21-2392

Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen verringern

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

07.10.2021

Lfd. Nr. 140 (21)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – CDU-Fraktion

 

Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen verringern

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorwort:

Seit 2018 liegt die Zuständigkeit der Müllentsorgung auf öffentlichen Flächen bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH). Die Daten ab 2018 müssten bei der BUKEA/ SRH abgefragt werden. Zu den Fragen 6,7,8 und 18 kann das Bezirksamt Eimsbüttel nur Daten für 2016 und 2017 liefern.

 

Sachverhalt:

Die Freie und Hansestadt wächst stetig. Steigende Einwohner- und Besucherzahlen führen jedoch auch zu verstärktem Müllaufkommen in der Stadt. Bereits für das Jahr 2019 meldete die Hamburger Stadtreinigung die Leerung von mehr als 18.000 öffentlichen Papierkörben sowie den Eingang von rund 77.000 Verschmutzungsmeldungen der Bürgerinnen und Bürger. Zwei Drittel davon betrafen den öffentlichen Raum. Im Juni 2020 meldete die Stadtreinigung, dass auch der von privaten Haushalten produzierte Müll zugenommen habe. Die Corona-Pandemie hat den seit Jahren anhaltenden Trend zu To Go- und sonstigen Wegwerfprodukten nochmalig verstärkt. Auch aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger hat der Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Müllbehälter im Straßenraum und in den Parkanlagen sind häufig überfüllt, der Müll sammelt sich Drumherum auf dem Boden und wird durch Passanten oder Tiere weiter in der Umgebung verteilt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Wer ist für die Sauberkeit jeweils im Straßenraum bzw. in den Parkanlagen im Bezirk Eimsbüttel verantwortlich?

 

Verantwortlich ist die SRH.

 

  1. Inwiefern kann das Bezirksamt Eimsbüttel Einfluss auf Bereiche nehmen, für die sie nicht zuständig ist?

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel kann keinen Einfluss auf Bereiche nehmen, für die sie nicht zuständig ist. Wir können lediglich Hinweise an die Hotline der SRH senden.

 

  1. Wie hat sich die Müllsituation im Straßenraum bzw. in den Parkanlagen im Bezirk Eimsbüttel in den letzten zwei Jahren verändert?
  2. Welche Formen und Größen für Müllbehälter existieren aktuell und werden im öffentlichen Raum verwendet?
  3. Wie viele öffentliche Müllbehälter/ Papierkörbe stehen aktuell im Bezirk Eimsbüttel? Bitte Aufteilung nach Form und Größe wie in der Antwort zu Frage 4. vornehmen.

 

Zu Frage 3. bis 5.:

Die Zuständigkeit liegt bei der SRH.

 

  1. Wie viele öffentliche Müllbehälter/Papierkörbe gab es in den Jahren 2016-2021 im Bezirk Eimsbüttel? Bitte jeweils nach Jahren auflisten.

 

In den Jahren 2016 und 2017 waren es jeweils 342 Mülleimer in Parkanlagen und auf Spielplätzen.

 

  1. Wie viele Müllbehälter/Papierkörbe wurden in den Jahren 2016-2021 im Bezirk Eimsbüttel ersetzt? Bitte jeweils nach Jahren auflisten.

 

In den Jahren 2016 und 2017 waren es jeweils ca. 5 Mülleimer.

 

  1. Wie hoch war das Gesamt-Fassungsvermögen aller Müllbehälter/Papierkörbe in den Jahren 2016-2021 im Bezirk Eimsbüttel? Bitte jeweils nach Jahren auflisten.

 

In den Jahren 2016 und 2017 betrug das Fassungsvermögen jeweils 34,20 m3.

 

  1. Nach welchen Kriterien werden Müllbehälter/Papierkörbe im öffentlichen Straßenraum im Bezirk Eimsbüttel aufgestellt (Bedarfsplanung)?
  2. Nach welchen Kriterien wird der Bedarf nach der Art und Größe der Müllbehälter unterschieden?
  3. In welchem Rhythmus werden die Müllbehälter/Papierkörbe im Bezirk Eimsbüttel geleert?
  4. Nach welchen Kriterien wird der Entleerungsrhythmus festgelegt?
  5. Gibt es konkrete Planungen, wie viele Müllbehälter/Papierkörbe in den nächsten 2-3 Jahren im Bezirk Eimsbüttel zusätzlich aufgestellt werden sollen?

Wenn nein, wovon ist dies abhängig?

Wenn ja, bitte konkrete Planzahlen benennen.

  1. Nach welchen Kriterien werden moderne „selbstanzeigende“ Müllbehälter, die signalisieren, wann sie geleert werden müssen und wie sie in vorwiegend innerstädtischen Bereichen der Hansestadt bereits vorhanden sind, aufgestellt?
  2. Werden grundsätzlich Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufstellung neuer Behältnisse berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form?

 

Zu Frage 9. bis 15.:

Die Zuständigkeit liegt bei der SRH.

 

  1. Wie viele Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sind aufgrund des Handelns durch Polizeikommissariate bzw. Stellen des Bezirksamtes in den Jahren 2016-2021 für ordnungswidriges Entsorgen von Müll erlassen? Bitte für jedes Jahr benennen.

 

Im Jahr 2016 gab es insgesamt 7 Bußgeld- /Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Im Jahr 2017 gab es insgesamt 13 Bußgeld- /Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

  1. Wie viele Beschwerden sind dem Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2016-2021 von Bürgern zum Thema „Verunreinigungen im Öffentlichen Raum“ zugegangen und über welche Wege (z.B. Meldemichel, Wegewarte, Waste Watcher, etc.) wurden diese transportiert?

 

Pro Jahr erhält das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) zwischen 800 und 1400 Beschwerden. Das MR-Beschwerdemanagement nimmt die Beschwerden auf diversen Wegen entgegen, wie zum Beispiel über das MR Funktionspostfach, das Telefon der Geschäftsstelle und über den Meldemichel.

 

  1. Welche Kosten entstehen dem Bezirk Eimsbüttel bzw. der Stadtreinigung jährlich für die Beseitigung von Müll bzw. für die Reparatur- und Instandhaltung der Müllbehälter/Papierkörbe im Bezirk Eimsbüttel? Bitte für die Jahre 2016-2021 angeben.

 

Im Jahr 2016 sind insgesamt Kosten in Höhe von 295.000,- für die Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen entstanden.

Im Jahr 2017 sind insgesamt Kosten in Höhe von 237.250,- für die Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen entstanden.

 

  1. Wie viele Stellen im Bezirksamt sind mit Fragen der Aufstellung, des Betriebes, der Entgegennahme von Beschwerden und deren Abhilfe im Bezirk Eimsbüttel befasst? Sind diese alle besetzt?

 

In Eimsbüttel sind fünf Mitarbeiter mit der Entgegennahme von Beschwerden mit einem Stellenanteil von jeweils 0,2 besetzt, jedoch sind dabei die Beschwerden zum Thema Müll mit einem sehr geringen Anteil vertreten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine