Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG betr. Bürgerbeschwerden in der Hastedtstraße
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.2
Die Fraktionen der Bezirksversammlung werden wiederholt von Anwohnenden der Hastedtstraße angeschrieben und angesprochen, die ihr Zusammenleben auf aus ihrer Sicht unzumutbare Weise eingeschränkt sehen.
Das größte Ärgernis, von dem berichtet wird, ist die Situation an der Ecke Hastedtstraße / Asbeckstraße, wo sich ein Kiosk befindet. Von diesem gehen mehrere Belästigungen aus. So wird berichtet, dass dort vor der Tür über längere Zeit, auch abends und bis in die Nacht, Kund*innen den im Kiosk erworbenen Alkohol vor Ort verzehren. Die vor dem Kios befindlichen Baumstümpfe im Beet werden dabei als Sitzgelegenheiten genutzt. In dem Beet werden zahlreiche leere Glasflaschen und Getränkedosen hinterlassen.
Auch wird berichtet, dass an der Straße vor dem Kiosk parkende PKW mit offenen Türen und lauter Musik die Nachbarschaft beschallen.
Eine weitere Beschwerde ist, dass die Kund*innen des Kiosks sich in die gegenüber liegende Grünanlage begeben, um dort ihre Notdurft zu verrichten. Dafür wird insbesondere das Areal um einen Versorgungskasten herum genutzt. Dies betrifft auch andere Besucher*innen der Grünanlage, die dort grillen oder anderweitig ihre Zeit verbringen.
Außerdem berichten die Anwohner*innen, dass durch den hohen Parkdruck in der Hastedtstraße und in den Straßen um sie herum auch Flächen im Straßenbegleitgrün zum Parken genutzt werden, die dafür nicht geeignet sind; zum Teil handelt es sich dabei sogar um Beete, für die Anwohnende eine Pflegepatenschaft übernommen haben.
Die Anwohner*innen haben bereits mit zahlreichen Stellen der Bezirksverwaltung Kontakt aufgenommen und haben nach ihren Angaben auch mehrfach die Polizei alarmiert, um gegen die Lärmbelästigungen vorzugehen.
Seitens des Bezirkes wurden die Anwohner*innen auch bereits zu einer Sitzung der Sicherheitskonferenz im Herbst 2023 eingeladen, um dort ihre Anliegen vorzutragen. Eine der auf dieser Sitzung vereinbarten Maßnahmen war, dass die Anwohner*innen des Hastedtplatzes zur Einweihung nach der Sanierung der Grünanlage eingeladen werden sollten. Dazu sollte es eine Versendung oder Verteilung der Einladung kommen. Dies ist offenbar nicht erfolgt.
Die Bemühungen der Anwohner*innen dauern mittlerweile mindestens anderthalb Jahre, ohne, dass aus ihrer Sicht messbare Erfolge erzielt wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung und die weiteren zuständigen Behörden:
1. Welche Beschwerdelage liegt den behördlichen Stellen vor bezüglich
a. Lärmbelästigungen vor dem Kiosk an der Straßenecke Hastedtstraße / Asbeckstraße?
b. Ordnungsrechtlichen Verstößen gegen das Verbot, vor dem Kiosk Alkohol zu konsumieren?
c. Illegalen Müllablagerungen in Nebenflächen und in der Grünanlage sowie an in der Nähe dieser Stellen im Quartier?
d. Belästigung von Frauen in der Grünanlage (auch verbal)?
2. Welche tatsächlichen Eingriffe wurden von den behördlichen Stellen seit 2020 vorgenommen:
a. Bezüglich Lärmbeschwerden (Polizei)?
b. Alkoholkonsum vor dem Kiosk (Ordnungsamt)?
c. Müllablagerungen (Stadtreinigung)?
d. Falschparken (Polizei / Labdesbetrieb Verkehr)?
e. Andere behördliche Aktivitäten aufgrund von Beschwerden der Anwohnenden?
3. In der SiKo 2023 wurde vereinbart, einen Anwohner*innenrundbrief / Briefkastenaktion durchzuführen, um die Nachbarschaft über die Nutzung der Grünanlage und dort geltende Regeln (insbesondere Einhaltung der Nachtruhe). Wurde diese Aktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde geprüft, ob für die Grünanlage zwischen Hastedtplatz und Baererstraße ein Alkoholverbot verhängt werden kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen für bzw. gegen eine solche Maßnahme?
5. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Beschwerdelage am Hastedtplatz / Hastedtstraße im Zusammenhang mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz stehen könnte? Teilt die Verwaltung die Einschätzung von Anwohner*innen, dass es sich um eine Problemverlagerung vom Rathausplatz in dieses Quartier handelt?
6. Den Anwohner*innen wurde im Frühjahr / Sommer 2024 in Aussicht gestellt, dass zum Schutz einiger Beete gegen Falschparken / Überfahrungen durch Kfz Findlinge oder Bügel aufgestellt werden sollten. Was sind die Gründe dafür, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde?
7. Die im Zuge der Sanierungsarbeiten in der Grünanlage neu aufgestellten Schilder geben an verschiedenen Eingängen zur Grünanlage unterschiedliche Verbote und Erlaubnisse an, z. B. werden auf einem Schild Hunde im Park verboten, auf einem anderen wird auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen.
a. Aus welchem Grund unterscheiden sich die Schilder? Ist eine Vereinheitlichung der auf den Schildern an den Eingängen zur Grünanlage erteilten Ge- und Verbote gedacht? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
b. Bisher fehlen an einigen Eingängen noch Schilder. Ist beabsichtigt, diese noch nachzurüsten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
8. Die Anwohner*innen haben angeregt, rund um den Versorgungskasten in der Grünanlage das „Wildpinkeln“ wirksam zu unterbinden, indem die „Aufenthaltsqualität“ an diesem Ort eingeschränkt wird, z. B. durch Anpflanzung von Dornenbüschen oder Anbringung von Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmeldern). Ist beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
9. Im Herbst 2023 wurde in der Grünanlage ein Rückschnitt der Bepflanzungen durchgeführt. Wurde dies im Herbst 2024 wiederholt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen, denn die Anwohnenden berichten, dass kein Rückschnitt durchgeführt wurde.
10. Nach Auskunft des Gebietsmanagements RISE Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost aus dem Herbst 2024 wurde eine Umgestaltung des Beetes vor dem Kiosk durch das Amt für Stadtgrün abgelehnt. Trifft das zu? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
14. Februar 2025
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nehmen der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:
Vorbemerkung der BIS:
Der betreffende Kiosk befindet sich in der Asbeckstraße 18 in einem großstädtisch geprägten Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern und einer angrenzenden Grünanlage. Die Öffnungszeiten sind täglich von 10 – 24 Uhr. Durch Anwohnende werden der Kiosk und das direkte Umfeld teilweise als Treffpunkt genutzt. Dabei handelt es sich meist um eine Personenanzahl von zwei bis drei Personen. Gelegentlich verlagert sich dieser Treffpunkt auch in die gegenüberliegende Grünanlage. Erfahrungsgemäß finden solche Zusammenkünfte überwiegend bei milden bis warmen Temperaturen statt, was bei Anwohnenden als störend empfunden werden kann.
Im Kiosk können unter anderem alkoholische Getränke erworben werden. Eine Schanklizenz wurde vom Bezirksamt nach Kenntnis der Polizei nicht erteilt, sodass es untersagt ist, in Sichtweite zum Kiosk erworbenen Alkohol zu konsumieren. Die Überprüfung gestaltet sich für die Polizei jedoch schwierig, da mitgebrachter Alkohol von dem Verbot nicht erfasst ist.
Darüber hinaus kommt es im Umfeld des Kiosks zu Parkverstößen (Parken in zweiter Reihe/Parken auf dem Gehweg), welche durch Anwohnende und teilweise auch durch Kundschaft des Kiosks verursacht werden.
Aus den genannten Gründen wird der Bereich des Kiosks regelmäßig durch Mitarbeitende des zuständigen Polizeikommissariats 46 im Rahmen des täglichen Dienstes überprüft. Der zuständige Stadtteilpolizist ist mehrmals in der Woche persönlich vor Ort und ist über die Gesamtumstände informiert. Überdies steht er mit Anwohnenden und dem Bezirksamt in Kontakt.
Bei Bekanntwerden von Verstößen trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit, auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen, alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Müllablagerungen werden direkt per App an die Stadtreinigung gemeldet, wobei dem zuständigen Stadtteilpolizisten keine Müllablagerungen im gesamten Jahr 2024 bekannt geworden sind. Bei Verstößen gegen Auflagen werden Berichte an das zuständige Bezirksamt gefertigt.
Dies vorausgeschickt
1. Welche Beschwerdelage liegt den behördlichen Stellen vor bezüglich
a. Lärmbelästigungen vor dem Kiosk an der Straßenecke Hastedtstraße / Asbeckstraße?
Antwort der BIS: Polizeieinsätze werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) der Polizeieinsatzzentrale dokumentiert. Es handelt sich jedoch um ein System, das für statistische Auswertungen nicht vorgesehen und nicht geeignet ist. Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Drs. 20/13284 und 21/2108. Auswertungen zu Einsätzen an Örtlichkeiten ohne konkrete postalische Adresse im Sinne der Frage sind im HELS grundsätzlich nicht möglich.
Zur Beantwortung der Frage wurde mittels HELS der in Rede stehende Kiosk mit dem Einsatzanlass „Ruhestörung“ betrachtet. Dazu wurde neben der Adresse des Kiosk Asbeckstraße 18 zusätzlich die Hastedtstraße mit den Hausnummern 15 und 20, sowie der Haststedtweg 1 und der Kreuzungsbereich Hastedtstraße/Hastedtweg/Asbeckstraße in die Auswertung miteinbezogen. Teilweise wurden die Örtlichkeiten im HELS weiter konkretisiert. Es kann nicht festgestellt werden, ob bei allen gemeldeten Ruhestörungen immerein Zusammenhang zum betreffenden Kiosk besteht.
Für das Jahr 2022 konnten hierbei sechs Einsätze, für 2023 neun und für 2024 16 Einsätze festgestellt werden. Im laufenden Jahr 2025 ist mit Stand 5. Februar 2025 kein Einsatz erfasst.
b. Ordnungsrechtlichen Verstößen gegen das Verbot, vor dem Kiosk Alkohol zu konsumieren?
Fehlanzeige
c. Illegalen Müllablagerungen in Nebenflächen und in der Grünanlage sowie an in der Nähe dieser Stellen im Quartier?
Antwort der BIS: Siehe Vorbemerkung.
Antwort der BUKEA: Die SRH findet an der Ecke Hastedtweg/Hastedtplatz sowie in der Hastedtstraße 8 vor allem häufig Sperrmüll vor. In der Anlage Hastedtplatz beseitigen die Reinigungsteams der SRH in den Sommermonaten regelmäßig Ablagerungen vom Grillen/Feiern.
Verschmutzungen unmittelbar vor dem Kiosk sind der SRH nicht bekannt. Die SRH hat vor Ort im Bereich um den Stromkasten keine Fäkalien sehen oder Uringeruch wahrnehmen können.
d. Belästigung von Frauen in der Grünanlage (auch verbal)?
Antwort der BIS: Der Polizei liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
2. Welche tatsächlichen Eingriffe wurden von den behördlichen Stellen seit 2020 vorgenommen:
a. Bezüglich Lärmbeschwerden (Polizei)?
Antwort der BIS: Siehe Vorbemerkung.
b. Alkoholkonsum vor dem Kiosk (Ordnungsamt)?
Fehlanzeige
c. Müllablagerungen (Stadtreinigung)?
Antwort der BUKEA: Die SRH hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Neben der regelmäßigen Tätigkeit der Reinigungsteams vor Ort wurden anlassbezogen die WasteWatcher+ der SRH (WW+) und der in Harburg eingesetzten „Kümmerer“ aktiv:
Die WW+ gehen präventiv und offensiv auf Bürger:innen im öffentlichen Raum zu. Sie geben Informationen und Hilfestellungen zu allen Fragen zur Verbesserung der Sauberkeit und zur Vermeidung von Abfällen. Das Ziel der WW+ ist die Reduzierung der wilden Müllablagerungen und des Litterings.
Die WW+ hatten im Juni 2024 mit einem Mitarbeiter des Bezirksamtes Harburg und dem Kioskbesitzer ein Gespräch zu den Sauberkeitszustand verbessernden Maßnahmen und stehen weiter im Kontakt mit den bezirklichen Stellen zu Eingriffsmöglichkeiten außerhalb der SRH-Zuständigkeit. In bezirklicher Zuständigkeit sind dies etwa die Bepflanzung und bauliche Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Baumscheiben.
Darüber hinaus haben die WW+ den Bereich über mehrere Monate bestreift, konnten aber nichts feststellen. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Kioskkund:innen erst am späten Abend, nach den Arbeitszeiten der WW+, dort aufhalten.
Die über Hamburg verteilt tätigen, sogenannten „Kümmerer“ der SRH haben einen direkten Draht zu den Hamburger:innen. Sie sind in ihren Einsatzgebieten nicht nur erste Ansprechpersonen für die Bürger:innen, sondern sorgen dort auch für eine direkte Entfernung von Verschmutzungen.
Der „Kümmerer“ der SRH wird den Kioskbereich in den nächsten Wochen bestreifen.
Positiv beeinflusst werden könnte die Sauberkeitssituation künftig durch einen SRH-Papierkorb direkt neben den Baumscheiben, den die SRH zeitnah platzieren wird.
d. Falschparken (Polizei / Labdesbetrieb Verkehr)?
Antwort der BVM: Der Der LBV kontrolliert dort nicht.
Antwort der BIS: Siehe Vorbemerkung.
e. Andere behördliche Aktivitäten aufgrund von Beschwerden der Anwohnenden?
Fehlanzeige
3. In der SiKo 2023 wurde vereinbart, einen Anwohner*innenrundbrief / Briefkastenaktion durchzuführen, um die Nachbarschaft über die Nutzung der Grünanlage und dort geltende Regeln (insbesondere Einhaltung der Nachtruhe). Wurde diese Aktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Fehlanzeige
4. Wurde geprüft, ob für die Grünanlage zwischen Hastedtplatz und Baererstraße ein Alkoholverbot verhängt werden kann? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen für bzw. gegen eine solche Maßnahme?
Fehlanzeige
5. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Beschwerdelage am Hastedtplatz / Hastedtstraße im Zusammenhang mit dem Alkoholverbot auf dem Harburger Rathausplatz stehen könnte? Teilt die Verwaltung die Einschätzung von Anwohner*innen, dass es sich um eine Problemverlagerung vom Rathausplatz in dieses Quartier handelt?
Antwort der BIS: Der Polizei liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
6. Den Anwohner*innen wurde im Frühjahr / Sommer 2024 in Aussicht gestellt, dass zum Schutz einiger Beete gegen Falschparken / Überfahrungen durch Kfz Findlinge oder Bügel aufgestellt werden sollten. Was sind die Gründe dafür, dass dies bisher nicht umgesetzt wurde?
Antwort der BIS: Die Gründe für eine ausbleibende bauliche Veränderung sind der Polizei nicht bekannt und liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.
7. Die im Zuge der Sanierungsarbeiten in der Grünanlage neu aufgestellten Schilder geben an verschiedenen Eingängen zur Grünanlage unterschiedliche Verbote und Erlaubnisse an, z. B. werden auf einem Schild Hunde im Park verboten, auf einem anderen wird auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen.
a. Aus welchem Grund unterscheiden sich die Schilder? Ist eine Vereinheitlichung der auf den Schildern an den Eingängen zur Grünanlage erteilten Ge- und Verbote gedacht? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
b. Bisher fehlen an einigen Eingängen noch Schilder. Ist beabsichtigt, diese noch nachzurüsten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Fehlanzeige
8. Die Anwohner*innen haben angeregt, rund um den Versorgungskasten in der Grünanlage das „Wildpinkeln“ wirksam zu unterbinden, indem die „Aufenthalts-qualität“ an diesem Ort eingeschränkt wird, z. B. durch Anpflanzung von Dornenbüschen oder Anbringung von Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmeldern). Ist beabsichtigt, diese Maßnahmen umzusetzen? Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Fehlanzeige
9. Im Herbst 2023 wurde in der Grünanlage ein Rückschnitt der Bepflanzungen durchgeführt. Wurde dies im Herbst 2024 wiederholt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen, denn die Anwohnenden berichten, dass kein Rückschnitt durchgeführt wurde.´
Fehlanzeige
10. Nach Auskunft des Gebietsmanagements RISE Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost aus dem Herbst 2024 wurde eine Umgestaltung des Beetes vor dem Kiosk durch das Amt für Stadtgrün abgelehnt. Trifft das zu? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?
Fehlanzeige
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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