Antwort auf Anfrage SPD betr. Umweltbelastungen in Harburger Parks
Die Verwaltung wird aufgefordert über den Zustand der Harburger Parks hinsichtlich Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von Verschmutzung, Vermüllung, etc., insbesondere durch Hundekot, liegengelassener Abfall, sowie Beschädigungen der Grasnarbe, schriftlich zu berichten.
1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten der beschriebenen Art wurden registriert und durch wen?
2. Wie häufig werden die Parks bestreift durch die Polizei oder andere Ordnungsdienste?
3. Wird dokumentiert wo innerhalb und außerhalb von offiziellen Grillzonen Belastungen durch Grillabfälle stattfinden? Gibt es Hotspots mit besonders hoher Belastung?
4. Ist eine Belastung durch Hundekot in Harburger Parks festgestellt worden?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
18. Juni 2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS, welche die Frage 2 beantwortet), beantworten die Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0715, unter Beteiligung der SRH wie folgt:
Vorbemerkung:
Mit den WasteWatchern+ hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) eine Arbeitseinheit von 35 Mitarbeitenden aufgebaut.
Die WasteWatcher+ bestreifen täglich die Hamburger Stadtgebiete, um Verschmutzungsdelikte einzudämmen und ggf. zu ahnden. Sie beraten Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der ordnungsgemäßen Entsorgungswege. Bei unsachgemäßer Entsorgung sprechen sie mutmaßliche Verursacherinnen und Verursacher an. Sie erläutern die rechtlichen Grundlagen und leiten unter Anwendung des Opportunitätsprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Durch die Präsenz der WasteWatcher+ in hoch frequentierten Stadtgebieten und Kontrollen von „Hotspots“ sollen Verschmutzungen verhindert werden. Bei wilden Müllablagerungen sichern die WasteWatcher+ Beweise, erstellen eine Fotodokumentation, fertigen eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und lassen die Verunreinigung durch ein Reinigungsteam räumen.
Im Jahr 2024 wurden hamburgweit über 12.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Sauberkeitsverstößen durch die WasteWatcher+ eingeleitet.
Die Zuständigkeit der SRH für die genannten Ordnungswidrigkeiten besteht parallel zur Zuständigkeit weiterer Stellen, wie z.B. dem Bezirksamt. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend im Sinne der Fragestellung.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der SRH die Fragen wie folgt:
Auf Grundlage des Verzeichnisses der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Hamburg hat die SRH alle im Bezirk Harburg liegenden Parkanlagen ermittelt. Darauf basierend wurde eine manuelle Auswertung der im Jahr 2024 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Tatortbezug zu diesen Parkanlagen vorgenommen.
Das Ergebnis dieser Auswertung zeigt, dass im Jahr 2024 durch die WasteWatcher+ ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Wegwerfens von Zigarettenkippen mit dem Tatort „Harburger Rathausplatz“ eingeleitet wurde. Weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit Tatortbezug zu Parkanlagen im Bezirk Harburg sind im genannten Zeitraum bei der Bußgeldstelle der SRH nicht eingegangen.
2. Wie häufig werden die Parks bestreift durch die Polizei oder andere Ordnungsdienste?
BUKEA:
Die WasteWatcher+ führen regelmäßige Kontrollen in den Parkanlagen durch, insbesondere dann, wenn diese stark frequentiert sind, und vermehrt zum Grillen genutzt werden.
BIS:
Sämtliche Parkanlagen in Harburg werden regelmäßig durch die Beamten des Besonderen Fußstreifendienst des Polizeikommissariates 46 (PK 46) sowie Kräfte des täglichen Dienstes bestreift.
Darüber hinaus werden der Schwarzenbergpark und das Umfeld der dortigen Drogeneinhilferichtung „Abrigado“ im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Betäubungsmittelkriminalität durch uniformierte und zivile Einsatzkräfte des täglichen Dienstes, der Dienstgruppe Operative Aufgaben sowie der Dienstgruppe Zivilfahndung des PK 46 verstärkt bestreift.
Zusätzlich wird das PK 46 dabei lageangepasst durch Kräfte der Landesbereitschaftspolizei unterstützt.
Die Anzahl bzw. Häufigkeit der Bestreifungen werden dabei nicht dokumentiert.
Im Übrigen trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der gebotenen Prioritätensetzungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dabei werden die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen erlangten Erkenntnisse bewertet und die gewonnenen Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von zukünftigen Einsätzen berücksichtigt.
3. Wird dokumentiert wo innerhalb und außerhalb von offiziellen Grillzonen Belastungen durch Grillabfälle stattfinden? Gibt es Hotspots mit besonders hoher Belastung?
Hierzu erfolgt keine systematische Standorterfassung. Die SRH ist jedoch darauf vorbereitet, dass insbesondere bei gutem Wetter ein erhöhtes Besucheraufkommen in den Grün- und Erholungsanlagen zu erwarten ist.
Besondere Schwerpunkte im Bezirk Harburg sind aus Sicht der SRH die folgenden Grün- und Erholungsanlagen: die Außenmühle bzw. der Stadtpark Harburg, der Neuländer See sowie die Königswiese in Neugraben.
4. Ist eine Belastung durch Hundekot in Harburger Parks festgestellt worden?
In Harburger Parks werden von den Mitarbeitenden der SRH regelmäßig Hundekot und zum Teil menschliche Hinterlassenschaften vorgefunden und entsorgt.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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