsicherheit über die Öffnungszeiten sorgen. Sportler*innen würden regelmäßig vor verschlossenen Toren stehen und ggf. die Zäune überklettern. Dies wird dem Wunsch nach einer geregelten Ausweitung der Öffnungszeiten nicht gerecht.
Um eine Öffnung am Montag zu ermöglichen, müssten die Pflegearbeiten auf andere Zeiträume verteilt werden. Aufgrund des dichten Belegungsplans ist dies jedoch nicht möglich. Die Komplexität der Anlagenbestandteile sowie hohen Anforderungen an die Pflege von Normsportanlagen sorgt dafür, dass die zweistündige Schließzeit in der Mittagszeit nicht ausreicht, um alle Tätigkeiten zuverrichten. Zusätzlich können in dieser Zeit nicht alle Arbeiten ausführt werden, da auf lärmintensive Arbeiten in der Mittagszeit verzichtet werden muss.
Um eine Öffnung am Vormittag zu ermöglichen, müsste der Schulsport auf Nutzungszeiten verzichten. Dies ist aufgrund der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten nicht möglich. Die Zeiten müssen als Schutzraum für die Schulnutzung uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Aufgrund der Vielzahl von Schulen kann es keine Vorrangregelung geben.
Ergebnis
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist nicht möglich.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Trispel
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.