Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen verringern
07.10.2021
Lfd. Nr. 140 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – CDU-Fraktion
Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen verringern
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorwort:
Seit 2018 liegt die Zuständigkeit der Müllentsorgung auf öffentlichen Flächen bei der Stadtreinigung Hamburg (SRH). Die Daten ab 2018 müssten bei der BUKEA/ SRH abgefragt werden. Zu den Fragen 6,7,8 und 18 kann das Bezirksamt Eimsbüttel nur Daten für 2016 und 2017 liefern.
Sachverhalt:
Die Freie und Hansestadt wächst stetig. Steigende Einwohner- und Besucherzahlen führen jedoch auch zu verstärktem Müllaufkommen in der Stadt. Bereits für das Jahr 2019 meldete die Hamburger Stadtreinigung die Leerung von mehr als 18.000 öffentlichen Papierkörben sowie den Eingang von rund 77.000 Verschmutzungsmeldungen der Bürgerinnen und Bürger. Zwei Drittel davon betrafen den öffentlichen Raum. Im Juni 2020 meldete die Stadtreinigung, dass auch der von privaten Haushalten produzierte Müll zugenommen habe. Die Corona-Pandemie hat den seit Jahren anhaltenden Trend zu To Go- und sonstigen Wegwerfprodukten nochmalig verstärkt. Auch aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger hat der Müll im Eimsbütteler Straßenraum und in den Parkanlagen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Müllbehälter im Straßenraum und in den Parkanlagen sind häufig überfüllt, der Müll sammelt sich Drumherum auf dem Boden und wird durch Passanten oder Tiere weiter in der Umgebung verteilt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
Verantwortlich ist die SRH.
Das Bezirksamt Eimsbüttel kann keinen Einfluss auf Bereiche nehmen, für die sie nicht zuständig ist. Wir können lediglich Hinweise an die Hotline der SRH senden.
Zu Frage 3. bis 5.:
Die Zuständigkeit liegt bei der SRH.
In den Jahren 2016 und 2017 waren es jeweils 342 Mülleimer in Parkanlagen und auf Spielplätzen.
In den Jahren 2016 und 2017 waren es jeweils ca. 5 Mülleimer.
In den Jahren 2016 und 2017 betrug das Fassungsvermögen jeweils 34,20 m3.
Wenn nein, wovon ist dies abhängig?
Wenn ja, bitte konkrete Planzahlen benennen.
Zu Frage 9. bis 15.:
Die Zuständigkeit liegt bei der SRH.
Im Jahr 2016 gab es insgesamt 7 Bußgeld- /Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Im Jahr 2017 gab es insgesamt 13 Bußgeld- /Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Pro Jahr erhält das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) zwischen 800 und 1400 Beschwerden. Das MR-Beschwerdemanagement nimmt die Beschwerden auf diversen Wegen entgegen, wie zum Beispiel über das MR Funktionspostfach, das Telefon der Geschäftsstelle und über den Meldemichel.
Im Jahr 2016 sind insgesamt Kosten in Höhe von 295.000,- für die Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen entstanden.
Im Jahr 2017 sind insgesamt Kosten in Höhe von 237.250,- für die Reinigung der Grün- und Erholungsanlagen entstanden.
In Eimsbüttel sind fünf Mitarbeiter mit der Entgegennahme von Beschwerden mit einem Stellenanteil von jeweils 0,2 besetzt, jedoch sind dabei die Beschwerden zum Thema Müll mit einem sehr geringen Anteil vertreten.
ohne
keine
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