Antwort zur kleinen Anfrage von der AfD Fraktion (neu) Harburg: Weiternutzung des Karstadt-Gebäudes
Letzte Beratung: 09.05.2023 Hauptausschuss Ö 1.15
Kleine Anfrage von der AfD Fraktion (neu) Harburg
Eine besorgte Bürgerin wandte sich per Email an die AfD Fraktion (neu) Harburg und teilte Ihre Sorge mit, dass es immer mehr Hinweise gäbe dass aus dem Kaufhausgebäude „Karstadt“ eine Flüchtlingsunterkünft entstehen sollte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Planen die zuständige Behörde oder das Bezirksamt, das Gebäude zu ertüchtigen beziehungsweise neu zu beplanen? Wenn ja, wie beziehungsweise was ist zu wann geplant?
2. Sind der zuständigen Behörde oder dem Bezirksamt bekannt, welche Planungen seitens des Eigentümers für das Gebäude bestehen? Wenn ja, welche?
3. Hat der Bezirk geprüft, ob das Gebäude für Geflüchtete genutzt werden kann? Strebt der Bezirk eine solche Nutzung an? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
4. Hat der Bezirk bereits Kontakt zum Eigentümer bezüglich Unterbringung von Geflüchteten aufgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wieso nicht?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
4. April 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage AfD-Fraktion (neu), Drs. 21-2880 wie folgt Stellung:
Die Gebäudeertüchtigung liegt grundsätzlich in der Sphäre des Eigentümers. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (als die für die in diesem Bereich festgesetzte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zuständige Dienststelle) und das Bezirksamt beabsichtigen im Dialog mit dem Eigentümer auf dem Karstadtgrundstück möglichst ohne lange Leerstände neue die Innenstadt belebende Nutzungen zu etablieren, die zugleich von der hervorragenden Erreichbarkeit und der Innenstadtlage dieses Standortes profitieren.
Das Bezirksamt Harburg und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stehen mit dem Eigentümer des Grundstücks im Austausch. Dabei geht es
- um das Finden geeigneter langfristiger Nutzungen und Nutzer:innen,
- um mögliche Zwischennutzungen,
- um die Frage, Umnutzung bei Erhalt, Neubau oder Umbau und
- nicht zuletzt um mögliche Verfahren zur architektonischen Qualitätssicherung (Wettbewerb, o.ä.) im Falle eines Neu- oder Umbaus
Nein, seitens des Bezirksamtes wird eine solche Nutzung für diesen besonderen Standort zurzeit nicht angestrebt. Hinsichtlich der Nutzung werden die Gespräche mit dem Eigentümer abgewartet. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Vgl. Antwort zu 3.
Fredenhagen
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