22-1905

Zusätzliche öffentliche Toilettenanlage im Bereich des Sportparks Außenmühle prüfen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.20

Sachverhalt


Die Außenmühle zählt zu den beliebtesten Freizeit- und Erholungsorten im Bezirk Harburg. Insbesondere an Wochenenden sowie an sonnigen und warmen Tagen wird das Areal von zahlreichen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Familien sowie Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Mit dem Sportpark Außenmühle ist zudem ein weiteres attraktives Bewegungsangebot entstanden, das von Menschen aller Altersgruppen stark frequentiert wird. Derzeit steht im Bereich der Außenmühle lediglich eine öffentliche Toilettenanlage zur Verfügung. Diese reicht angesichts des hohen Besucheraufkommens insbesondere an stark frequentierten Tagen oftmals nicht aus. Darüber hinaus kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der bestehenden Anlage, wodurch sich die ohnehin angespannte Versorgungssituation zusätzlich verschärfte. Die vorhandene Toilette muss sowohl die Besucherinnen und Besucher der Außenmühle als auch die Nutzerinnen und Nutzer des Sportparks versorgen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob im Bereich des Sportparks Außenmühle eine zusätzliche öffentliche und barrierefreie Toilettenanlage errichtet werden kann, um die bestehende Infrastruktur zu entlasten und den Bedürfnissen der vielen Besucherinnen und Besucher besser gerecht zu werden. Eine verlässliche Toilettenversorgung ist insbesondere für Familien, ältere Menschen sowie die zahlreichen Sporttreibenden von großer Bedeutung und trägt wesentlich zur Aufenthaltsqualität an einem der wichtigsten Freizeitstandorte Harburgs bei.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung Harburg beschließt: Das Bezirksamt wird gebeten, im Ausschuss für Bildung und Sport darüber zu berichten,

1. ob die Errichtung einer zusätzlichen öffentlichen und barrierefreien Toilettenanlage im Bereich des Sportparks Außenmühle möglich ist,

2. welche Standorte innerhalb oder in unmittelbarer Nähe des Sportparks hierfür geeignet wären und welche Kosten für die Umsetzung zu erwarten sind,

3. in welchem zeitlichen Rahmen eine Realisierung erfolgen könnte und welche Stellen für den Betrieb und die Unterhaltung der Anlage zuständig wären.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.06.2026
Ö 6.20
Lokalisation Beta

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