22-0448.02

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag VOLT betr. Öffnungszeiten des Sportparks Außenmühle ausweiten

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 04.06.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 5.2

Sachverhalt


Der „Sportpark Außenmühle“ wurde jüngst für einen Millionenbetrag an Steuergeldern neu und auch äerst gelungen hergerichtet. Auf der 27.000 qm großen Anlage gibt es diverse Sportgelegenheiten (Fußballplatz, Basketball- und Handballplatz, Klettergeräte, Laufstrecken, Beachvolleyball, Tischtennisplatten, Kinderspielplatz, etc.). Die Sportanlage wird während der Öffnungszeiten jedenfalls bei gutem Wetter ausgiebig genutzt.

Die aktuellen Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit sind wie folgt:

Dienstag bis Freitag 16-21 Uhr und Samstag 11-21 Uhr (April bis Oktober) bzw. 11-18 Uhr (November bis März). Die Schließzeiten für die Öffentlichkeit sind demgemäß sonntags und montags ganztägig und auch ansonsten nicht unbeachtliche Teile des Tages.

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten oder auch eine Aufhebung der Schließzeiten gibt es zu Bedenken, ggf. in Verbindung mit einer Vorrangregelung, nach der der Schul- und Vereinssport sowie Pflegearbeiten in den jeweils betroffenen Bereichen auf dem riesigen Areal Vorrang haben.

Hierzu wurden der Verwaltung in der Drucksache 22-0337 Fragen gestellt und diese wurden in der Drucksache 22-0337.01 beantwortet.

Aus den Antworten wurde ersichtlich, dass es durchaus einige zugrunde liegende Überlegungen zu dem Thema gibt. Gleichwohl vermag es nicht zu überzeugen, dass die Bürgerinnen und Bürger Harburgs nur derart eingeschränkten Zugriff auf die öffentliche Außenanlage haben.Vielmehr besteht ein großes Interesse, dass öffentliche Außenanlagen, insbesondere wenn sie dem Bezirk gehören, der Öffentlichkeit so umfangreich wie möglich zur Verfügung stehen. Nur bei zwingenden Gründen sollte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Nutzung insoweit eingeschränkt werden, wie unbedingt erforderlich.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertretung der Abteilung für Sport des Fachamts Sozialraummanagement in den Ausschuss für Bildung und Sport einzuladen, um die folgenden Fragestellungen zu erörtern:

  • Unter welchen Kriterien und Einflüssen sind die aktuellen Öffnungszeiten zustande gekommen (gab es z.B. Bedenken bezüglich Vandalismus)?
  • Welche Erfahrungswerte zur Auslastung und ordnungsgemäßen Nutzung der Anlage hat die Verwaltung bisher sammeln können?
  • Unter welchen Umständen wäre eine Ausweitung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit denkbar?

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

23. Mai 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der VOLT-Fraktion (Drs. 22-0448) wie folgt

Stellung:

Sachverhalt

Die Sportanlage Außenmühle gehört zur bezirklichen Sportinfrastruktur Harburgs und steht sowohl für den Vereins- und Schulsport als auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Zur Aufrechterhaltung des neuwertigen Zustandes sind regelmäßige Pflegezeitfenster erforderlich.

Die Ausweitung der Öffnungszeiten wurde von der Verwaltung mit Drs. 22-0448.01 mit ausführlicher Begründung abgelehnt. Parallel hierzu hat die Verwaltung den Antrag zum Anlass genommen, vereinzelte Pflegearbeiten umzuorganisieren, um die Möglichkeit einer Ausweitung der Öffentlichkeitsnutzung zu erproben.

Tageweise erprobt wurden die Varianten:

  • Öffnung der Sportanlage am Wochenende ohne Platzwartbetreuung (auch sonntags, sofern keine Pflichtspiele angesetzt waren)
  • Öffnung der Sportanlage nach Abschluss aller Pflegearbeiten montags ab 14 Uhr
  • Öffnung der Sportanlage dienstags bis freitags ab 14 Uhr.

Nach Evaluierung der Ergebnisse werden die nachfolgenden Ausweitungen mit Wirkung ab 01.06.2025 ermöglicht. Die Verwaltung wird die Öffnungszeiten fortlaufend an der Auslastung der Sportanlage ausrichten. Insbesondere ist in den Wintermonaten mit angepassten Öffnungszeiten durch eine reduzierte Nutzungsintensität zu rechnen.

Erweiterung der Öffnungszeiten

  1. Erweiterung der Öffnungszeiten am Sonntag

Die Sportanlagen stehen gem. Nr. 2.3 der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung von staatlichen Sportstätten für die Abwicklung von Pflichtspielen zur Verfügung. Sofern keine Pflichtspiele angesetzt sind, werden die Tore der Sportanlage auch am Sonntag geöffnet gelassen.

  1. Erweiterung der Öffnungszeiten am Montag

Die Pflegearbeiten wurden dahingehend umorganisiert, dass alle Tätigkeiten montags am Vormittag oder während der ungenutzten Zeiten des Schulsports durchgeführt werden. So wird ab 01.06.2025 eine Öffnung der Sportanlage montags ab 14 Uhr ermöglicht.

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf den Montagvormittag ist aus organisatorischen Gründen weiterhin nicht möglich.

  1. Entfall der Pflegezeiträume DiFr, 1416 Uhr:

Die Pflegezeiträume Di-Fr von 14-16 Uhr entfallen ab 01.06.2025, sodass die Öffentlichkeit die Sportanlage ab 14 Uhr nutzen kann. Die Vorrangregelung für den Vereinssport auf dem Großspielfeld bleibt bestehen.

Folgende Öffnungszeiten ergeben sich somit ab 1.6.2025:

Darüber hinaus wird weiterhin getestet, inwieweit eine Nutzung samstags (und ohne Pflichtspielbetrieb auch sonntags) ganztägig ohne Platzwartbetreuung umsetzbar ist. Hierdurch würden sich die Öffnungszeiten am Wochenende vor allem weiter in den Morgenbereich ausweiten lassen.

Petitum

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Jobmann

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