22-0305.01

Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zur neuen Unterkunft für Geflüchtete in der Wetternstraße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.14

Sachverhalt

In der Wetternstraße regt sich großer Unmut der Bürgerinitiative. Die Anwohner wurden nicht rechtzeitig über die „Notmaßnahme" zur Unterbringung von Flüchtlingen informiert. Zudem ist unklar, ob es sich um Ukrainer, Syrer oder Afghanen handelt. In der Vergangenheit kam es bei Behörden wiederholt zu Kommunikationsproblemen, wie bei den Unterkünften Lewenwerder I & II und dem ehemaligen Fegro-Markt.

Die Bürgerinitiative hat einen Bürgervertrag mit ihren Anliegen formuliert. Dieser wurde an die ehemalige Amtsleiterin Frau Fredenhagen übergeben. Sie sicherte zu, den Vertrag an die Fraktionen weiterzuleiten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist der Bürgervertrag verfügbar? Wenn ja: Wo?
  2. Was wird in dem Vertrag geregelt?
  3. Wurde der Bürgervertrag den Fraktionen übergeben? Wenn ja: Wann und wie?
  4. Wurden die Bürger vor der Maßnahme Wohnunterkunft Wetternstraße informiert? Wenn ja: Wie und wann?
  5. Konnten die Vertreter der Bürgerinitiative regelmäßig an Sitzungen im Rahmen der Maßnahme teilnehmen?
  6. Wie lautet die Herkunft der künftigen Flüchtlinge?
  7. Sind weitere Unterkünfte in diesem Gebiet geplant?
  8. Wann wird mit dem Bezug der Unterkunft gerechnet?
  9. Wird der Bezug von Zelten erforderlich sein?
  10. Ist in dem Gebiet seit 2015 eine erhöhte Kriminalitätsrate zu verzeichnen?
  11. Sind Übergriffe durch die Flüchtlinge gegenüber der einheimischen Bevölkerung bekannt?


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

20. Dezember 2024



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0305, wie folgt Stellung:

  1. Ist der Bürgervertrag verfügbar? Wenn ja: Wo?

Ein Bürgervertrag wurde bisher nicht geschlossen.

  1. Was wird in dem Vertrag geregelt?

Entfällt.

  1. Wurde der Bürgervertrag den Fraktionen übergeben? Wenn ja: Wann und wie?

Die Bezirksversammlung bzw. die Fraktionen wurden seinerzeit über den Sachverhalt informiert. Im Detail lassen sich Eingang und ggf. Weiterleitung aber nicht mehr nachvollziehen. Im Hauptausschuss am 14.1.2020 wurde dazu protokolliert: „Frau Fredenhagen informiert über ein Gespräch mit der Bürgerinitiative Wetternstraße. Es bestehe seitens der Initiative der Wunsch, einen Bürgervertrag zu verhandeln. Die Unterlagen werden den Fraktionen zugeleitet und die Bezirksamtsleitung wird zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.“

  1. Wurden die Bürger vor der Maßnahme Wohnunterkunft Wetternstraße informiert? Wenn ja: Wie und wann?
  2. Konnten die Vertreter der Bürgerinitiative regelmäßig an Sitzungen im Rahmen der Maßnahme teilnehmen?
  3. Wie lautet die Herkunft der künftigen Flüchtlinge?
  4. Sind weitere Unterkünfte in diesem Gebiet geplant?
  5. Wann wird mit dem Bezug der Unterkunft gerechnet?
  6. Wird der Bezug von Zelten erforderlich sein?


Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten, in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist. Zu Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die Zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden. Für Angelegenheiten der Fragen 4 – 9 ist die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Famlie und Integration zuständig.

  1. Ist in dem Gebiet seit 2015 eine erhöhte Kriminalitätsrate zu verzeichnen?
  2. Sind Übergriffe durch die Flüchtlinge gegenüber der einheimischen Bevölkerung bekannt?

Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten, in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist. Zu Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die Zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden. Für Angelegenheiten der Fragen 10 und 11 ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig.

i.V. Trispel

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Wetternstraße Lewenwerder
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