22-1923.01

Antwort auf Anfrage zur Sicherheitslage rund um die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in Harburg - Schutz von Schülerinnen und Schülern, Anwohnenden und Beschäftigten verbessern sowie Verlagerung des Standorts beschleunigen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.24

Sachverhalt

Sicherheitslage rund um die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in Harburg – Schutz von Schülerinnen und Schülern, Anwohnenden und Beschäftigten verbessern sowie Verlagerung des Standorts beschleunigen

Die Drogenhilfeeinrichtung Abrigado in der Schwarzenbergstraße in Harburg erfüllt als niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtung mit Beratungsangeboten und Drogenkonsumraum eine wichtige Aufgabe innerhalb der Hamburger Drogen- und Gesundheitspolitik. Gleichzeitig wird die Situation im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung seit Jahren von Anwohnenden, Gewerbetreibenden, Schulen und sozialen Einrichtungen als zunehmend belastend wahrgenommen.

Insbesondere im Umfeld der Schwarzenbergstraße, des Schwarzenbergparks und der angrenzenden Wohn- und Schulstandorte werden seit Jahren Probleme wie offener Drogenkonsum, Vermüllung, Spritzenfunde, Konflikte im öffentlichen Raum sowie ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl thematisiert. Verschiedene Akteure vor Ort haben wiederholt auf die besondere Belastung der Nachbarschaft hingewiesen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gefordert.

Besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der vergangenen Wochen. Im Juni 2026 kam es im Umfeld der Einrichtung mehrfach zu Schusswaffenvorfällen. Nach Medienberichten wurde ein Mann durch einen Schuss verletzt. Die Polizei war wiederholt mit einem Großaufgebot im Einsatz. Zeitweise mussten die Grundschule am Park sowie weitere Einrichtungen im Umfeld gesichert werden. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Anwohnende berichten von erheblicher Verunsicherung.

Die aktuelle Entwicklung erhält zusätzliches Gewicht vor dem Hintergrund, dass der Senat bereits im Jahr 2021 öffentlich erklärt hat, dass der bestehende Standort den Anforderungen nicht mehr entspricht und durch einen Neubau an der Buxtehuder Straße ersetzt werden soll. Die Verlagerung wurde seinerzeit ausdrücklich mit den räumlichen und funktionalen Defiziten des bisherigen Standorts begründet. Gleichwohl ist die Umsetzung bis heute nicht erfolgt.

Damit stellt sich die Frage, weshalb ein vom Senat selbst als nicht zukunftsfähig bewerteter Standort weiterhin betrieben wird, obwohl die Belastungen für das Umfeld seit Jahren Gegenstand öffentlicher Diskussionen sind und sich die Sicherheitslage zuletzt nochmals deutlich verschärft hat.

Die jüngsten Vorfälle werfen daher grundlegende Fragen hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit, des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, der Situation der Anwohnenden, der Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen, der Verantwortung für die Verzögerung der Verlagerung sowie des weiteren Umgangs mit dem Standort auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

I. Sicherheitslage und Kriminalitätsentwicklung

  1. Welche polizeilich registrierten Straftaten, Ordnungsstörungen und besonderen Einsatzlagen wurden seit dem 1. Januar 2020 im Umfeld des Abrigado festgestellt? Bitte jahresweise sowie nach Deliktsgruppen aufschlüsseln.
  2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu den Schusswaffenvorfällen im Juni 2026 vor? Bitte Ermittlungsstand, Tathintergründe, mögliche Zusammenhänge, Zahl der Tatverdächtigen sowie bisherige Maßnahmen darstellen.
  3. Welche Vorfälle mit Schusswaffen, Messern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen wurden seit 2020 im Umfeld des Abrigado registriert? Bitte nach Datum, Deliktsart und Ausgang aufschlüsseln.
  4. Welche Erkenntnisse liegen Polizei und Senat zu organisiertem Drogenhandel, Bandenstrukturen, Revierkonflikten oder sonstigen kriminalitätsfördernden Strukturen im Umfeld des Abrigado vor?
  5. Wie bewertet der Senat die aktuelle Sicherheitslage im Umfeld des Abrigado vor dem Hintergrund der wiederholten Schusswaffenvorfälle im Juni 2026 und hält er die Situation für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Anwohnende und Beschäftigte derzeit für zumutbar? Falls ja, warum?

II. Schutz von Schülerinnen und Schülern

  1. Welche Schulen, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden sich im näheren Umfeld des Abrigado und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über deren Betroffenheit vor?
  2. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit den Schusswaffenvorfällen im Juni 2026 zum Schutz der Grundschule am Park, des ReBBZ Harburg und weiterer Einrichtungen ergriffen?
  3. Welche Notfall-, Alarm- und Sicherheitskonzepte bestehen für die betroffenen Schulen und Einrichtungen bei Gewalt- oder Waffenlagen im Umfeld und wann wurden diese zuletzt überprüft oder geübt?
  4. Welche Unterstützungsangebote wurden Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Beschäftigten nach den Vorfällen unterbreitet beziehungsweise welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
  5. Welche konkreten Sofortmaßnahmen werden innerhalb der nächsten vier Wochen umgesetzt, um die Sicherheit auf den Schulwegen sowie im Umfeld der Grundschule am Park und des ReBBZ Harburg zu erhöhen, und ab wann werden diese Maßnahmen wirksam?
  6. Welche Gespräche haben seit den Vorfällen im Juni 2026 zwischen Innenbehörde, Schulbehörde, Polizei, Schulleitungen, Elternräten und Bezirksamt stattgefunden und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei vereinbart?

III. Polizeiliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen

  1. Welche besonderen Einsatz-, Kontroll- und Präsenzmaßnahmen wurden seit 2024 im Umfeld des Abrigado durchgeführt und wie bewertet der Senat deren Wirksamkeit?
  2. Wie viele Polizeieinsätze fanden seit 2020 jährlich im Umfeld des Abrigado statt? Bitte aufschlüsseln nach Einsätzen wegen Gewaltkriminalität, Waffenkriminalität, Betäubungsmitteldelikten, Bedrohungen, Körperverletzungen, Rettungseinsätzen sowie sonstigen Einsatzanlässen.
  3. Welche Maßnahmen werden gegen offenen Drogenhandel, Gewaltkriminalität und sonstige Straftaten im Umfeld der Einrichtung ergriffen und wie bewertet der Senat deren Erfolg?
  4. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden aktuell geprüft oder vorbereitet, insbesondere hinsichtlich verstärkter Polizeipräsenz, Brennpunkteinsätzen, Videoüberwachung, Beleuchtung, baulicher Sicherung oder anderer präventiver Instrumente?

IV. Belastungen für Anwohnende und den öffentlichen Raum

  1. Welche Beschwerden von Anwohnenden, Schulen, Gewerbetreibenden und sonstigen Einrichtungen sind seit 2020 im Zusammenhang mit dem Umfeld des Abrigado eingegangen und welche Schwerpunkte ergeben sich daraus?
  2. Welche Erkenntnisse liegen zu Vermüllung, Spritzenfunden, offenem Drogenkonsum, Lärmbelastungen, Bedrohungen oder sonstigen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum vor?
  3. Welche Maßnahmen zur Reinigung, Abfallbeseitigung, Spritzenentsorgung, Aufenthaltssteuerung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden derzeit durchgeführt?
  4. Welche zusätzlichen kurzfristigen Maßnahmen plant der Senat, um die Belastungen für Anwohnende und Gewerbetreibende spürbar zu reduzieren?
  5. Welche Beteiligungs- und Kommunikationsformate bestehen zwischen Polizei, Behörden, Träger, Schulen, Gewerbetreibenden und Anwohnenden beziehungsweise sind geplant?

V. Betrieb und Umfeldmanagement des Abrigado

  1. Wie haben sich seit 2020 Nutzerzahlen, Inanspruchnahme der Angebote, Konsumvorgänge, Beratungsleistungen und medizinische Notfälle des Abrigado entwickelt?
  2. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Abrigado zur Verfügung und hält der Senat diese angesichts der aktuellen Lage für ausreichend?
  3. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Senat und Träger hinsichtlich Sicherheit, Umfeldmanagement, Konfliktprävention, Reinigung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Polizei und Behörden?
  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, inwieweit sich Drogenhandel, Gewalt oder andere Problemlagen unmittelbar an den Standort anlagern beziehungsweise durch diesen begünstigt werden?
  5. Welche zusätzlichen Hilfs-, Beratungs- oder Betreuungsangebote hält der Senat für erforderlich, um die Situation im Umfeld nachhaltig zu stabilisieren?

VI. Verlagerung des Standorts

  1. Der Senat hat bereits im Jahr 2021 erklärt, dass der bestehende Standort den Anforderungen nicht mehr entspricht und durch einen Neubau an der Buxtehuder Straße ersetzt werden soll. Welche konkreten Planungsschritte wurden seitdem umgesetzt und aus welchen Gründen konnte die Verlagerung bis heute nicht erfolgen?
  2. Welche Behörden, öffentlichen Unternehmen, Träger oder sonstigen Beteiligten tragen Verantwortung für die eingetretenen Verzögerungen?
  3. Welcher verbindliche Zeitplan gilt aktuell für Baubeginn, Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Standorts?
  4. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Verlagerung zu beschleunigen, und welche Übergangslösungen sind bis zur Inbetriebnahme des neuen Standorts vorgesehen?

VII. Sofortmaßnahmen und weiteres Vorgehen

  1. Welche konkreten Entscheidungen wird der Senat noch im Jahr 2026 treffen, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Anwohnenden und Beschäftigten im Umfeld des Abrigado spürbar zu verbessern, und bis wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?





BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



4. August 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS), die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) wie auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und
Agarwirtschaft (BUKEA) beantworten die o.g. Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-1923, wie folgt:

Vorbemerkung der BIS:

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Hamburgischen Bürgerschaft in einer Reihe von Schriftlichen Kleinen Anfragen zur Lage bezüglich des Abrigado und den Ermittlungen der Polizei im Zusammenhang mit den sicherheitsrelevanten Ereignissen durch Schussabgaben im Schwarzenbergpark Mitte Juni 2026 sowie den Maßnahmen der zuständigen Behörden und Stellen berichtet. Dieses sind unter anderem die Bürgerschafts-(BÜ)-Drs. 23/4475, 23/4540 und 23/4619.


Die Betäubungsmittelkriminalität ist dadurch gekennzeichnet, dass Drogenkonsumentinnen und -konsumenten sowie Drogenhändler häufig in räumlichem oder persönlichem Kontakt stehen. In der Folge kommt es insbesondere im Umfeld von Drogenhilfeeinrichtungen wie dem Abrigado regelmäßig zu Begleiterscheinungen, etwa zur Feststellung von Delikten der sogenannten Beschaffungskriminalität. Die Polizei begegnet diesem bekannten Phänomen durch den kontinuierlichen und gezielten Einsatz von Kräften der Landesbereitschaftspolizei, insbesondere der eigens hierfür eingerichteten „Task Force Btm“.


Seit den sicherheitsrelevanten Ereignissen im Juni und dem damit verbundenen erhöhten polizeilichen Kräfteeinsatz hat sich die Lage am und um das Abrigado aus Sicht der Polizei deutlich beruhigt. Die sichtbare Präsenz der Polizei hat das Bilden von Gruppen weitgehend verhindert. Durch gezielte Gespräche konnte die Polizei darüber hinaus das Aufstellen von Behausungen und die Verunreinigungen im Umfeld weitgehend unterbinden. Infolgedessen hat sich das Erscheinungsbild des Bereichs merklich verbessert.


Insbesondere durch die kontinuierliche uniformierte Präsenz der Polizei im Umfeld der nahegelegenen Schulen und der Kindertagesstätte wurden Nutzerinnen und Nutzer des Abrigado größtenteils nicht mehr in deren unmittelbaren Bereich angetroffen. Die verstärkte Polizeipräsenz wurde von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und weiteren Beschäftigten insgesamt sehr positiv bewertet. Sie zeigten sich dankbar für die getroffenen Maßnahmen. Auch von einigen Nutzerinnen und Nutzern des Abrigado wurde das Vorgehen der Polizei mit Verständnis aufgenommen.


Am 6. Juli 2026 fand darüber hinaus die auf Initiative des Leiters des Bezirksamts Harburg geplante öffentliche Veranstaltung in Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Ämtern zur aktuellen Situation rund um das Abrigado statt. Hier wurde die Elternschaft der beiden betroffenen Schulen sowie die Anwohnenden über die derzeitige Situation informiert und die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen transparent dargestellt. Ansprechbar waren Vertretungen der Sozialbehörde, der Schulbehörde, der Polizei, der Stadtreinigung, des Trägervereins des Abrigado sowie des Bezirksamtes. Grundsätzlich finden ausführliche Gespräche zum Thema Abrigado unter Einbeziehung aller relevanter Behörden seit Jahren im dreiwöchentlichen Turnus statt.


Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Auswertung von PKS-Daten in Tabellenform als standardisierte Ergebnistabellen unterliegt einem bundesweit abgestimmten Prozess. Darin wird fachlich beschrieben, wie die PKS-Daten zu erheben sind und wie sie in den jeweiligen Ergebnistabellen ausgewertet werden. Zu den Grenzen der Erfassung in der PKS im Kontext des Abrigado siehe BÜ-Drs. 23/4540. Ordnungswidrigkeiten und weitere Vorgangsarten im Sinne der Fragestellungen werden in der PKS nicht erfasst.


Einsätze der Polizei werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) dokumentiert. Es handelt sich jedoch nicht um ein System, das für statistische Auswertungen generiert wurde. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen liegen auswertbare HELS-Daten nur noch ab dem Jahr 2023 vor. Auswertungen zu Einsätzen an Örtlichkeiten ohne konkrete postalische Adresse im Sinne der Frage sind im HELS grundsätzlich nicht möglich. An einem Adressobjekt können zudem auch Einsätze stattgefunden haben, die nicht im Zusammenhang mit dem Adressobjekt stehen.


Mit Stichtag 29. Juni 2026 wurden für das Adressobjekt des „Abrigado“ in HELS durch die Polizei folgende Einsatzzahlen dokumentiert: Im Jahr 2023 insgesamt 196 Einsätze, im Jahr 2024 insgesamt 128 Einsätze, im Jahr 2025 insgesamt 99 Einsätze und im laufenden Jahr bislang 64 Einsätze. Einzelheiten zu den dokumentierten Einsatzanlässen sind der Anlage in der BÜ-Drs. 23/4619 zu entnehmen.


Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellungen bei der Polizei nicht geführt.

I. Sicherheitslage und Kriminalitätsentwicklung

  1. Welche polizeilich registrierten Straftaten, Ordnungsstörungen und besonderen Einsatzlagen wurden seit dem 1. Januar 2020 im Umfeld des Abrigado festgestellt? Bitte jahresweise sowie nach Deliktsgruppen aufschlüsseln.
  2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zu den Schusswaffenvorfällen im Juni 2026 vor? Bitte Ermittlungsstand, Tathintergründe, mögliche Zusammenhänge, Zahl der Tatverdächtigen sowie bisherige Maßnahmen darstellen.


Von der BJV zur Frage 2: Fehlanzeige zum Sachverhalt am 12. Juni 2026.

Soweit es am 15. Juni 2026 zu Schussabgaben im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung „Abgrigado“ gekommen sein soll, ist am 24. Juni 2026 ein Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitet worden, welches eine Straftat an der vorgenannten Örtlichkeit zum Gegenstand hat. Inwieweit die verfahrensgegenständliche Tat im Zusammenhang mit der Schussabgabe steht, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Das Verfahren richtet sich gegen mehrere Beschuldigte. Ein Beschuldigter befindet sich in anderer Sache in Untersuchungshaft. Im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung der laufenden Ermittlungen wird von einer weitergehenden Antwort abgesehen, die über den Inhalt der bereits von der Polizei veröffentlichten Pressemitteilung vom 2. Juli 2026 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6307012) hinausgehen.

Im Übrigen siehe Drs. 23/4475 und 23/4619.

  1. Welche Vorfälle mit Schusswaffen, Messern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen wurden seit 2020 im Umfeld des Abrigado registriert? Bitte nach Datum, Deliktsart und Ausgang aufschlüsseln.
  2. Welche Erkenntnisse liegen Polizei und Senat zu organisiertem Drogenhandel, Bandenstrukturen, Revierkonflikten oder sonstigen kriminalitätsfördernden Strukturen im Umfeld des Abrigado vor?
  3. Wie bewertet der Senat die aktuelle Sicherheitslage im Umfeld des Abrigado vor dem Hintergrund der wiederholten Schusswaffenvorfälle im Juni 2026 und hält er die Situation für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Anwohnende und Beschäftigte derzeit für zumutbar? Falls ja, warum?


Von der BSFB zur Frage 5;

Der Senat nimmt die Schusswaffenvorfälle im Juni 2026 im Umfeld der Einrichtung außerordentlich ernst. Angesichts dieser Entwicklungen sieht der Senat die Situation für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Anwohnende und Beschäftigte als eine erhebliche Belastung an, weshalb mit Nachdruck an einer nachhaltigen Verbesserung der Lage gearbeitet wird.


Von der BIS zum Abschnitt I:

Siehe Vorbemerkung.

II. Schutz von Schülerinnen und Schülern

  1. Welche Schulen, Kitas, Jugendhilfeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche befinden sich im näheren Umfeld des Abrigado und welche Erkenntnisse liegen dem Senat über deren Betroffenheit vor?


Von der BSFB:

Im näheren Umfeld der Einrichtung befindet sich neben der Schule am Park und der Bildungsabteilung des Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (ReBBZ) Harburg (Schwarzenbergstraße) die Kindertagesstätte SterniPark Kita Helmsweg.

Bezüglich der jugend- und kindernahen Einrichtungen stellen sich die Erkenntnisse zur Betroffenheit wie folgt dar:

Allgemeine Sicherheitslage Kitas: Der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde liegen keine meldepflichtigen Ereignisse nach § 47 SGB VIII in Bezug auf die Sicherheitslage rund um das „Abrigado“ vor.


Ergänzend dazu führen die allgemeinen sicherheitsrelevanten Vorfälle im Quartier im Juni 2026 zu verständlichen Sorgen bei Familien und Beschäftigten der umliegenden Institutionen. Die zuständigen Behörden arbeiten daher weiterhin mit Hochdruck und behördenübergreifend an einer nachhaltigen Verbesserung der Situation vor Ort, insbesondere durch das prioritäre Vorantreiben der geplanten Standortverlagerung sowie die kontinuierliche Optimierung der Schutzkonzepte mit den lokalen Sicherheitsbehörden.

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit den Schusswaffenvorfällen im Juni 2026 zum Schutz der Grundschule am Park, des ReBBZ Harburg und weiterer Einrichtungen ergriffen?

Von der BSFB:

Den schulinternen Krisenteams der Schulen steht das Beratungs- und Fortbildungsformat „Krisenteam Check-up“ zur Verfügung. In diesem Rahmen werden sie auf polizeiliche Einsatzlagen, Großeinsätze der Polizei sowie sonstige Krisensituationen vorbereitet. Das Angebot ist den Schulleitungen bekannt und wird als Vor-Ort-Termin durchgeführt.

  1. Welche Notfall-, Alarm- und Sicherheitskonzepte bestehen für die betroffenen Schulen und Einrichtungen bei Gewalt- oder Waffenlagen im Umfeld und wann wurden diese zuletzt überprüft oder geübt?


Von der BSFB:

Alle allgemeinbildenden Schulen in Hamburg verfügen über den Alarm „Ernste Lage“. Hierbei handelt es sich um eine Klartextansage, die Personen innerhalb der Gebäude dazu auffordert, sich in den Räumen in Sicherheit zu begeben. Personen, die sich außerhalb der Gebäude befinden, werden aufgefordert, das Schulgelände zu verlassen und einen sicheren Ort aufzusuchen.

Die Alarmanlage wird an allen Hamburger Schulen einmal jährlich durch eine Fachfirma überprüft. Darüber hinaus ist die Bedienung der Anlage Bestandteil des Beratungs- und Fortbildungsformats „Krisenteam Check-up“ für die schulinternen Krisenteams. In diesem Rahmen werden neben dem Umgang mit dem Alarm auch Verhaltensweisen bei polizeilichen Großeinsätzen sowie bei Gefährdungs- und Bedrohungslagen vermittelt.

Ob und auf welche Weise eine Schule im konkreten Einzelfall Schutzmaßnahmen einleitet, entscheidet die Schulleitung eigenverantwortlich und lageabhängig. Hierfür kann sie den Alarm „Ernste Lage“ auslösen oder auf zuvor abgestimmte beziehungsweise schuleigene Durchsagen zurückgreifen, die auf die Dringlichkeit der Situation hinweisen. Die Entscheidung über die Auslösung entsprechender schulischer Alarmierungs- und Schutzmaßnahmen obliegt der Schulleitung; sie wird nicht von der Polizei getroffen.

  1. Welche Unterstützungsangebote wurden Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Beschäftigten nach den Vorfällen unterbreitet beziehungsweise welche weiteren Maßnahmen sind geplant?


Von der BSFB:

Die Schulleitungen können bei Bedarf Unterstützung durch das Bereitschaftsteam der für Bildung zuständigen Behörde über eine ihnen bekannte Notfallnummer anfordern.

Darüber hinaus steht den Schulleitungen die Beratungsabteilung des jeweils zuständigen ReBBZ zur Verfügung. Nach entsprechender Bedarfsanmeldung erfolgt eine Unterstützung, gegebenenfalls auch vor Ort. Im vorliegenden Fall wurde die Unterstützung durch das zuständige ReBBZ vor Ort geleistet.

Ferner wurden die Schulleitungen durch die zuständigen Schulaufsichten auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen, Unterstützungsangebote für das Personal sowie für Schülerinnen und Schüler in Anspruch zu nehmen.

  1. Welche konkreten Sofortmaßnahmen werden innerhalb der nächsten vier Wochen umgesetzt, um die Sicherheit auf den Schulwegen sowie im Umfeld der Grundschule am Park und des ReBBZ Harburg zu erhöhen, und ab wann werden diese Maßnahmen wirksam?
  2. Welche Gespräche haben seit den Vorfällen im Juni 2026 zwischen Innenbehörde, Schulbehörde, Polizei, Schulleitungen, Elternräten und Bezirksamt stattgefunden und welche konkreten Ergebnisse wurden dabei vereinbart?


Von der BIS zum Abschnitt II:

Im näheren Umfeld des Abrigado befinden sich die Grundschule „Am Park“ in der Schwarzen-bergstraße 50, die Förderschule ReBBZ in der Schwarzenbergstraße 72 und die Kindertagesstätte „SterniPark“ im Helmsweg 39. Beide Schulen verfügen über Zugänge vom Schwarzenbergpark aus. Diese Wege sowie der Helmsweg werden ebenfalls von Nutzerinnen und Nutzern des Abrigado frequentiert, um zur Einrichtung zu gelangen. Bedienstete der Schulen und Eltern haben der Polizei mitgeteilt, dass sie sich durch die Verunreinigung im Umfeld, das zeitweise Lagern rund um die Einrichtungen sowie den temporären Aufenthalt von Nutzerinnen und Nutzern des Abrigado auf dem Schulgelände erheblich beeinträchtigt fühlen.


Im Rahmen polizeilicher Fahndungsmaßnahmen am 15. Juni 2026 wurden auch die Schulgelände durchsucht. Währenddessen hielten sich die Kinder unter Aufsicht der Lehrkräfte in den Gebäuden auf. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden die Kinder von den Lehrkräften kontrolliert an die Eltern übergeben. Aus Sicherheitsgründen galt dieses Vorgehen vorübergehend auch für die Kinder der Kindertagesstätte.


Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und hält hierfür die gemäß aktueller Lageeinschätzung aus polizeilicher Sicht jeweils erforderlichen Einsatzmittel bereit.

Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

III. Polizeiliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen

  1. Welche besonderen Einsatz-, Kontroll- und Präsenzmaßnahmen wurden seit 2024 im Umfeld des Abrigado durchgeführt und wie bewertet der Senat deren Wirksamkeit?
  2. Wie viele Polizeieinsätze fanden seit 2020 jährlich im Umfeld des Abrigado statt? Bitte aufschlüsseln nach Einsätzen wegen Gewaltkriminalität, Waffenkriminalität, Betäubungsmitteldelikten, Bedrohungen, Körperverletzungen, Rettungseinsätzen sowie sonstigen Einsatzanlässen.
  3. Welche Maßnahmen werden gegen offenen Drogenhandel, Gewaltkriminalität und sonstige Straftaten im Umfeld der Einrichtung ergriffen und wie bewertet der Senat deren Erfolg?
  4. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden aktuell geprüft oder vorbereitet, insbesondere hinsichtlich verstärkter Polizeipräsenz, Brennpunkteinsätzen, Videoüberwachung, Beleuchtung, baulicher Sicherung oder anderer präventiver Instrumente?




Von der Sozialbehörde zur Frage 15:

Das ABRIGADO hat ein 5-stufiges Sicherheitskonzept entwickelt. Aufgrund der aktuellen Ereignisse vom 12.06.2026 und 15.06.2026 (Schüsse im ABRIGADO-Umfeld) wird vom ABRIGADO an der ABRIGADO-Eingangstür bis auf Weiteres ein Türdienst eingesetzt.

Aktuell wird die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes durch das Bezirksamt Harburg geprüft, der im kommenden Schuljahr eingesetzt werden soll, um insb. zu den Bring- und Abholzeiten der anliegenden Schulen vor Ort zu sein. Für dessen Finanzierung hat die Sozialbehörde einen Betrag von 55.000 € in 2026 zugesichert.


Daneben finden seit Januar 2023 regelmäßige Austauschtreffen mit Beteiligung des Bezirksamts Harburg, der Polizei, der Sozialbehörde und der Stadtreinigung Hamburg statt.

Zusätzlich gibt es bedarfsabhängige Gespräche mit Anliegern wie z.B. der Schule am Park und dem Regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ).

Im Übrigen siehe Antwort der Behörde für Inneres und Sport.


Von der BIS zum Abschnitt III: Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6-11.

IV. Belastungen für Anwohnende und den öffentlichen Raum

  1. Welche Beschwerden von Anwohnenden, Schulen, Gewerbetreibenden und sonstigen Einrichtungen sind seit 2020 im Zusammenhang mit dem Umfeld des Abrigado eingegangen und welche Schwerpunkte ergeben sich daraus?


Von der Sozialbehörde:

Beschwerden von Anwohnern, Schulen und sonstigen Einrichtungen im Umfeld des ABRIGADO werden i.d.R. direkt an die Suchthilfeeinrichtung gerichtet und von dieser im Rahmen des dortigen Umfeldmanagements bearbeitet. Eine quantitative Erfassung erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Drs. 23/4540.

  1. Welche Erkenntnisse liegen zu Vermüllung, Spritzenfunden, offenem Drogenkonsum, Lärmbelastungen, Bedrohungen oder sonstigen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum vor?


Von der BIS:

BIS Im auswertbaren Zeitraum vom 10. Juli 2023 bis zum 10. Juli 2026 sind bei der Dienststelle Beschwerdemanagement und Disziplinarangelegenheiten der Polizei keine Vorgänge im Sinne der Fragestellung eingegangen. Die Auswertung erfolgte manuell und ist nicht statistisch. Die Löschfrist für abgeschlossene Vorgänge beträgt drei Jahre.


Das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 46 erhielt in unregelmäßigen Abständen und auf unterschiedlichen Wegen Beschwerden oder Hinweise zur Sauberkeit und/oder Sicherheit im Umfeld des Abrigado. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Elternrat der ansässigen Schulen wurden dem PK 46 bislang acht Beschwerden oder Hinweise im Sinne der Fragestellung übermittelt.


Als Reaktion auf diese Hinweise hat die Polizei unter anderem sogenannte Weckstreifen zum Ende der Schulferien sowie zu Schulbeginn nach den Oster- und Sommerferien durchgeführt. Diese Maßnahmen wurden von Eltern, Schulleitungen und Elternräten als positiv und wirkungsvoll bewertet.


Im Übrigen siehe Vorbemerkung.


Von der BUKEA:

Vgl. Drs. 23/4619 - Vorbemerkung:


Zur Bewertung der Sauberkeitsentwicklung wird insbesondere das Datenbanksystem zur Qualitätssicherung (DSQ) herangezogen. Aufgrund der Reinigungsmaßnahmen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und der zur Verfügung stehenden Ermächtigungen ein sauberes Stadtbild sichergestellt.


Die SRH führt im Umfeld des ABRIGADO im hoheitlichen Bereich täglich Reinigungsmaßnahmen durch. Zusätzlich finden am Nachmittag erneut Kontrollgänge durch die Mitarbeitenden der SRH statt, um die Präsenz vor Ort weiter zu erhöhen. Ebenso erfolgt die Reinigung von Spielplätzen, Grünanlagen, Gehwegen oder öffentlichen Flächen täglich. Ergänzend wird durch den zuständigen Kümmerer der SRH auch in den Nachmittagsstunden eine kontinuierliche Präsenz sichergestellt.


Im Rahmen von gewerblichen Aufträgen wird die SRH darüber hinaus wiederkehrend vom Bezirksamt Harburg mit Sonderreinigungen in diesem Bereich beauftragt.

Die Reinigungskosten im hoheitlichen Bereich werden aus Erstattungsmitteln der zuständigen Behörde getragen. Separate Kostendarstellungen für isolierte Bereiche führt die SRH nicht. Hinsichtlich der gewerblichen Aufträge verweist die SRH zum Schutze der Preisentwicklung des freien Marktes auf ihr Geschäftsgeheimnis. Eine systematische Erfassung der eingesammelten Spritzen, Kanülen oder sonstigen Utensilien erfolgt seitens der SRH nicht. Entsprechende Funde werden von der SRH im Rahmen der regulären Reinigungsmaßnahmen zuverlässig entsorgt. Eine gesonderte statistische Erhebung einzelner Fundgegenstände würde die operativen Abläufe erheblich belasten, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die Steuerung oder Verbesserung der Maßnahmen zu liefern. Aus diesem Grund ist auch ein Ver-gleich mit anderen Hamburger Drogenhilfe- und Suchteinrichtungen nicht möglich.

Schwerpunktmäßig werden zwei Mitarbeitende der SRH in dem Bereich eingesetzt. Zusätzlich wurden die Reinigungszeiten auf den Zeitraum vor Beginn der Frühbetreuung um 6 Uhr in der angrenzenden Schule gelegt.

Für den Aspekt Lärmbelästigungen ist in diesem Fall der Bezirk zuständig.

  1. Welche Maßnahmen zur Reinigung, Abfallbeseitigung, Spritzenentsorgung, Aufenthaltssteuerung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden derzeit durchgeführt?


Von der BUKEA:

Zusätzlich zu den täglichen Reinigungen wurden seitens der SRH im Jahr 2026 bisher vier Grundreinigungen, bzw. -räumungen durchgeführt. In diesem Rahmen sind seitens der SRH 20 cbm Abfall entsorgt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 17.

  1. Welche zusätzlichen kurzfristigen Maßnahmen plant der Senat, um die Belastungen für Anwohnende und Gewerbetreibende spürbar zu reduzieren?


Von der Sozialbehörde

Siehe Drs. 23/4540.

  1. Welche Beteiligungs- und Kommunikationsformate bestehen zwischen Polizei, Behörden, Träger, Schulen, Gewerbetreibenden und Anwohnenden beziehungsweise sind geplant?

Von der BIS:

Hier wäre das Bezirksamt zu befragen.

V. Betrieb und Umfeldmanagement des Abrigado

  1. Wie haben sich seit 2020 Nutzerzahlen, Inanspruchnahme der Angebote, Konsumvorgänge, Beratungsleistungen und medizinische Notfälle des Abrigado entwickelt?


Von der Sozialbehörde:

Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Kontaktzahlen

50.987

42.984

46.879

44.496

42.394

43.695

Anzahl der getauschten Spritzen

80.336

83.505

105.347

98.663

79.124

59.159

Drogenkonsumraum-nutzungen

20.875

9.213

10.474

25.991

38.086

40.203

Anzahl Kontaktgespräche (Spontanberatungen)

1.730

1.426

2.068

1.923

1.948

1.875

Drogennotfälle

30

21

22

12

7

9

  1. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Abrigado zur Verfügung und hält der Senat diese angesichts der aktuellen Lage für ausreichend?

Von der Sozialbehörde:

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Zuwendungshöhe

in Tsd. €

899

899

994

1.086

1.109

1.284

1.295

Sozialpädagogik (VZÄ)

6,46

6,46

6,86

6,86

6,86

6,61

6,61

Krankenpflege (VZÄ)

2,87

2,87

2,54

2,54

2,54

2,87

2,87

  1. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Senat und Träger hinsichtlich Sicherheit, Umfeldmanagement, Konfliktprävention, Reinigung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit Polizei und Behörden?

Von der Sozialbehörde:

Siehe Drs. 23/4540.

Von der BIS: Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6-11.

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, inwieweit sich Drogenhandel, Gewalt oder andere Problemlagen unmittelbar an den Standort anlagern beziehungsweise durch diesen begünstigt werden?


Von der BIS: Siehe Antwort zu 1-5

.

  1. Welche zusätzlichen Hilfs-, Beratungs- oder Betreuungsangebote hält der Senat für erforderlich, um die Situation im Umfeld nachhaltig zu stabilisieren?

VI. Verlagerung des Standorts

  1. Der Senat hat bereits im Jahr 2021 erklärt, dass der bestehende Standort den Anforderungen nicht mehr entspricht und durch einen Neubau an der Buxtehuder Straße ersetzt werden soll. Welche konkreten Planungsschritte wurden seitdem umgesetzt und aus welchen Gründen konnte die Verlagerung bis heute nicht erfolgen?
  2. Welche Behörden, öffentlichen Unternehmen, Träger oder sonstigen Beteiligten tragen Verantwortung für die eingetretenen Verzögerungen?
  3. Welcher verbindliche Zeitplan gilt aktuell für Baubeginn, Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Standorts?
  4. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Verlagerung zu beschleunigen, und welche Übergangslösungen sind bis zur Inbetriebnahme des neuen Standorts vorgesehen?


VII. Sofortmaßnahmen und weiteres Vorgehen

  1. Welche konkreten Entscheidungen wird der Senat noch im Jahr 2026 treffen, um die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Anwohnenden und Beschäftigten im Umfeld des Abrigado spürbar zu verbessern, und bis wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?


Von der Sozialbehörde:

Zu den Fragen 25 – 30: Siehe Drs. 23/4540.


Von der BIS: Siehe Vorbemerkung.



gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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