Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zur neuen Unterkunft für Geflüchtete in der Wetternstraße
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.14
In der Wetternstraße regt sich großer Unmut der Bürgerinitiative. Die Anwohner wurden nicht rechtzeitig über die „Notmaßnahme" zur Unterbringung von Flüchtlingen informiert. Zudem ist unklar, ob es sich um Ukrainer, Syrer oder Afghanen handelt. In der Vergangenheit kam es bei Behörden wiederholt zu Kommunikationsproblemen, wie bei den Unterkünften Lewenwerder I & II und dem ehemaligen Fegro-Markt.
Die Bürgerinitiative hat einen Bürgervertrag mit ihren Anliegen formuliert. Dieser wurde an die ehemalige Amtsleiterin Frau Fredenhagen übergeben. Sie sicherte zu, den Vertrag an die Fraktionen weiterzuleiten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um die Beantwortung der folgenden Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
20. Dezember 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0305, wie folgt Stellung:
Ein Bürgervertrag wurde bisher nicht geschlossen.
Entfällt.
Die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen wurden seinerzeit über den Sachverhalt informiert. Im Detail lassen sich Eingang und ggf. Weiterleitung aber nicht mehr nachvollziehen. Im Hauptausschuss am 14.1.2020 wurde dazu protokolliert: „Frau Fredenhagen informiert über ein Gespräch mit der Bürgerinitiative Wetternstraße. Es bestehe seitens der Initiative der Wunsch, einen Bürgervertrag zu verhandeln. Die Unterlagen werden den Fraktionen zugeleitet und die Bezirksamtsleitung wird zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.“
Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten, in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist. Zu Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die Zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden. Für Angelegenheiten der Fragen 4 – 9 ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Famlie und Integration zuständig.
Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten, in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist. Zu Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die Zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden. Für Angelegenheiten der Fragen 10 und 11 ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig.
i.V. Trispel
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.