Antwort auf Große Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Bürgerbeschwerden in der Hastedtstraße
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.6
Die Fraktionen der Bezirksversammlung werden wiederholt von Anwohnenden der Hastedtstraße angeschrieben und angesprochen, die ihr Zusammenleben auf aus ihrer Sicht unzumutbare Weise eingeschränkt sehen.
Das größte Ärgernis, von dem berichtet wird, ist die Situation an der Ecke Hastedtstraße / Asbeckstraße, wo sich ein Kiosk befindet. Von diesem gehen mehrere Belästigungen aus. So wird berichtet, dass dort vor der Tür über längere Zeit, auch abends und bis in die Nacht, Kund*innen den im Kiosk erworbenen Alkohol vor Ort verzehren. Die vor dem Kiosk befindlichen Baumstümpfe im Beet werden dabei als Sitzgelegenheiten genutzt. In dem Beet werden zahlreiche leere Glasflaschen und Getränkedosen hinterlassen.
Auch wird berichtet, dass an der Straße vor dem Kiosk parkende PKW mit offenen Türen und lauter Musik die Nachbarschaft beschallen.
Eine weitere Beschwerde ist, dass die Kund*innen des Kiosks sich in die gegenüber liegende Grünanlage begeben, um dort ihre Notdurft zu verrichten. Dafür wird insbesondere das Areal um einen Versorgungskasten herum genutzt. Dies betrifft auch andere Besucher*innen der Grünanlage, die dort grillen oder anderweitig ihre Zeit verbringen.
Außerdem berichten die Anwohner*innen, dass durch den hohen Parkdruck in der Hastedtstraße und in den Straßen um sie herum auch Flächen im Straßenbegleitgrün zum Parken genutzt werden, die dafür nicht geeignet sind; zum Teil handelt es sich dabei sogar um Beete, für die Anwohnende eine Pflegepatenschaft übernommen haben.
Die Anwohner*innen haben bereits mit zahlreichen Stellen der Bezirksverwaltung Kontakt aufgenommen und haben nach ihren Angaben auch mehrfach die Polizei alarmiert, um gegen die Lärmbelästigungen vorzugehen.
Seitens des Bezirkes wurden die Anwohner*innen auch bereits zu einer Sitzung der Sicherheitskonferenz im Herbst 2023 eingeladen, um dort ihre Anliegen vorzutragen. Eine der auf dieser Sitzung vereinbarten Maßnahmen war, dass die Anwohner*innen des Hastedtplatzes zur Einweihung nach der Sanierung der Grünanlage eingeladen werden sollten. Dazu sollte es eine Versendung oder Verteilung der Einladung kommen. Dies ist offenbar nicht erfolgt.
Die Bemühungen der Anwohner*innen dauern mittlerweile mindestens anderthalb Jahre, ohne, dass aus ihrer Sicht messbare Erfolge erzielt wurden.
1. Welche Beschwerdelage liegt den behördlichen Stellen vor bezüglich
a. Lärmbelästigungen vor dem Kiosk an der Straßenecke Hastedtstraße / Asbeckstraße?
b. Ordnungsrechtlichen Verstößen gegen das Verbot, vor dem Kiosk Alkohol zu konsumieren?
c. Illegalen Müllablagerungen in Nebenflächen und in der Grünanlage sowie an in der Nähe dieser Stellen im Quartier?
d. Belästigung von Frauen in der Grünanlage (auch verbal)?
2. In der SiKo 2023 wurde vereinbart, einen Anwohner*innenrundbrief / Briefkastenaktion durchzuführen, um die Nachbarschaft über die Nutzung der Grünanlage und dort geltende Regeln (insbesondere Einhaltung der Nachtruhe). Wurde diese Aktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
3. Wurde geprüft, ob für die Grünanlage zwischen Hastedtplatz und Baererstraße ein Alkoholverbot verhängt werden kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen für bzw. gegen eine solche Maßnahme?
4. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Beschwerdelage am Hastedtplatz / Hastedtstraße im Zusammenhang mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz stehen könnte? Teilt die Verwaltung die Einschätzung von Anwohner*innen, dass es sich um eine Problemverlagerung vom Rathausplatz in dieses Quartier handelt?
5. Den Anwohner*innen wurde im Frühjahr / Sommer 2024 in Aussicht gestellt, dass zum Schutz einiger Beete gegen Falschparken / Überfahrungen durch Kfz Findlinge oder Bügel aufgestellt werden sollten. Was sind die Gründe dafür, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde?
6. Die im Zuge der Sanierungsarbeiten in der Grünanlage neu aufgestellten Schilder geben an verschiedenen Eingängen zur Grünanlage unterschiedliche Verbote und Erlaubnisse an, z. B. werden auf einem Schild Hunde im Park verboten, auf einem anderen wird auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen.
a. Aus welchem Grund unterscheiden sich die Schilder? Ist eine Vereinheitlichung der auf den Schildern an den Eingängen zur Grünanlage erteilten Ge- und Verbote gedacht? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
b. Bisher fehlen an einigen Eingängen noch Schilder. Ist beabsichtigt, diese noch nachzurüsten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
7. Die Anwohner*innen haben angeregt, rund um den Versorgungskasten in der Grünanlage das „Wildpinkeln“ wirksam zu unterbinden, indem die „Aufenthaltsqualität“ an diesem Ort eingeschränkt wird, z. B. durch Anpflanzung von Dornenbüschen oder Anbringung von Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmeldern). Ist beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
8. Im Herbst 2023 wurde in der Grünanlage ein Rückschnitt der Bepflanzungen durchgeführt. Wurde dies im Herbst 2024 wiederholt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen, denn die Anwohnenden berichten, dass kein Rückschnitt durchgeführt wurde.
9. Nach Auskunft des Gebietsmanagements RISE Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost aus dem Herbst 2024 wurde eine Umgestaltung des Beetes vor dem Kiosk durch das Amt für Stadtgrün abgelehnt. Trifft das zu? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
26. Februar 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN,
Drs. 22-0382, wie folgt Stellung:
Vorbemerkungen:
Gem. §24 Bezirksverwaltungsgesetz können Mitglieder der Bezirksversammlung Anfragen an die Bezirksamtsleitung richten, in Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist. Zu Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, können gem. §27 Anfragen an die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gerichtet werden. Für ordnungs- oder strafrechtliche Verstöße ist insbesondere die Behörde für Inneres und Sport (Polizei) zuständig, bei Fragen des Einsatzes der Stadtreinigung ist dies gründsätzlich die Behorde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und für die öffentliche Beleuchtung die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH bzw. die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
1. Welche Beschwerdelage liegt den behördlichen Stellen vor bezüglich
a. Lärmbelästigungen vor dem Kiosk an der Straßenecke Hastedtstraße / Asbeckstraße?
Der für den Immissionsschutz im Bezirk zuständigen Stelle des Bezirksamtes liegt eine konkrete Lärmbeschwerde aus dem Jahr 2021 vor. Im Ergebnis des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens konnten dem Betreiber keine Verstöße im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) nachgewiesen werden.
Im Zuge des Verfahrens wurde der Betreiber über die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz aufgeklärt.
Das Verhalten von Kioskkunden außerhalb des Kiosks kann nach Auffassung der für den Vollzug des BImSchG zuständigen Abteilung nicht über das BImSchG reglementiert werden.
Eine weitere Beschwerde zu dem Kiosk ging im Fachamt für Verbraucherschutz am 8.8.2024 ein. Diese betraf im Wesentlichen Belästigungen durch Personen im Umfeld des Kiosk und von diesen erzeugten Lärm sowie Müll.
Durch das Fachamt wurde der Kioskbetreiber daraufhin am 15.8.2024, schriftlich über seine Pflichten belehrt und außerdem am 2.9.2024 durch einen Lebensmittel- und Gewerbekontrolleur des Fachamts aufgesucht.
Tatsachen, welche ein ordnungsrechtliches Einschreiten gegen den Kiosk auf gewerbe-, abfall- oder immissionsschutzrechtlicher Grundlage gerechtfertigt hätten, wurden nicht festgestellt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
b. Ordnungsrechtlichen Verstößen gegen das Verbot, vor dem Kiosk Alkohol zu konsumieren?
Ein grundsätzliches Verbot, vor dem Kiosk Alkohol zu konsumieren, wurde vom Bezirksamt nicht erlassen. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wird hier nicht gesehen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1a.
c. Illegalen Müllablagerungen in Nebenflächen und in der Grünanlage sowie an in der Nähe dieser Stellen im Quartier?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
d. Belästigung von Frauen in der Grünanlage (auch verbal)?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
2. In der SiKo 2023 wurde vereinbart, einen Anwohner*innenrundbrief / Briefkastenaktion durchzuführen, um die Nachbarschaft über die Nutzung der Grünanlage und dort geltende Regeln (insbesondere Einhaltung der Nachtruhe). Wurde diese Aktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Mit der Information der Anwohner:innen hat das Bezirksamt die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) beauftragt. Diese ist mit den Anwohner:innen im Frühjahr 2024 in Kontakt getreten. So hat es beispielsweise am 15. Mai 2024 eine Begehung mit Anwohner:innen gegeben, auf der unterschiedliche Themen bearbeitet wurden (u.a. Grillen, wildes Urinieren, Außennutzung Kiosk, Anbringen von Hinweisschildern, Einsatz von Waste-Watchern der Stadtreinigung zur Information der Bevölkerung, Nutzung der Verkehrswege: Parken, Fahrradbügel). Während dieser Begehung wurde zwischen den Teilnehmenden und der steg vereinbart, dass die zur Verfügung gestellten Informationen über eigene Verteiler der Teilnehmenden an die Anwohnenden verteilt werden. Die Waste-Watcher der Stadtreinigung haben zudem von einem Verteilen von Flyern im Park abgeraten, da der Nutzen erfahrungsgemäß gering ist und die Flyer schnell selbst zu Müll im öffentlichen Raum werden.
3. Wurde geprüft, ob für die Grünanlage zwischen Hastedtplatz und Baererstraße
ein Alkoholverbot verhängt werden kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen für
bzw. gegen eine solche Maßnahme?
Für die Aussprache eines Alkoholverbotrs bedarf es eines Beschlusses der Bezirksversamliung. Im Falle eines solchen Beschlusses kann das Bezirksamt die vorhandene Beschilderung entsprechend erweitern.
4. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Beschwerdelage am Hastedtplatz / Hastedtstraße im Zusammenhang mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz stehen könnte? Teilt die Verwaltung die Einschätzung von Anwohner*innen, dass es sich um eine Problemverlagerung vom Rathausplatz in dieses Quartier handelt?
Die Einschätzung der Anwohner:innen kann das Bezirksamt weder bestätigen noch widerlegen. Hierzu liegen keine strukturierten Daten vor.
Im Übrigen begründet das Fragerecht der Fraktionen einen Anspruch auf Auskünfte, nicht aber aus meinungsbildende Stellungnahmen seitens der Verwaltung.
5. Den Anwohner*innen wurde im Frühjahr / Sommer 2024 in Aussicht gestellt, dass zum Schutz einiger Beete gegen Falschparken / Überfahrungen durch Kfz Findlinge oder Bügel aufgestellt werden sollten. Was sind die Gründe dafür, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde?
Momentan befinden sich kleine Granitstelen in den Beeten als Schutz gegen Befahren. Das Bezirksamt prüft derzeit, ob zudem Bügel direkt vor den Beeten sinnvoll und umsetzbar sind.
6. Die im Zuge der Sanierungsarbeiten in der Grünanlage neu aufgestellten Schilder geben an verschiedenen Eingängen zur Grünanlage unterschiedliche Verbote und Erlaubnisse an, z. B. werden auf einem Schild Hunde im Park verboten, auf einem anderen wird auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen.
a. Aus welchem Grund unterscheiden sich die Schilder? Ist eine Vereinheitlichung der auf den Schildern an den Eingängen zur Grünanlage erteilten Ge- und Verbote gedacht? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen
Die fehlerhafte Beschilderung wurde inzwischen ausgetauscht. Richtig ist die Anleinpflicht in der Grünanlage.
b. Bisher fehlen an einigen Eingängen noch Schilder. Ist beabsichtigt, diese noch nachzurüsten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Bisher sind lediglich an den Haupteingängen Schilder aufgestellt worden.
Da die finanziellen Ressourcen für die Beschilderung von Grünanlagen und Spielplätzen nicht auskömmlich sind, werden nur die Haupteingänge beschildert.
Das Bezirksamt hatte im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 60.000 Euro für die weitere Beschaffung von Beschilderung beantragt, die jedoch nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Pro Schild fallen ca. 1.500 Euro Kosten an, sodass das Bezirksamt nur nach und nach auch die Nebeneingänge von Grünanlagen und Spielplätzen ausstatten kann.
7. Die Anwohner*innen haben angeregt, rund um den Versorgungskasten in der Grünanlage das „Wildpinkeln“ wirksam zu unterbinden, indem die „Aufenthaltsqualität“ an diesem Ort eingeschränkt wird, z. B. durch Anpflanzung von Dornenbüschen oder Anbringung von Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmeldern). Ist beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Die Gehölzfläche um den Versorgungskasten wird regelmäßig gepflegt und durch die Stadtreinigung von Müll gereinigt.
Extra stachelige Sträucher an dem angesprochenen Ort anzupflanzen ist nicht vorgesehen, da die gefahrlose Begehung um den Kasten herum durch Mitarbeiter des Versorgers zwecks Wartungsarbeiten gewährleistet sein muss.
Das Anbringen von Beleutungen und Bewegungsmeldern im öffentlchen Raum fällt nicht in die Aufgaben oder Zuständigkeit des Bezirksamtes. Für die öffentliche Beleuchtung ist die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH bzw. die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zuständig.
8. Im Herbst 2023 wurde in der Grünanlage ein Rückschnitt der Bepflanzungen durchgeführt. Wurde dies im Herbst 2024 wiederholt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen, denn die Anwohnenden berichten, dass kein Rückschnitt durchgeführt wurde.
Es hat bereits ein Rückschnitt ab Oktober 2024 stattgefunden, welcher noch bis zum 28. Februar 2025 fortgesetzt wird.
9. Nach Auskunft des Gebietsmanagements RISE Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost aus dem Herbst 2024 wurde eine Umgestaltung des Beetes vor dem Kiosk durch das Amt für Stadtgrün abgelehnt. Trifft das zu? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?
Der angesprochene Bereich wurde vor längerer Zeit entsiegelt und aufgewertet. Aus grünpflegerischer Sicht besteht kein Bedarf an einer Umgestaltung.
i.V. Queckenstedt
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